Kenntnisnahme - FB 45/0473/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Ausgangslage

Seit längerer Zeit ist der Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten offensichtlich und wurde in verschiedenen Vorlagen dargestellt und bearbeitet (06.12.2023 „Betreuungs- und Kernzeiten in Kindertagesstätten“, FB 45/0298/WP18, 17.1.2023 „Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung“, FB 45/0311/WP18).

Neben den tatsächlich vakanten Stellen sind es die kurz- und langfristigen krankheitsbedingten Fehlzeiten und Ausfälle aufgrund von Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft und/ oder Elternzeiten (in einem überwiegend von Frauen ausgeübten Beruf), die die Betriebsführung in einer Kindertagessstätte immer wieder stark beeinträchtigen.

Zunächst führt Personalmangel zum Reduzieren von (personalintensiven) Veranstaltungen wie Ausflügen, Feste und Feiern, Elternveranstaltungen usw. Dadurch ist die Betreuung im Gruppendienst gesichert, andererseits ist dies eine bereits deutliche Qualitätseinbuße, welche nicht zur Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden führt und für zusätzliche Kritik seitens der Familien sorgt, die eine andere Erwartungshaltung haben.

 

Darüber hinaus müssen jedoch zunehmend wegen fehlender pädagogischer Mitarbeiter*innen auch Betreuungszeiten eingeschränkt und/oder zusätzlich tageweise oder auch längerfristig die Anzahl der zu betreuenden Kinder reduziert werden.

Gem. § 47 SGB VIII ist bei einer Unterschreitung des durch das KiBiz festgelegten Mindest-personalschlüssels der Träger von Kindertagesstätten aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und diese dem LVR zu melden.

 

Um den Kitas vor Ort Planungssicherheit zu geben, und auch den Eltern mit einer hohen Transparenz zu begegnen, entwickeln die Träger von Kindertagesstätten verschiedene Notfallkriterien und Maßnahmenkataloge, um eine Betriebsführung – wenn auch eingeschränkt – sicherzustellen.

 

1. Maßnahmen zur Sicherung der Betriebsführung

Für die Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft wurde das Stufenmodell analog einem Ampelsystem entwickelt und im Juni 2023 den Kitas und damit auch der Elternschaft zur Verfügung gestellt (siehe Anlage).

Das Stufenmodell sieht in Stufe 1 den regulären Betrieb vor, wo Ausfälle aufgefangen werden können und die Abläufe im KiTa-Alltag nicht eingeschränkt werden müssen. Über das – auch längerfristige - Reduzieren von Betreuungszeiten, ein Ansprechen der Eltern, ob sie ihr Kind wenige Tage anderweitig betreuen können, führt der Plan zu einem Wechselmodell, d.h. Kinder können nicht fünf Tage die Woche die Kitas besuchen, bis hin zur gänzlichen Schließung der Kindertagesstätte.

Der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde beim Eintreten eines Wechselmodells große Bedeutung beigemessen. Die Eltern wurden gebeten, eine Selbstauskunft auszufüllen, an welchen Tagen sie dringende Betreuungsbedarf aufweisen und wann sie ggfs. auf eine alternative Betreuungsmöglichkeit zurückgreifen könnten. Diese Auskunft ist freiwillig, es müssen aber im konkreten Fall ausreichend Daten vorliegen, ansonsten muss auf ein rollierendes System zurückgegriffen werden.

 

Andere Träger in Aachen arbeiten mit ähnlichen Modellen wie die Stadt Aachen; einige sind der Vorlage exemplarisch beigefügt.

Träger von wenigen Einrichtungen geben an, sehr individuell auf die Einrichtung, die Elternschaft und das Personal gucken zu können und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

2. Maßnahmen aus Fürsorgepflicht den Beschäftigten gegenüber

Die bereits lange andauernde krisenhafte Situation in den Kindertagesstätten führt zunehmend zu einer hohen Belastung der Beschäftigten. Hier treffen die Bedürfnisse der Kinder, die Verzweiflung der Eltern, gesetzliche Anforderungen und von Überforderung bedrohte Beschäftigte aufeinander. Es entstehen Gefühle von Ohnmacht, Blitzableiter zu sein, Konflikte untereinander und mit den Familien. Für konzeptionelles Arbeiten ist kaum Raum, da die Betreuung der Kinder oberste Priorität erhält.

 

Neben den berechtigten Interessen und Bedarfen der Kinder und Familien  ist daher ein umfassender Blick auf die Situation in den Kitas notwendig; es kann nicht mehr allein darum gehen, die Kinder so lange wie möglich zu betreuen, sondern der Blick muss auch auf die Beschäftigten gehen, ihnen Raum zu geben für notwendige Besprechungen und konzeptionelles Arbeiten und damit auch der Sicherung von qualitativen Ansprüchen. Es wird auf die Vorlage aus Dezember 2022 (FB 45/0298/WP18) verwiesen.

 

3. Fazit

Es wird deutlich, dass die Situation sich leider nicht kurzfristig ändern wird, trotz aller Bemühungen gerade der Beteiligten vor Ort. Es ist daher nach den Wintermonaten aus Sicht der Verwaltung auszuwerten, wie sich die Krisenpläne bewährt haben. Hierbei gilt es dann auch zu bewerten, wie sich wiederholende „Krisensituationen“ auf eine Kita selbst und die Mitarbeitenden auswirken und wie damit umgegangen werden kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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