Entscheidungsvorlage - AVV/0100/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten: Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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22.02.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Anpassungen bei der Fahrradmitnahme durch Kinder im eezy avv-Tarif
Im Rahmen der geplanten Anpassungen der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) sowie der NRW-Tarifbestimmungen zu eezy.nrw (siehe auch Vorlage TOP 2.3) bedarf es im Sinne einer landesweit einheitlichen Regelung im Zusammenhang mit eezy entsprechender Anpassungen an den AVV-Tarifbestimmungen hinsichtlich der Fahrradmitnahme bei Kindern in der Anlage 14 „Besondere Tarifbestimmungen für eezy avv“ zum 01.07.2024.
Analog zu den in TOP 2.3 dargelegten Anpassungen in den NRW-Tarifbestimmungen empfiehlt die Verbundgesellschaft daher die Streichung des aktuellen Abschnittes in den AVV-Tarifbestimmungen. Anstelle dessen soll auf die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW verwiesen werden.
Die Anpassung in der Anlage 14 der AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 1 dargestellt, zum 01.07.2024 erfolgen.
- Aufnahme Deutschlandsemesterticket
Mit der Einführung eines bundesweit einheitlichen solidarischen Semestertickets („Deutschlandsemesterticket“) auf Basis des Deutschlandtickets bedarf es der Aufnahme des Deutschlandsemestertickets in die AVV-Tarifbestimmungen. Dezidierte Informationen zu Inhalt und Ausgestaltung des Deutschlandsemestertickets können der Vorlage TOP 1.2 „Deutschlandsemesterticket“ entnommen werden.
Die Anpassung hinsichtlich der Aufnahme des Deutschlandsemestertickets in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 2 dargestellt, zum 01.03.2024 erfolgen.
- Anpassung der Laufzeit des Mobil-ABO StädteRegion Aachen
Die Verlängerung des Piloten des Mobil-ABO StädteRegion Aachen um ein weiteres Jahr gemäß der Vorlage TOP 2.1 hat eine Anpassung (Anlage 3) in den AVV-Tarifbestimmungen zum 01.03.2024 zur Folge.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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500,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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516,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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498,6 kB
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