Entscheidungsvorlage - AVV/0100/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen der AVV-Tarifbestimmungen zu den genannten Zeitpunkten im beschriebenen Umfang zu und beauftragt die Verbundgesellschaft mit der Beantragung bei der Bezirksregierung Köln.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Anpassungen bei der Fahrradmitnahme durch Kinder im eezy avv-Tarif

Im Rahmen der geplanten Anpassungen der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) sowie der NRW-Tarifbestimmungen zu eezy.nrw (siehe auch Vorlage TOP 2.3) bedarf es im Sinne einer landesweit einheitlichen Regelung im Zusammenhang mit eezy entsprechender Anpassungen an den AVV-Tarifbestimmungen hinsichtlich der Fahrradmitnahme bei Kindern in der Anlage 14 „Besondere Tarifbestimmungen für eezy avv“ zum 01.07.2024.

 

Analog zu den in TOP 2.3 dargelegten Anpassungen in den NRW-Tarifbestimmungen empfiehlt die Verbundgesellschaft daher die Streichung des aktuellen Abschnittes in den AVV-Tarifbestimmungen. Anstelle dessen soll auf die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW verwiesen werden.

 

Die Anpassung in der Anlage 14 der AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 1 dargestellt, zum 01.07.2024 erfolgen.

 

  1. Aufnahme Deutschlandsemesterticket

Mit der Einführung eines bundesweit einheitlichen solidarischen Semestertickets („Deutschlandsemesterticket“) auf Basis des Deutschlandtickets bedarf es der Aufnahme des Deutschlandsemestertickets in die AVV-Tarifbestimmungen. Dezidierte Informationen zu Inhalt und Ausgestaltung des Deutschlandsemestertickets können der Vorlage TOP 1.2 „Deutschlandsemesterticket“ entnommen werden.

 

Die Anpassung hinsichtlich der Aufnahme des Deutschlandsemestertickets in den AVV-Tarifbestimmungen würde, wie in Anlage 2 dargestellt, zum 01.03.2024 erfolgen.

 

  1. Anpassung der Laufzeit des Mobil-ABO StädteRegion Aachen

Die Verlängerung des Piloten des Mobil-ABO StädteRegion Aachen um ein weiteres Jahr gemäß der Vorlage TOP 2.1 hat eine Anpassung (Anlage 3) in den AVV-Tarifbestimmungen zum 01.03.2024 zur Folge.

 

 


 

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