Entscheidungsvorlage - FB 56/0371/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Tagestreff Café Plattform für das Haushaltsjahr 2024 sowie die Folgejahre, vorbehaltlich der Rechtsraft des Haushalts 2024, eine erhöhte Zuwendung über die im Haushalt eingeplanten Mittel in Höhe von 19.500 Euro hinaus erhält. 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Tagesaufenthalt „Café Plattform“ wird durch den Caritasverband Aachen betrieben und von der Stadt Aachen mit Zuwendungen in Höhe von jährlich 19.500 € unterstützt. Der Treffpunkt bietet insbesondere den in der Stadt Aachen lebenden wohnungslosen und suchtkranken Menschen eine Aufenthaltsmöglichkeit mit angeschlossener Beratung sowie der Möglichkeit, Speisen und Getränke zu sich zu nehmen, eine Postadresse einzurichten sowie Dusch- und Waschgelegenheiten zu nutzen.

 

Bis Anfang 2020 war der Tagesaufenthalt in den Räumlichkeiten des Caritasverbandes in der Hermannstr. 14 in Aachen verortet. Die räumlichen Möglichkeiten dort waren sehr begrenzt. Mit Auftreten der Corona-Pandemie erfolgte daher interimsweise eine Verlagerung des Tagestreffs in die Kirche St. Peter. Seit Februar 2023 befindet sich das Kontaktcafé in dem städtischen Gebäude Reumontstr. 3. Dort ist zwischenzeitlich auch die städtisch finanzierte Notschlafstelle des Café Plattform verortet, die aufgrund der durch die Corona-Pandemie notwendige räumlichen Ausweitung zunächst interimsweise in der Turnhalle Königstr. und anschließend im städtischen Übergangsheim Beginenstr. untergebracht war.

 

Aufgrund der Verlagerung des Tagesaufenthaltes in die Kirche St. Peter entstanden bereits im Jahr 2020 für den Betrieb des Café Plattform erhebliche Mehrkosten, die - neben den jährlichen Zuwendungen in Höhe von zur Zeit 19.500 € - zumindest teilweise durch zusätzliche Mittel seitens der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen aufgefangen wurden. So erfolgte für das Haushaltsjahr 2021 die Bewilligung weiterer städtischer Zuschüsse in Höhe von 72.000 € und für 2022 in Höhe von 56.600 €.

 

Im Zuge des im Frühjahr 2023 erfolgten Umzugs in das Objekt Reumontstr. 3 sind die Kosten für den Betrieb des Tagesaufenthaltes weiter gestiegen. Dies ist einerseits durch die Ausweitung der Öffnungszeiten und des Beratungsangebotes - angepasst an die krisenbedingt gestiegene Zahl der Nutzer*innen und deren Beratungsbedarfen - verursacht. Andererseits fallen in der Reumontstr. 3 deutlich höhere Gebäude- und Unterhaltungskosten an. So sind für die Nutzung der Räumlichkeiten ab dem 01.03.2023 monatlichen Mietzahlungen in Höhe von 8,29 €/m² an das Gebäudemanagement der Stadt Aachen zu leisten.

 

Bereits für 2023 wurde seitens des Caritasverbandes ein Antrag auf Aufstockung der Zuwendungen gestellt. Der darin geltend gemachte Mehraufwand (einerseits durch das an die erhöhte Nachfrage der Zielgruppe angepasste zusätzliche Angebot, andererseits durch die kriegsbedingte Energiekrise verursacht) konnte vollständig durch Mittel aus dem Stärkungspakt NRW aufgefangen werden. Insgesamt wurden Mittel von rund 110.000 € bewilligt, wobei mehr als 50.000 € auf Lebensmittelkosten entfielen. Die aufgrund des entsprechenden Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 19.01.2023 in einem Umfang von 30.000 € zusätzlich eingeplanten städtischen Mittel wurden nicht verausgabt.

 

In verschiedenen Abstimmungsgesprächen mit Vertreter*innen des Caritasverbandes wurden die mit dem Umzug von St. Peter in die Reumontstr. 3 und der Rückkehr zumindest von Teilen der Suchthilfeangebote in die städtischen Räumlichkeiten am Kaiserplatz einhergehende Erweiterung der Angebote und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen besprochen.

 

Angesichts der augenscheinlich zunehmenden Anzahl von Menschen, die wohnungslos bzw. von Wohnungslosigkeit bedroht sind und sich krisenbedingt in existenzbedrohlichen Problemlagen befinden, wird die Erweiterung der Öffnungszeiten (montags bis samstags von 07:30 – 22:00 Uhr und sonntags von 15:00 – 22:00 Uhr) grundsätzlich befürwortet und damit die Notwendigkeit einer umfangreicheren Finanzierung aus städtischen Mitteln gesehen.

 

Wie bisher stellt der Caritasverband die soziale Beratung der Nutzer*innen der Notschlafstelle am folgenden Werktag sicher. Dieses zeitnahe Clearing ist aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, um den Betroffenen adäquate Hilfsangebote zu unterbreiten. Zudem wird von der Verwaltung das Erfordernis gesehen, durch eine Erweiterung des Beratungsangebotes auch andere, insbesondere wohnungslose Menschen, die den Tagestreff nutzen, an das bestehende Hilfesystem anzubinden. Durch die bisherige Höhe der Zuwendungen in einem Umfang von 19.500 € kann der personelle Aufwand hierfür nicht ausreichend abgedeckt werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dem Antrag des Caritasverbandes dahingehend zu entsprechen, dass zur Abgeltung des Beratungsbedarfs für die Nutzer*innen der Notschlafstelle und zur Finanzierung eines erweiterten Beratungsangebotes für den Personenkreis der wohnungslosen Menschen für die Jahre 2024 ff zusätzliche Mittel in Höhe von 33.500 € bereitgestellt werden. Unter Berücksichtigung der bereits eingeplanten 19.500 € ergibt sich damit ein Zuwendungsbetrag in Höhe von insgesamt 53.000 €. Dies entspricht der vom Caritasverband beantragten Finanzierung eines Beschäftigungsumfangs von rund 65 % einer Stelle im Bereich der sozialen Arbeit. Die ebenfalls beantragte Übernahme der Kosten für die Servicekraft scheidet hingegen aus.

 

Darüber hinaus sind die ab dem 01.04.2023 zu zahlenden Mietkosten incl. Betriebskosten-vorauszahlungen und Unterhaltsreinigung in Höhe von insgesamt rund 70.000 € jährlich hälftig zu übernehmen. Dies vor dem Hintergrund, dass der Tagestreff ausdrücklich nicht nur für den Personenkreis der wohnungslosen Menschen, sondern auch für den (nur in Teilen deckungsgleichen) Personenkreis der Suchtkranken offensteht. Die weitere anteilige Finanzierung für diese Zielgruppe ist mit der Städteregion abzustimmen. Der vorstehend genannte Zuwendungsbetrag für die Beratungsleitungen in Höhe von 53.000 € erhöht sich unter Berücksichtigung dieser Position um rund 35.000 € auf insgesamt 88.000 €.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

19.500

88.000

58.500

264.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-68.500

-205.500

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen:

Für den Tagesaufenthalt „Café Plattform“ sind bislang bei PSP-Element 4-050101-906-9, Sachkonto 5318000, Mittel in Höhe von 19.500 € eingeplant. Eine Erhöhung der Zuwendungen würde den zusätzlichen Einsatz von Haushaltsmitteln in Höhe von 68.500 € erfordern.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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