Entscheidungsvorlage - FB 56/0372/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Aachener Beratungsstelle von SOLWODI für das Haushaltsjahr 2024, vorbehaltlich der Rechtsraft des Haushalts 2024, eine zusätzliche Förderung über die im Haushalt eingeplanten Mittel in Höhe von 44.500 Euro hinaus erhält. 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit dem Jahr 2014 wird die Beratungsstelle SOLWODI durch die Stadt Aachen jährlich mit 44.500 Euro unterstützt. Davon ist ein Teilbetrag in Höhe von 21.800 Euro regelmäßig aus Stiftungsmitteln (Elisabethspitalfonds) finanziert.

 

Für das Jahr 2024 hat SOLWODI Deutschland e.V. nun erstmals eine Erhöhung der Förderung für die Beratungsstelle in Aachen beantragt. Begründet wird der Erhöhungsantrag (Anlage 1) mit Mehrkosten aufgrund der erfolgten Umstellung der Vergütung von ehemals nach dem TVöD - Bund hin zu neu dem TVöD SuE.

 

Gemäß Kosten- und Finanzplan (Anlage 2) werden für 2024 konkret 58.100 Euro beantragt. Dies entspricht einer Erhöhung um 13.600 Euro bzw. um rund 31 %.

 

Eine Erhöhung des aus Stiftungsmitteln finanzierten Anteils ist nach Rücksprache mit der Stiftungsverwaltung nicht möglich.

 

Bezüglich der von SOLWODI erbrachten Leistungen wird auf die ausführliche Antragsbegründung (Anlage 3) verwiesen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

44.500

58.100

133.500

174.300

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-13.600

-40.800

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen:

Für das Haushaltsjahr 2024 sind zum PSP-Element 4-050101-924-5, Sachkonto 53180000, Mittel in Höhe von 44.500 Euro eingeplant. Davon ist ein Teilbetrag in Höhe von 21.800 EURO durch Stiftungsmittel finanziert (PSP-Element 4-050101-924-5, Sachkonto 48130000). Falls dem in dieser Vorlage behandelten Erhöhungsantrag vollumfänglich zugestimmt wird, ergeben sich jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 13.600 Euro. Eine Deckung der Mehraufwendungen aus Haushaltsmitteln ist nicht gegeben. Zusätzliche Stiftungsmittel zur Deckung der Mehraufwendungen stehen nicht zur Verfügung.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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