Entscheidungsvorlage - FB 56/0372/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Beratungsstelle SOLWODI - Erhöhungsantrag für 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- Dezernat II
- Verfasst von:
- FB 56/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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|
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01.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Aachener Beratungsstelle von SOLWODI für das Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Rechtsraft des Haushalts 2024, eine zusätzliche Förderung über die im Haushalt eingeplanten Mittel in Höhe von 44.500 Euro hinaus erhält.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit dem Jahr 2014 wird die Beratungsstelle SOLWODI durch die Stadt Aachen jährlich mit 44.500 Euro unterstützt. Davon ist ein Teilbetrag in Höhe von 21.800 Euro regelmäßig aus Stiftungsmitteln (Elisabethspitalfonds) finanziert.
Für das Jahr 2024 hat SOLWODI Deutschland e.V. nun erstmals eine Erhöhung der Förderung für die Beratungsstelle in Aachen beantragt. Begründet wird der Erhöhungsantrag (Anlage 1) mit Mehrkosten aufgrund der erfolgten Umstellung der Vergütung von ehemals nach dem TVöD - Bund hin zu neu dem TVöD SuE.
Gemäß Kosten- und Finanzplan (Anlage 2) werden für 2024 konkret 58.100 Euro beantragt. Dies entspricht einer Erhöhung um 13.600 Euro bzw. um rund 31 %.
Eine Erhöhung des aus Stiftungsmitteln finanzierten Anteils ist nach Rücksprache mit der Stiftungsverwaltung nicht möglich.
Bezüglich der von SOLWODI erbrachten Leistungen wird auf die ausführliche Antragsbegründung (Anlage 3) verwiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 44.500 | 58.100 | 133.500 | 174.300 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -13.600 | -40.800 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen:
Für das Haushaltsjahr 2024 sind zum PSP-Element 4-050101-924-5, Sachkonto 53180000, Mittel in Höhe von 44.500 Euro eingeplant. Davon ist ein Teilbetrag in Höhe von 21.800 EURO durch Stiftungsmittel finanziert (PSP-Element 4-050101-924-5, Sachkonto 48130000). Falls dem in dieser Vorlage behandelten Erhöhungsantrag vollumfänglich zugestimmt wird, ergeben sich jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 13.600 Euro. Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
|
(wie Dokument)
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131,3 kB
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3
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(wie Dokument)
|
14,8 MB
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