Kenntnisnahme - FB 20/0209/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Finanzausschusses am 05.12.2023 wurde zwischen Verwaltung und Finanzausschuss vereinbart, die Anträge auf der Liste „Umsetzungsstand der im Finanzausschuss getroffenen Beschlüsse“, die aus Verwaltungssicht im Wesentlichen als erledigt betrachtet werden können, in einer Vorlage zusammenfassend zu behandeln, um diese auch förmlich abschließen zu können.

 

1.) Ratsantrag „Fossile Wärmeversorgung für Aachen: Wärmeleitplanung und Ausbau des Aachener Fernwärmenetzes“ (Nr. 253/18) der Fraktion Grüne vom 22.03.2022

Mit Vorlage „FB 36/0168/WP18 – IKSK-Fortschreibung- Erstellung einer gesamtstädtischen Wärmeplanung“ wurde im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (14.06.2022), im Finanzausschuss (16.08.2022) und im Rat (24.08.2022) die Erstellung der gesamtstädtischen Wärmeplanung beschlossen. Hierfür wurden in den Jahren 2022 und 2023 noch Mittel aus einem bestehenden PSP-Element des IKSKs verwendet, im Haushaltsplanentwurf 2024 wurden auf einem separaten PSP-Element jährlich 200.000 € (4-140101-966-1 Wärmeplanung) etatisiert.

 

 
2.) Ratsantrag „Maßnahmenpaket gegen Energiearmut (Nr. 279/18) der SPD-Fraktion vom 12.07.2022

Im Rahmen der Gesamtdebatte und der bundesrechtlichen Regelungen wurde auf eine weitergehende eigenständige Debatte verzichtet, die letztlich zum damaligen Zeitpunkt nur noch ein Nacharbeiten bedeutet hätte.

 

 

3.) Ratsantrag „Bürgerbefragung und Ratsbürgerentscheid über die Drittnutzerfinanzierung im ÖPNV“ (Nr. 285/18) der CDU-Fraktion vom 18.08.2022

Mit Vorlage „Dez II/0016/WP18“ wurde der Ratsantrag in den Sitzungen von Mobilitätsausschuss (01.12.2023), Finanzausschuss (13.12.2023) und Rat (14.12.2023) behandelt. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage für die mögliche Einführung einer Drittnutzerfinanzierung wurde eine Vertagung der Thematik auf die Zeit nach der Sommerpause 2023 beschlossen. Die erforderliche Schaffung der gesetzlichen Grundlage wurde von Seiten der nordrhein-westfälischen Landesregierung jedoch auch bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht realisiert. Entsprechende gesetzliche Grundlagen sind auch bis zum heutigen Tag nicht abzusehen. Ebenso offen ist dem Grunde nach die Frage der Finanzierung und Preisgestaltung im ÖPNV (Stichwort Deutschlandticket“: Fortsetzung, abgestimmte Finanzierungsgrundlagen Bund/Land, erforderliche Preisgestaltung etc.). Entsprechend sind auch keine Mittel etatisiert, die eine Umsetzung des Ratsantrags ermöglichen würden.

 

 

4.) Ratsantrag „Energiefonds mit STAWAG etc.“ (Nr. 322/18) der Fraktionen Grüne und SPD vom 24.01.2023

Zielsetzung des Ratsantrags war, Vereine und Verbände bei der Bewältigung der Energiekrise zu unterstützen. Mit dem NRW-Stärkungspakt hat das Land NRW den Kommunen insgesamt 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um finanzielle Mehrbelastungen aufgrund steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation auszugleichen und somit sicher zu stellen, dass Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ihre Arbeit weiterleisten und ggf. sogar ausbauen können. Der Stadt Aachen wurde - wie in den Gremien mündlich berichtet - eine Summe in Höhe von 1.811.565,00 Euro bewilligt, die allerdings nur zu einem Bruchteil tatsächlich abgerufen worden ist und vor dem Hintergrund der ausgestalteten Richtlinie abgerufen werden konnte.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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