Entscheidungsvorlage - FB 61/0852/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Verwaltungsvorschlag 5 als Standort für das Aufstellen einer Sitzbank.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass:

Im März 2019 hat der Bezirk Eilendorf die Verwaltung beauftragt, für Senior*innen Erleichterungen bei der alltäglichen Mobilität zu schaffen. Die Schwerpunkte lagen bei der Schaffung von Sitzmöglichkeiten (Bänken) an Fußwegeachsen sowie bei grundsätzlichen Konzepten zur Seniorenmobilität (siehe Vorlage FB61/0037/WP18).

Im Rahmen dieses Mobilitätskonzeptes stellte die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 27.04.2022 den Antrag eine Sitzbank samt Abfalleimer auf der Freifläche vor dem Haus Brückstraße 63 aufzustellen (siehe Anlage Lageplan Karte).

 

Standorte:

Die Verwaltung hat potentielle Standorte auf der Nebenanlage vor dem Grundstück Brückstraße 63 überprüft.

Die Anlage Standorte zeigt die von der Verwaltung geprüften, potentiellen Standorte.

 

Standort 1

Standort 1 ist direkt vor der Hausnummer 63 gelegen, rechts des Treppenaufgangs. Bei den anliegenden Häusern ist dabei von Verschattungen der Kellerfenster auszugehen (siehe Anlage Bild 1 und Bild 2). Die Verwaltung schlägt deshalb vor die Bank in einem Abstand von 0,70 m zur Hauswand aufzustellen. Die verbleibende Restgehwegbreite beläuft sich auf ca. 3,20 m.

 

Standort 2

Standort 2 befindet sich links des Treppenaufgangs von Hausnummer 63 und soll wie Standort eins abgerückt von der Hauswand platziert werden. Es verbleibt eine Restgehwegbreite von ca. 4 m.

 

Standort 3

Standort 3 liegt ungefähr mittig auf der Gehwegfläche. Vorhandene Wurzelhebungen unterhalb der Platzfläche stehen einer Verankerung der Bank mittels Fundamente im Wege. Ebenso fehlt durch die Lage ein räumlicher Bezug zu der Umgebung und die effektive Gehwegbreite wird durch die Breite der Sitzbank minimiert. Aufgrund der vorhandenen Gehwegbreite von > 5,75 m ist diese Umsetzung jedoch richtlinienkonform möglich.

 

Standort 4

Standort 4 (siehe Anlage Lageplan „Standort“) liegt alternativ zwischen den beiden vorhandenen Baumfeldern.

Durch die vorhandene Gehwegbreite von > 2,70 m würden noch mindestens ca. 2,00 m Restfläche vorhanden sein. Dies könnte zu einer Einschränkung der Querungsmöglichkeit im Rahmen der Barrierefreiheit und der Mindestbreite der Querung führen. Ein weiterer einschränkender Faktor ist auch die hier vorhandene Wurzelausbreitung der Baumfelder im Gehwegbereich (siehe Anlage Bild 3).

 

Standort 5

Der Standort 5 orientiert sich an dem vorhandenen Beleuchtungsmast. Die Ausrichtung der Bank erfolgt Richtung Südwesten, sodass ein sonniger Standort gewährleistet ist.

 

Beim Vergleich der fünf möglichen Standorte ist festzustellen, dass bei Standort 3 und 4 bauliche Hindernisse und Einschränkungen bestehen und daher für die Platzierung einer Sitzbank nicht ideal geeignet sind. Daher kommen zur Platzierung die Standorte 1, 2 und 5 in Frage. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung von Standort 5, da dieser durch seine Ausrichtung nach Südwesten hinsichtlich Sonnenstrahlung begünstig wird.

 

Kosten

Die Kosten für eine Sitzbank belaufen sich auf ca. 5900,00 € Euro. Hinzu käme das Umsetzen des Mülleimers. Die Verwaltung geht von ca. 6000 Euro Gesamtkosten aus. Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 - Kleinmaßnahmen zur Verfügung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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