Kenntnisnahme - FB 02/0294/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktuelles aus der Statistik / Bezirksprofile
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa
- Verfasst von:
- FB 02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Kenntnisnahme
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06.02.2024
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Beschlussvorschlag
Erläuterungen
Aktuelles aus der Statistik / Bezirksprofile
In der aktuellen Vorlage werden die neu eingegangenen Arbeitsmarktdaten beleuchtet sowie die aktuelle Bevölkerungsentwicklung. In der Anlage befinden sich ebenfalls die von der Statistikstelle der Stadt Aachen neu erstellten Bezirksprofile der 7 Stadtbezirke. Hier werden demografische Kennziffern, die Lebenssituationen, die Bautätigkeit und die Wanderungsbewegungen analysiert.
Entwicklung des Aachener Arbeitsmarktes
Auf dem Aachener Arbeitsmarkt lassen sich aktuell tendenziell leicht positive Entwicklungen ablesen. Sowohl die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort als auch am Arbeitsort sind im Vergleich zu den letzten beiden Jahren gestiegen. Die Arbeitslosenquote stieg Ende des Jahres auf 7,7%, damit lag sie 0,1 Prozentpunkte höher als Ende 2022, der Anstieg fiel geringer aus als im Bundesschnitt (von 5,4% auf 5,7%).
Ein besonderes Augenmerk wurde in der aktuellen Zusammenstellung auf die Beschäftigten im Einzelhandel und der Gastronomie geworfen. Nach dem pandemiebedingten Rückgang ist ab dem 3. Quartal 2021 wieder ein Anstieg der Beschäftigtenzahlen zu verzeichnen gewesen. Gleichzeitig nimmt aber der Anteil der im Einzelhandel Beschäftigten an den Gesamtbeschäftigten insgesamt nach einer kurzen Erholung im Jahr 2021 weiter ab, während die Gastronomiezahlen steigen.
Analog zu den Anteilen an der Gesamtbevölkerung sind in Aachen prozentual etwas mehr Männer von Arbeitslosigkeit betroffen als Frauen. Auffallend ist zudem der relativ große Anteil der arbeitslosen Personen über 55 Jahre (23,9%) sowie der recht hohe Anteil der Langzeitarbeitslosen (41,7%).
Demografische Entwicklung
Die wohnberechtigte Bevölkerung der Stadt Aachen erreicht traditionell durch den Zuzug der Studierenden im Oktober / November ihren Jahreshöchststand. Auch im Jahr 2023 wurde diese Entwicklung fortgesetzt. Mit 262.846 Personen erreicht der Bevölkerungsstand zum Jahresende 2023 sogar einen historischen Stand: erstmals überschritt auch die Zahl der gemeldeten Personen mit Hauptwohnsitz in Aachen die Marke von 260.000 Einwohner*innen. Der größte Teil der Zuzüge erfolgte dabei in Aachen-Mitte und in geringerem Ausmaß Brand, während die restlichen Stadtbezirke leichte Rückgänge zu verzeichnen haben.
Weitere Details zur Situation in den Stadtbezirken sind in den erstellten Bezirksprofilen zu finden. Demnach hat z.B. Haaren im Jahr 2022 prozentual an der Bevölkerung gemessen die meisten Geburten zu verzeichnen während in Eilendorf die Beschäftigungsquote am höchsten ist. Die Bezirksprofile sollen nun regelmäßig aktualisiert werden und dienen unter anderem den Bezirksämtern zur besseren Einschätzung der aktuellen Situation und als Planungsgrundlage.
Neues zum Zensus
Auf Bundesebene sind die erhobenen Zensus-Daten mit dem Abschluss der Plausibilisierungsarbeiten zur Gebäude- und Wohnungszählung und der Personenerhebungen auf die Zielgerade eingebogen. Aktuell beginnen die Arbeiten der Hochrechnung und der Haushaltegenerierung. Neben den reinen Bevölkerungszahlen wurden auch Daten zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit erhoben. Nachdem eine Veröffentlichung der Daten im Rahmen einer Pressekonferenz im März 2024 geplant war, wurde dies jedoch erneut auf Sommer 2024 verschoben. Die Forderung der Kommunen nach eine Vorveröffentlichung nur für Kommunen wurde abgelehnt. Kommunen mit abgeschotteter Statistikstelle sollen einen Zugang zu einer Zensus-Datenbank erhalten, über die gemeindescharfe und kleinräumige Daten abrufbar sind. Auch für die kommunale Wärmeplanung werden diese Daten aus der amtlichen Statistik voraussichtlich herangezogen.
Parallel beginnen die ersten Vorbereitungen für den nächsten Zensus im Jahr 2031, der als Registerzensus durchgeführt werden soll. Im Januar 2024 sind Kommunen zur ersten Datenlieferung mit dem Stand 31.12.2023 verpflichtet. Der Durchführung des Registerzensus im Jahr 2031 gehen eine umfangreiche Registermodernisierung sowie die Einführung neuer Register voraus. Für das angestrebte Wohnungs- und Gebäuderegister ist der Zeitschiene aber bereits jetzt nicht mehr haltbar. Daher wird die Wohnungs- und Gebäudezählung im Zensus 2031 wohl wieder auf einer umfangreichen Befragung basieren.
Kleinräumige Erschließung von Steuerdaten
Ab 2024 sollen die statistischen Landesämter wieder in der Lage sein, Steuerdaten und damit Einkommensdaten den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Auf Anfrage können auch kleinräumige Daten bereitgestellt werden. Aachen hat sich bereits mit weiteren Kommunen in NRW wie z.B. Köln, Düsseldorf, Dortmund und Münster darüber verständigt, gemeinsam eine Anfrage an das Land im Frühjahr 2024 zu stellen. Die ersten verfügbaren Daten sollen aus dem Berichtsjahr 2020 zur Verfügung stehen. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie aussagekräftig der Datensatz ist. Erste Testkommunen wie beispielsweise Essen und Kiel haben positive Erfahrungen gemacht. In Aachen wird es die Problematik einer Grenzkommune geben, da im Ausland versteuerte oder erwirtschaftete Einkommen nicht berücksichtigt werden. Sobald der Statistikstelle diesbezüglich Daten vorliegen und aussagekräftige Analysen möglich sind, werden die Ergebnisse dem Ausschuss mitgeteilt werden.
Angestrebte Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Der Verband Deutscher Städtestatistik und auch der Deutsche Städtetag sehe den Bedarf, die Position der kommunalen Statistikstelle im Bundesstatistikgesetzt zu stärken und das kommunale Zugriffsrecht auf Einzeldatensetzte auch dort zu verankern. Ebenso soll die dauerhafte Mitführung der Adresse für die regionale Zuordnung bereits im BStatG berücksichtigt werden. Es ist geplant, diese Forderungen über den Statistischen Beirat 2024 als Antrag einzubringen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1.014 kB
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