Entscheidungsvorlage - FB 45/0474/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen durch Hinzuziehung der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe; Hier: Fortführung der Entsendung in den Kinder- und Jugendausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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06.02.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe weiterhin interimsweise bis zur Überarbeitung der Satzung für das Jugendamt als Gast zu den weiteren Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses einzuladen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Satzungsüberarbeitung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft abzustimmen, ob diese eine dauerhafte Entsendung als beratendes Mitglied wünscht und dies entsprechend zu berücksichtigen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 25.04.2023 beschloss der Kinder- und Jugendausschuss, die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende des Sitzungsjahres 2023 als Gast zu den Sitzungen des Ausschusses einzuladen.
Nach Ablauf des Sitzungsjahres sollten die rechtlichen Voraussetzungen zur dauerhaften Entsendung der AG als beratendes Mitglied im Ausschuss geprüft werden.
Zu den Hintergründen und der ersten rechtlichen Einschätzung wird auf die Erläuterungen in der entsprechenden Vorlage (Vorlagennummer: FB 45/0358/P18) verwiesen:
Dort wird u.a. ausgeführt, dass die Regelung des § 5 AG-KJHG eine Aufnahme der AG als beratendes Mitglied grundsätzlich ermöglicht, sofern eine Änderung der Jugendamtssatzung dahingehend erfolgt, dass der Personenkreis der beratenden Mitglieder entsprechend erweitert wird.
Als nächster Schritt wäre daher die Anpassung der Jugendamtssatzung zu prüfen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule soll jedoch im Laufe des Jahres 2024 umstrukturiert werden. Infolge dessen wird auch die Jugendamtssatzung an die neue Organisationsstruktur anzupassen sein.
Daher wird vorgeschlagen, dass die Aufnahme der AG Behindertenhilfe – sofern dies dem Wunsch der AG entspricht – als beratendes Mitglied im Rahmen der anstehenden Satzungsüberarbeitung infolge der Umstrukturierung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule geprüft und berücksichtigt wird.
Bis dahin soll die AG weiterhin interimsweise als Gast zu jeder Ausschusssitzung eingeladen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |