Entscheidungsvorlage - FB 45/0474/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Er beauftragt die Verwaltung, die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe weiterhin interimsweise bis zur Überarbeitung der Satzung für das Jugendamt als Gast zu den weiteren Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses einzuladen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Satzungsüberarbeitung gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft abzustimmen, ob diese eine dauerhafte Entsendung als beratendes Mitglied wünscht und dies entsprechend zu berücksichtigen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In seiner Sitzung am 25.04.2023 beschloss der Kinder- und Jugendausschuss, die Vertretung der Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe bis zum Ende des Sitzungsjahres 2023 als Gast zu den Sitzungen des Ausschusses einzuladen.

Nach Ablauf des Sitzungsjahres sollten die rechtlichen Voraussetzungen zur dauerhaften Entsendung der AG als beratendes Mitglied im Ausschuss geprüft werden.

 

Zu den Hintergründen und der ersten rechtlichen Einschätzung wird auf die Erläuterungen in der entsprechenden Vorlage (Vorlagennummer: FB 45/0358/P18) verwiesen:

Dort wird u.a. ausgeführt, dass die Regelung des § 5 AG-KJHG eine Aufnahme der AG als beratendes Mitglied grundsätzlich ermöglicht, sofern eine Änderung der Jugendamtssatzung dahingehend erfolgt, dass der Personenkreis der beratenden Mitglieder entsprechend erweitert wird.

 

Als nächster Schritt wäre daher die Anpassung der Jugendamtssatzung zu prüfen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule soll jedoch im Laufe des Jahres 2024 umstrukturiert werden. Infolge dessen wird auch die Jugendamtssatzung an die neue Organisationsstruktur anzupassen sein.

 

Daher wird vorgeschlagen, dass die Aufnahme der AG Behindertenhilfe – sofern dies dem Wunsch der AG entspricht – als beratendes Mitglied im Rahmen der anstehenden Satzungsüberarbeitung infolge der Umstrukturierung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule geprüft und berücksichtigt wird.

Bis dahin soll die AG weiterhin interimsweise als Gast zu jeder Ausschusssitzung eingeladen werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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