Entscheidungsvorlage - AVV/0098/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Einführung des Deutschlandsemestertickets zum Sommersemester 2024 zu.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der vergangenen Sitzung des regionalen AVV-Beirates wurde umfassend über die bisherigen Entwicklungen zum Deutschlandsemesterticket und die Forderungen des AStA der RWTH und FH Aachen zur Vertragsanpassung nach §313 BGB berichtet. Hierauf aufbauend ergeben sich die nachfolgenden dargestellten Entwicklungen.

 

Einführung eines bundesweiten Solidarmodells (Deutschlandsemesterticket) zum Sommersemester 2024

Der stetige, enge Austausch zwischen den ASten, der Verbundgesellschaft und den Partnerunternehmen sowie der anhaltende und intensive Druck der Studierendenschaften aus Aachen, welcher durch die Verbundgesellschaft stets auch in die NRW-Landschaft und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV NRW) weitergegeben wurde, konnte mit dazu beitragen, dass am 27.11.2023 der erfolgreiche Beschluss gemäß der Beschlussvorlage aus der VDV UAG Tarifentwicklung zu einem bundesweiten Solidarmodell ab Sommersemester 2024 im Koordinierungsrat gefasst wurde. 

 

Die nachfolgenden tariflichen Festlegungen wurden hierbei beschlossen:

 

  • Tarifproduktname: Deutschlandsemesterticket
  • Preis: 60 % des Ausgabepreises des regulären Deutschlandtickets
  • Leistungsumfang: identisch zu dem des regulären Deutschlandtickets, aber keine monatliche Kündbarkeit.

 

Das Ticket wird zunächst zu einem bundesweit einheitlichen Preis in Höhe von 29,40 Euro pro Monat angeboten. Dieser Preis ist für ein komplettes Semester gültig, da aufgrund der Beitragsordnungen und Rückmeldeverfahren der ASten und Hochschulen während des laufenden Semesters keine Preisanpassungen umsetzbar wären.

 

Bereits zur Einführung des Deutschlandtickets am 01.05.2023 konnte im AVV das Deutschlandticket Upgrade allen Studierenden angeboten werden, so dass bei Kauf eines Deutschlandtickets lediglich der Differenzbetrag zum bereits geleisteten Beitrag des regionalen bzw. NRW-Semestertickets fällig war. Das Deutschlandticket als Semesterticket-Upgrade für Studierende wird an Hochschulen, welche einen Vertrag zum Deutschlandsemesterticket abgeschlossen haben, künftig nicht mehr angeboten. An Hochschulen, die in den regionalen Semesterticketverträgen verbleiben, besteht für die Studierenden dieser Hochschulen vorerst weiterhin die Möglichkeit, ein Upgrade auf das Deutschlandticket zu erwerben. Die Möglichkeit auf ein Deutschlandticket zu upgraden, soll jedoch, wie vom Koordinierungsrat beschlossen, spätestens zum Ende des Wintersemester 2024/2025 bundesweit eingestellt werden.

 

Die Verbandsversammlung des AVV hat in ihrer Sitzung vom 29.11.2023 der Einführung des Deutschlandsemestertickets sowie dem Abschluss entsprechender Verträge mit den Hochschulen für das Sommersemester 2024 unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die daraus resultierenden finanziellen Belastungen aus Mindereinnahmen für die kommunalen Haushalte und/oder die Verkehrsunternehmen bzw. erlösverantwortlichen Aufgabenträger durch den Bund und/oder das Land NRW für diesen Zeitraum auf der Grundlage der Förderregularien rechtsverbindlich ausgeglichen werden.

 

Auf Grundlage der Beschlüsse des Koordinierungsrates wurden zudem die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket für das Jahr 2024 angepasst. Die mit der Einführung des Deutschlandsemesterticket einhergehenden Änderungen an den AVV-Tarifbestimmungen sind in der Anlage 2 unter TOP 2.2 „Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen“ dargestellt.

 

Abstimmungen mit den ASten zu einem Folgevertrag

Aufgrund der auslaufenden Semesterticketverträge im AVV und den engen Fristen der Gremienläufe der ASten und Hochschulen ist die Verbundgesellschaft gemeinsam mit der ASEAG und go.Rheinland frühzeitig in die Abstimmungen mit den Studierendenvertretungen bezüglich eines Folgevertrages eingestiegen.

 

Auf Basis eines seitens des VDV seinerzeit in Erarbeitung befindlichen Mustervertrages zum Deutschlandsemestertickets sowie dem bestehenden Vertrag zum AVV-Semesterticket erarbeitete die Verbundgesellschaft in Zusammenarbeit mit der ASEAG einen Entwurf zu einem Deutschlandsemesterticketvertrag.

Aufgrund der Tatsache, dass für den Antrag des Beschlussvorschlages für die Sitzung des Studierendenparlaments der RWTH Aachen bereits Anfang Dezember ein konkreter Vertragsentwurf vorliegen musste, konnte der Mustervertrag des VDV lediglich im Entwurfsstand als Basis hierfür dienen. Da der durch die Verbundgesellschaft erarbeitete Vertragsentwurf zunächst eine Vertragsdauer von einem Semester vorsieht, sollen etwaige Abweichungen zum Mustervertrag des VDV in der nachfolgenden Vertragsfassung angepasst werden. Zwischen den Vertragsparteien im AVV besteht Einigkeit, dass man sich frühzeitig zur Abstimmung eines Folgevertrages ab WS 24/25 austauschen wird.

 

Forderung nach einer Anpassung der laufenden Verträge

Im Rahmen der Austauschtermine mit den ASten wurde auch erneut die Forderung nach einer Vertragsanpassung intensiv diskutiert. Wie in der letzten Sitzung berichtet, wurden am 15.06.2023 von Seiten der Studierendenparlamente der RWTH und FH Aachen Beschlüsse zur Forderung einer Vertragsanpassung gem. § 313 BGB der bestehenden Verträge zum AVV- und NRW-Semesterticket gefasst.

 

Von Seiten des AStA der RWTH wurde deutlich gemacht, dass der Abschluss eines Vertrages zum Deutschlandsemesterticket in der Beschlussvorlage unter den Vorbehalt einer Anpassung des bestehenden Vertrages gestellt werden soll. Im Verlauf der Gespräche wurde seitens der ASEAG, go.Rheinland und dem AVV mehrmals verdeutlicht, dass mit der veränderten Sachlage aufgrund des erfolgten Bundesbeschlusses vom 27.11.2023 keine Grundlage mehr für eine Vertragsanpassung gesehen wird. Diese Position basiert auf Äußerungen des MUNV NRW, welche mit Schreiben von Verkehrsminister Krischer vom 15.12.2023 an die Aachener ASten verdeutlicht wurde. In diesem Schreiben wird verdeutlicht, dass das Ministerium keinerlei Spielräume für etwaige Rückerstattungen sah.

 

In den Studierendenparlamenten der RWTH vom 14.12.2023 und der FH vom 15.12.2023 wurden die Beschlüsse zum Abschluss eines Vertrages zum Deutschlandsemesterticket sowie die Anpassung der Beitragsordnungen jeweils unter dem Vorbehalt einer rückwirkenden Anpassung der laufenden Verträge für das Wintersemester 2023/24 gefasst.

 

 

 

Kompromissvorschlag und Abschluss der Verträge zum Deutschlandsemesterticket

Nach weiteren Gesprächen mit den Asten der RWTH und FH Aachen und vorheriger Zustimmung der Verkehrsunternehmen und erlösverantwortlichen Aufgabenträger im AVV wurde den Studierenden eine erweiterte temporäre Mitnahmeregelung wie nachfolgend beschrieben im Rahmen des AVV-Semesterticketvertrages als Kompromissvorschlag angeboten.

  • Mitnahme eines Erwachsenen oder Fahrrads (Mitnahme unter den geltenden Beförderungsbedingungen, Hausordnung, etc.)
  • bis zu drei Kindern
  • ganztägig, ohne zeitliche Einschränkung
  • gem. AVV-Semesterticket Vertrag: AVV-Gebiet + SPNV-Sonderstrecken (Köln, Düsseldorf)
  • ab 20.01.2024 bis Ende WS 23/24 (FH Aachen 29.02.2024 l RWTH Aachen 31.03.2024)

 

Hierdurch konnte eine Verbesserung der Situation der Studierenden erreicht und ein Übergang bis zur Einführung des Deutschlandsemestertickets geschaffen werden. Die entstehenden Mindereinnahmen sind laut Bestätigung des Ministeriums von der bestehenden Musterrichtlinie abgedeckt.

 

Am 18.01.2024 konnten nach den erfolgten Beschlüssen in den Studierendenparlamenten die entsprechenden Nachträge zu den bestehenden AVV-Semesterticketverträgen der RWTH und FH geschlossen werden, so dass eine Ausweitung der Mitnahmeregelung pünktlich ab 20.01.2024 erwirkt werden konnte. Im Zuge dessen erfolgte gemäß der im Nachtrag erhaltenen Bestimmungen eine Unterzeichnung des Vertrages zum Deutschlandsemesterticket für das Sommersemester 2024 durch die beiden ASten.

 

Weiteres Vorgehen

Im Hinblick auf die Umstellung der regionalen Semestertickets auf Deutschlandsemestertickets befinden sich die Verbundgesellschaft sowie insbesondere die Verkehrsunternehmen bereits in der vertrieblichen Umsetzung. 

 

In Anbetracht der Herausforderung, binnen der kurzen Vorlaufzeit zum Start des Sommersemesters (Fachhochschulen 1. März, Hochschulen 1. April) eine Großzahl an Studierenden auf das Deutschlandsemesterticket umstellen zu müssen, kommt der Online-ALISE (Online-Aktionsliste) wie bereits während der Umstellung des Schülertickets ein besonderer Stellenwert zu. Durch das im AVV-Gebiet zur Anwendung kommende Verfahren der Online-ALISE ist gesichert, dass vorhandene Chipkarten eigenständig und dezentral von den Studierenden mit Deutschlandsemestertickets bespielt werden können. Die Studierenden im AVV können sich somit bereits vor Beginn des Sommersemesters 2024 flächendeckend an den Fahrausweisautomaten der DB im AVV, Vorverkaufsstellen der ASEAG sowie mit großer Wahrscheinlichkeit auch an den Fahrausweisautomaten der ASEAG das Deutschlandsemesterticket auf ihre vorhandene Chipkarte übertragen lassen. Sowohl die ASten als auch die Verbundgesellschaft und die Verkehrsunternehmen werden die Informationsstellung an die Studierenden durch geeignete Kommunikationsformen unterstützen.

 

Situation an den anderen Hochschulen

Unter anderem aufgrund der enthaltenen Mitnahmemöglichkeit für bis zu drei Kinder, hat die Hochschule für Musik und Tanz am Standort Aachen um einen erneuten Abschluss eines Vertrages zum AVV-Semesterticket gebeten. Der Vertrag soll zunächst nur für das kommende Sommersemester 2024 geschlossen werden. Der Vertrag zum NRW-Semesterticket soll zudem weiter fortbestehen. Der fertige Vertrag wurde bereits in den Unterschriftenlauf gegeben.

 

Die katholische Hochschule Aachen hat entschieden, zum Sommersemester 2024 in das Deutschlandsemesterticket zu wechseln. Die DB steht bezüglich der Vertragsschließung derzeit im Kontakt mit der Hochschule.

 

Die übrigen (privaten) Hochschulen im AVV Gebiet werden nach derzeitigem Stand den AVV-Semesterticketvertrag im Sommersemester 2024 weiterführen und zum Großteil ab dem Wintersemester 2024/2025 in das Deutschlandsemesterticket wechseln.


 

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