Entscheidungsvorlage - FB 56/0370/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie entscheidet über die Höhe der an die freien Träger der Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, zu gewährenden Zuschüsse.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Zuwendungsbescheide an die Träger der freien Wohlfahrtspflege sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Für das Jahr 2024 haben die Träger Anträge auf Gewährung und Erhöhung der Zuschüsse gestellt. Sofern die Träger ihre Erhöhungsbegehren mit den allgemeinen Kostensteigerungen begründen, werden diese Anträge hiermit innerhalb einer (Sammel-)Vorlage dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie zur Entscheidung vorgelegt. Diese betrifft alle Fälle der beigefügten Übersichtstabelle (Anlage 1), mit Ausnahme des Antrags des Caritasverbands zur Beratungsstelle für Wohnungslose im Café Plattform (laufende Nummer 9 der Liste), zu dem der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in gleicher Sitzung eine gesonderte Vorlage erhält.

 

Für alle übrigen Fälle ist der beantragte Erhöhungsbetrag 2024 in der letzten Spalte der Tabelle ausgewiesen. Diese beantragten Erhöhungen summieren sich auf insgesamt 120.700 Euro. Prozentual betrachtet weisen die Erhöhungsbeträge für das Jahr 2024 eine Bandbreite von 0 % (Antrag des WABe e.V.; laufende Nummer 10) bis 25,1 % (Antrag des Diakonischen Werks zum interkulturellen Begegnungszentrum – Inzel; laufende Nummer 8) gegenüber der Förderung des Vorjahrs auf. Die Anträge im Einzelnen sind als Anlage 2 beigefügt. 

 

Eine vollumfängliche Berücksichtigung der ausgewiesenen Erhöhungsbeträge würde zu Mehraufwendungen in Höhe der genannten 120.700 Euro im/ab Haushaltsjahr 2024 führen. Eine Deckung dieser Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

 

Im Laufe des Jahres 2024 wird die Verwaltung ihre Prüfung fortsetzen, in welchen Fällen die Förderung geeignet ist, sie künftig – 2025 ff. - im Wege einer Leistungsvereinbarung abzuwickeln. Dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie wird dazu zu gegebener Zeit gesondert berichtet.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Falls den in dieser Vorlage behandelten Anträgen der Träger in der jeweils beantragten Höhe zugestimmt wird, ergeben sich summiert jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 120.700 Euro. Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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