Entscheidungsvorlage - AVV/0101/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den in der Sitzung des Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW am 05.12.2023 empfohlenen Anpassungen an den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) und den NRW-Tarifbestimmungen zum 01.07.2024 zu und beauftragt das Kompetenzcenter Marketing NRW damit, einen entsprechenden Tarifantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Einreichen von Original-Belegen zur Mobilitätsgarantie NRW

Im Papierantrag zur Mobilitätsgarantie NRW wird der Hinweis aufgeführt, dass Original-Belege bei dem Erstattungsantrag auf Papier einzureichen sind. Eine entsprechende Regelung hierzu wird jedoch in den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) nicht aufgeführt.

 

Die entsprechende Facharbeitsgruppe hat dem Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW (LAK Nahverkehr NRW) die Anpassungen hinsichtlich des Einreichens von Original-Belegen gem. Ziffer 11, Absatz 4 in den BB NRW zum 01.07.2024 (Anlage 1) empfohlen.

 

Der LAK Nahverkehr NRW hatte der Anpassung der Ziffer 11, Absatz 4 in den BB NRW in seiner Sitzung am 05.12.2023 zugestimmt und empfiehlt den regionalen Gremien die Anpassungen hinsichtlich des Einreichens von Original-Belegen an Ziffer 11, Absatz 4 in den BB NRW zum 01.07.2024.

 

Mitnahme von Fahrädern durch Kinder

In Anlehnung an die Regelung, dass Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich befördert werden, wurde bei der Schaffung von eezy.nrw in den Tarifbestimmungen NRW-Tarif (TB NRW-Tarif) unter Anlage 13 Ziffer 6.1 festgehalten, dass die Fahrradmitnahme für Kinder unter 6 Jahren ebenfalls unentgeltlich erfolgt und dementsprechend keine Zubuchung notwendig ist.

 

Die Beförderungsbedingungen NRW (BB NRW) bilden bislang keine Regelung zu dem Fall einer unentgeltlichen Fahrradmitnahme für Kinder unter 6 Jahren ab, weswegen von der entsprechenden Facharbeitsgruppe dem Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW in ihrer Sitzung am 07.11.2023 die Anpassung hinsichtlich der unentgeltlichen Mitnahme von Fahrrädern für Kinder unter Ziffer 9.1. der BB NRW zum 01.07.2024 (Anlage 1) empfohlen hat.

 

Die entsprechenden Anpassungen in den Tarifbestimmungen NRW Tarif sollen, wie in Anlage 2 dargestellt, ebenfalls zum 01.07.2024 angepasst werden.

 

Der LAK Nahverkehr NRW hatte in seiner Sitzung am 05.12.2023 der Aufnahme des Absatz 2 unter Ziffer 9.1. in den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW sowie der damit einhergehenden Anpassung an den NRW-Tarifbestimmungen zum 01.07.2024 zugestimmt und empfiehlt den regionalen Gremien die Anpassungen hinsichtlich der unentgeltlichen Mitnahme von Fahrrädern für Kinder unter Ziffer 9.1 der BB NRW sowie der TB NRW-Tarif jeweils zum 01.07.2024.

 

Die Teilnehmer des Unternehmensbeirates haben in ihrer Sitzung vom 29.01.2024 empfohlen, den in der Sitzung des LAK Nahverkehr NRW am 05.12.2023 empfohlenen Anpassungen an den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) und den NRW-Tarifbestimmungen zum 01.07.2024 zuzustimmen und das Kompetenzcenter Marketing NRW zu beauftragen, einen entsprechenden Tarifantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
 

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Anlagen

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