Entscheidungsvorlage - FB 56/0361/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung des Projekts „FinQua integrativ - Flüchtlinge integrieren durch Qualifizieren“ in 2024, Antrag des Sozialwerks Aachener Christen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- Dezernat II
- Verfasst von:
- FB 56/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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|
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01.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie stimmt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, dem Antrag des Sozialwerks Aachener Christen zur Fortführung des Projekts „FinQua“ für weitere 13 Monate zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel in Höhe von 52.000 Euro zur Finanzierung für den Haushaltsplan 2024 haushaltsneutral anzumelden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Stellungnahme der Verwaltung zur Fortführung von FinQua integrativ
In der Stadt Aachen leben derzeit 754 Menschen, die aufenthaltsrechtlich gestattet oder lediglich geduldet sind und Leistungen nach dem AsylbLG beziehen (Stand 11/2023). Angesichts steigender Zahlen von Asylsuchenden einerseits und Arbeits- und Fachkräftebedarfen andererseits, gewinnt die Arbeitsmarktintegration dieser Gruppe Zugewanderter eine immer größere Bedeutung. Deren Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt hängt vor allem vom aufenthaltsrechtlichen Status und von der Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutschland ab.
Seitens des Gesetzgebers erfolgten in den vergangenen Monaten Beschlüsse, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Geduldete, die bereits länger in Deutschland leben, erleichtern sollen. Das am 31.12.2022 in Kraft getretene Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c Aufenthaltsgesetz) bietet erstmalig einer großen Anzahl langjährig Geduldeter die Chance einer Erleichterung des Übergangs aus einer unsicheren Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis. Mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ist rechtlich der Weg zu einer langfristigen Bleibeperspektive in Deutschland eröffnet. Ebenso bietet das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 23.06.2023 bessere Möglichkeiten, den Übergang in sichere Aufenthaltstitel zu erleichtern, sofern es den Menschen gelingt, in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einzumünden. Den Unternehmen stünden damit langfristig dringend benötigte Arbeits- und Fachkräfte zur Verfügung.
Als Kommune ist die Stadt Aachen in der Verantwortung, auch die Integration von Asylsuchenden vor Ort zu ermöglichen. Geduldete Menschen sind Teil der Aachener Bevölkerung. Integrationsunterstützende Maßnahmen sind für diese Gruppe unverzichtbar. Mehr denn je sind deshalb alle Akteure vor Ort gefordert, die Erwerbsintegration der zugewanderten Menschen im Rahmen vorhandener Möglichkeiten so frühzeitig wie möglich durch Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu unterstützen.
Das FinQua-Projekt
Bereits seit 2018 kann mit Unterstützung der Politik das Projekt FinQua in Kooperation mit dem Sozialwerk Aachener Christen durchgeführt werden. Seitdem vermittelt das Fallmanagement im Fachbereich Wohnen, Soziales, Integration mit Erfolg Leistungsbeziehende nach dem AsylbLG in FinQua.
Vermittlung in Ausbildung, Arbeit und Schulabschlüsse
In engmaschiger Zusammenarbeit der städtischen Fallmanagerinnen des FB 56 mit dem Sozialwerk erfolgten Einladungen, Beratungen und Einmündungen in FinQua.
Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine große Anzahl arbeitsuchender Geflüchteter häufig nur einfache Tätigkeiten im Helferbereich ausführen können. Verantwortlich hierfür ist eine Kombination aus Sprachbarrieren, fehlenden Schulabschlüssen oder beruflichen Qualifikationen, die in Deutschland nicht verwertbar sind. Hinzu kommt, dass nach wie vor der Aufenthaltsstatus und das Herkunftsland über die Möglichkeiten von Asylsuchenden entscheiden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Trotz der aufgeführten individuellen Vermittlungshemmnisse und ausländerrechtlichen Einschränkungen konnten in 2023 von den zugewiesenen Personen eine Vielzahl erfolgreich eine Ausbildung bzw. eine Arbeit aufnehmen oder konnten in Schulabschlüsse und Sprachkurse vermittelt werden (siehe Anlage: Bericht FinQua 2023 des Sozialwerks).
Ergebnisse in 2023
Die folgenden Ergebnisse dokumentieren die Vermittlungen im Rahmen des Gesamtprojekts FinQua. Einbezogen sind die Vermittlungen über das Sozialwerk Aachener Christen und Personen, die in einem Beratungsgespräch seitens der Clearingstelle im FB 56 zur Teilnahme an FinQua aufgefordert wurden und Alternativangebote vorzogen haben. Ebenso wurden von den städtischen Fallmanager*innen ehemalige Teilnehmer bei der Suche nach Arbeitsstellen erfolgreich unterstützt.
Insgesamt konnten in 2023 40 Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in unterschiedlichen Branchen einmünden, 8 Vermittlungen direkt über FinQua und 32 Arbeitsaufnahmen über das Fallmanagement im Zusammenhang mit einer evtl. Zuweisung zu FinQua. Derzeit sind hiervon noch 36 Personen in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt.
Weiterhin:
- 5 ehemals Teilnehmende arbeiten als geringfügig Beschäftigte.
- Für 10 Teilnehmende wurden Praktikumsunterlagen (Bewerbung mit Anschreiben und
Lebenslauf) erstellt, 1 Person wurden in ein Praktikum vermittelt.
- 15 Personen wurden an der VHS angemeldet, um den Hauptschulabschluss nachzuholen.
- 14 Personen haben sich zu einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs angemeldet.
Bei insgesamt 7 männlichen Personen erfolgte die Aufnahme in ein Ausbildungsverhältnis.
Ausbildung zum zahnmedizinischen Fachangestellten | 1 |
Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann | 1 |
Ausbildung zum Kundenbetreuer | 1 |
Ausbildung zum Metallbauer | 1 |
Ausbildung zum Physiklaborant | 1 |
Qualifizierung/Ausbildung zur Pflegeassistenz | 2 |
Kosteneinsparungen
Im Jahr 2023 konnten über die aufgeführten erfolgreichen Arbeitsaufnahmen von FinQua Teilnehmenden bzw. von Personen, denen eine FinQua Teilnahme angeboten wurde, Einsparungen von Transferleistungen erreicht werden. Zusätzlich entfielen durch die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit und die damit verbundene Pflichtkrankenversicherung beim Sozialleistungsträger die Kosten für die medizinische Versorgung. Hinzu kamen Einsparungen aufgrund von Leistungskürzungen bei Leistungsempfänger*innen, die nicht am Projekt teilzunehmen wollten.
Durch regelmäßige Neuzuweisungen ist davon auszugehen, dass der oben beschriebene Prozess fortgesetzt und die bezifferten Ersparnisse auch künftig zu verzeichnen sind.
Fazit
Die Umsetzung des Projekts FinQua in 2023 ist aus städtischer Sicht sehr erfolgreich. Die enge Kooperation des Fallmanagements von FB56 mit den Fachkräften des Sozialwerks haben entscheidend zum Erfolg der aufgeführten Ausbildungs-, Arbeits- und Qualifizierungsaufnahmen beigetragen. Die Vermittlungszahlen bestätigen den Ansatz, an die Zielgruppe angepasste Tätigkeiten im niederschwelligen Bereich zu entwickeln und anzubieten. Ebenso hervorzuheben ist der nicht zu unterschätzende Effekt des pädagogischen Nutzens der Maßnahme. Die zugewiesenen Personen erhalten oft erstmalig die Möglichkeit, eine Tätigkeit mit geregelter Tagesstruktur in verschiedenen Gewerken kennen zu lernen, um auf das Berufsleben - mit den entsprechenden Erwartungen seitens der Arbeitgeber*innen und Regeln des hiesigen Arbeitsmarktes- vorbereitet zu werden. Verdeutlicht wird das Ziel, den Lebensunterhalt eigenständig und aus eigenen Mitteln sicher zu stellen.
Das FinQua-Projekt ist somit das derzeit einzige Arbeitsmarktinstrument, welches der Verwaltung zur Verfügung steht und gezielt die Möglichkeit bietet, unabhängig vom jeweiligen Status für Leistungsbeziehende nach dem AsylbLG ein Angebot vorzuhalten, dass eine erste berufliche Orientierung unter Nutzung der mitgebrachten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine Heranführung an den hiesigen Arbeitsmarkt gewährleisten kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Interesse groß, FinQua als spezielles „kommunales Angebot mit Alleinstellungsmerkmal“ zu erhalten und auch in 2024 anzubieten.
Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt FinQua einmalig mit einer verlängerten Laufzeit von 13 Monaten fortzuführen- Beginn 01.12.2023 und bis 31.12.2024 (Überleitung in einen Jahreswechselrhythmus). Dafür werden für die Gesamtlaufzeit finanzielle Mittel in Höhe von 52.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Das entspricht gegenüber der bisherigen Fördersumme von 45.000 Euro (Laufzeit 12 Monate) einem Inflationsausgleich in Höhe von 6,67 %. Die Einsparungen auf Grund der Arbeitsaufnahmen und eventueller Leistungskürzung können die Projektkosten decken.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 52.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 52.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -52.000 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Eine Deckung der Projektkosten wird durch Einsparungen im Bereich des AsylbLG erfolgen. Insbesondere die erforderlichen Arbeitsaufnahmen in 2023 haben Einsparungen bei den Leistungen zur Folge. Durch Aufnahme einer Tätigkeit wird Einkommen erzielt, welches die Leistungen vermindert und zu Einsparungen bei den PSP-Elementen 4-050202-902-8 „Grundleist. Lebensunt. Geldleist. §§ 3,5“ führt.
Darüber hinaus wurden im Bereich der Krankenhilfekosten nach dem AsylbLG Beträge eingespart, da Leistungsempfänger*innen über den Arbeitgeber versichert wurde. Betroffen ist das PSP-Element 4-050202-903-6 „Leist.Krankh_Schwanger_Geburt a.E. § 4“, bei welchem es für 2023 zu Einsparungen kommt.
Im Haushaltsjahr 2024 ist mit vergleichbaren Einsparungen zu rechnen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.018,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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496,2 kB
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