Entscheidungsvorlage - FB 02/0296/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen zum bisherigen Projketverlauf von ‘Ladenliebe‘ zur Kenntnis und beuftragt die Verwaltung, regelmäßig über den Fortgang der nun über die ‘ZIO‘-Förderung ermöglichten Projektfortsetzung zu berichten.
 

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Erläuterungen

Förderprogramm ‘Ladenliebe‘ (Sofortprogramm Innenstadt des Landes NRW)

Hintergrund, Sachstand und Fortführung

Mit dem Förderprogramm ‘Ladenliebe‘ – gespeist aus dem 2021 gestarteten ‘Sofortprogramm Innenstadt‘ des Landes NRW ermöglichte die Stadt Aachen eine stark vergünstigte Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen für neue Ideen, Geschäftsgründungen und zur Realisierung der eigenen Vision in der Aachener Innenstadt. Die Stadt mietete hierbei Ladenlokale an und vermietete diese zu einem stark verminderten Mietzins unter. Ziel war es, dass sich neue Konzepte, Angebote und Geschäftsideen für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren risikoärmer erproben und etablieren können und sich damit langfristig eine zukunftsfähige und bunte Aachener Innenstadt entwickelt. Von Concept-Stores über kreativwirtschaftliche und kulturelle Nutzungen, Einzelhandels- und Gastronomie-Angebote bis hin zu experimentellen Geschäftsideen war grundsätzlich alles denkbar. Durch mehrere Folgeanträge während der Projektlaufzeit wurde der räumliche Fokusbereich ausgeweitet und durch weitere Förderbausteine ergänzt.

 

Insgesamt konnten mithilfe von ‘Ladenliebe‘ 19 Geschäftsideen von Antragsstellenden in 17 innerstädtischen Leerständen realisiert werden. Bei einer Ladenfläche wurde nach 4 Monaten wegen baulicher Mängel der Immobilie ein Aufhebungsvertrag seitens der Stadt erwirkt. Ein weiteres Lokal wurde in zwei Zeitabschnitten an zwei Bewerber vermietet, so dass insgesamt 17 Ladenflächen gefördert wurden. Hiermit wurde die zu Projektbeginn intern selbst gesetzte Vorgabe von 17 zu vermittelnden Leerständen voll erfüllt. Bei knapp einem Viertel der insgesamt 79 Anträge kam es zu einer erfolgreichen Vermittlung. Insofern kein passendes Ladenlokal gefunden werden konnte, lag dies einerseits in den komplizierten Eigentumsverhältnissen des strukturellen Leerstands in Aachen und andererseits in der mangelnden Bereitschaft der Eigentümer*innen, an dem Programm zu partizipieren und hierfür auf einen Teil ihrer Miete zu verzichten, begründet. Häufig fragten Antragstellende auch Ladenlokale nach, welche sich außerhalb des Fokusraumes befanden, weshalb dieser für die ab 2024 beginnende Förderperiode ausgeweitet wird.

 

Von insgesamt 17 vermittelten Ladenlokalen werden nach Ablauf der Förderung 8 von den bisherigen 'Ladenliebe'-Mieter*innen - nach Abschluss eines frei verhandelten Folge-Mietvertrages - weitergenutzt! 3 weitere Ladenlokale konnten - durch die mittels des 'Ladenliebe'-Projekts ermöglichte Vermietung - neue Aufmerksamkeit auf sich ziehen und wurden nach Beendigung der 'Ladenliebe'-Nutzung unmittelbar anschließend neu vermietet! Mit einer Weiternutzung von 11 von ehemals 17 leeren Ladenlokalen kann ein sehr gutes Ergebnis bei der Belebung der Innenstadt durch das Förderprogramm konstatiert werden. Eine Evaluation der erzielten Effekte von ‘Ladenliebe‘, sowohl für die Immobilieneigentümer*innen als auch die Mieter*innen wurde im Sommer 2023 durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Evaluation werden im Rahmen des Ausschusses ausführlich präsentiert.

 

Eine Fortführung von Ladenliebe wird durch das neue Förderprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren (kurz ZIO) von Januar 2024 bis Dezember 2026 ermöglicht.

Signifikante Änderungen zur vorherigen Förderung von Ladenliebe (2021-2023) sind eine räumliche Ausweitung des Fokusbereichs auf den inneren Grabenring sowie eine Subventionierung der Miete um noch 70 %, statt zuvor 80 %. Bereits in der ersten Förderung über ‘Ladenliebe‘ unterstützte Ladenlokale sind von einer weiteren Förderung ausgeschlossen. Insbesondere die Ergebnisse der Evaluation des Sofortprogramms werden für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Förderprogramms aufgegriffen und an entsprechenden Stellen Veränderungen vorgenommen. Intensive Bestrebungen werden vor allem in der Öffentlichkeitsarbeit vorgenommen, um eine höhere Reichweite zu erhalten. (Die Ausführungen der Finanzen auf Seite 2 umfassen neben dem Verfügungsfonds Anmietung auch weitere Bausteine wie z.B. Innenstadtmarketing und Koordination, um das Projekt erfolgreich voranzubringen.)

 

Der Fachbereich für Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa wird im Ausschuss die Projektergebnisse berichten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

4.200

0

7.466,67

0

0

0

Auszahlungen

6.000

0

10.666,67

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024*

Fortgeschriebener Ansatz 2024*

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

245.770

0

491.269,33 €

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

351.100

0

701.813,33 €

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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