Entscheidungsvorlage - FB 11/0174/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Herr Thomas Hissel wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt (frühestens zum 01.06.2024) unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten für das Dezernat Wohnen, Soziales und Wirtschaft (Dez. VI) der Stadt Aachen gewählt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Beigeordneten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft mit Ablauf des 31.05.2024 wurde die Stelle auf Beschluss des Rates vom 27.09.2023 überregional neu ausgeschrieben.

Mit der Durchführung des Auswahlverfahrens wurde die externe Unternehmensberatung ZfM aus Bonn beauftragt. Insgesamt gingen 19 Bewerbungen ein. Im Zuge dieses Auswahlverfahrens hat sich Herr Thomas Hissel als bestgeeigneter Bewerber erwiesen und wird für die Wahl zum Beigeordneten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft vorgeschlagen. Die Einstellung wird voraussichtlich zum 01.06.2024 erfolgen.

 

Eine Vorstellung bei den Fraktionen hat am 25.01.2024 stattgefunden.

 

Herr Hissel hat 2005 sein Studium an der RWTH Aachen in Politische Wissenschaft, VWL und Soziologie mit dem Abschluss Magister Artium (M.A.) abgeschlossen. Von 2007 bis 2016 war Herr Hissel bei der Stadt Aachen beschäftigt, zunächst als Referent des Oberbürgermeisters und danach in unterschiedlichen Führungsfunktionen im Fachbereich 02 (Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa). Seit März 2016 ist Herr Hissel als erster Beigeordneter und Stadtkämmerer mit den Geschäftsbereichen Finanzen, Hauptamt, Sozialamt und die Stabsstellen Wirtschaft und Beteiligungsmanagement bei der Stadt Düren tätig.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Ab dem Zeitpunkt der Stellenbesetzung in Höhe der gesetzlich zu zahlenden Dienstbezüge entsprechend der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRW. Zusätzlich wird nach § 5 Abs. 1 S. 3 EingrVO eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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