Entscheidungsvorlage - FB 56/0368/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Begegnungszentren

Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2021 wurden die Bezuschussungen der drei unterschiedlichen Formen von Einrichtungen für Senior*innen

1. den Altentreffs,

2. den Altentagesstätten und

3. den Begegnungszentren

in einem gemeinsamen PSP – Element (4-050101-902-8) haushalterisch abgewickelt.

 

Aufgrund der sowohl konzeptionell als auch finanziell herausgehobenen Stellung der Begegnungszentren, werden diese seit dem Haushaltsjahr 2022 in einem neu gebildeten PSP-Element (4-050101-960-6) gesondert dargestellt. Dies dient der Hervorhebung der Bedeutung der Begegnungszentren und bietet der Politik eine dieser Bedeutung entsprechende, fokussierte Möglichkeit der Betrachtung und Bewertung.

 

Bis einschließlich 2021 bestanden in Aachen acht Begegnungszentren. Seit dem Jahr 2022 sind zwei weitere Begegnungszentren eingerichtet worden, sodass von vier verschiedenen Trägern (siehe unten folgende Aufstellung) seither insgesamt zehn Begegnungszentren betrieben werden.

 

Die Träger erhalten zur Unterhaltung der Begegnungszentren (BZ) von der Stadt Aachen jährliche Personal- und Sachkostenzuschüsse. Der Sachkostenzuschuss beträgt fix und einheitlich 3.500 Euro je betriebenem Begegnungszentrum. Mit Ausnahme der Caritas beantragen die Träger für das Jahr 2024 Erhöhungen der Personalkostenzuschüsse. Die folgende Tabelle enthält die Aufstellung der Zuschussdaten für 2024:

 

Träger

AWO

Caritas

Diakonie

Evang. Initiative

Anzahl (BZ)

4

4

1

1

Sachkosten-

zuschuss

14.000 €

14.000 €

3.500 €

3.500 €

Personalkosten-

zuschuss 2023

160.456 €

154.224 €

40.114 €

40.114 €

Antrag auf tarifliche Erhöhung (Steigerung 2%)

3.208 €

Kein Antrag

802 €

802 €

Gesamtbetrag der Förderung 2024

177.664 €

168.224 €

44.416 €

44.216 €

Gesamtbetrag der Förderung 2023

174.456 €

168.224 €

43.614 €

43.614 €

Abweichung zum Vorjahr in Euro

3.208 €

0 €

802 €

802 €

Abweichung zum Vorjahr in Prozent

1,83 %

0,00 %

1,83 %

1,83 %

Zur Gewährung der Zuwendungen für das Jahr 2024 sind ausreichende Mittel unter PSP – Element  4-050101-960-6 im Haushalt 2024 ff. eingeplant (unter Berücksichtigung von ggf. zweckidentischen Spendeneinnahmen der Träger).
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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