Entscheidungsvorlage - FB 61/0846/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 101 - Schwarzer Weg - im Bereich zwischen Strangenhäuschen, Hergelsbendenstraße und Prager Ring;hier: Aufhebungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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21.02.2024
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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21.02.2024
| |||
●
Erledigt
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|
Planungsausschuss
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Entscheidung
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|
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29.02.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 101 – Schwarzer Weg – im Bereich zwischen Strangenhäuschen, Hergelsbendenstraße und Prager Ring im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 101 – Schwarzer Weg – im Bereich zwischen Strangenhäuschen, Hergelsbendenstraße und Prager Ring im Stadtbezirk Aachen-Haaren zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 101 – Schwarzer Weg – im Bereich zwischen Strangenhäuschen, Hergelsbendenstraße und Prager Ring im Stadtbezirk Aachen-Mitte und Haaren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Einleitung
Am 26.08.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, die Aufhebung der nicht mehr für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse vorzubereiten (siehe Vorlage FB 61/0147/WP18). Anlass war, dass in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden, die inzwischen nicht mehr aktuell oder obsolet sind. Diese sollen nun aufgehoben werden. Zur Vereinfachung sollen die Aufhebungsbeschlüsse sukzessive und gebündelt nach Bezirken erfolgen.
- Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Am 29.11.1989 wurde der Aufstellungsbeschluss A 101 für den Bereich zwischen Strangenhäuschen, Hergelsbendenstraße und Prager Ring gefasst. Das Ziel war die Sicherung einer Verkehrsfläche für den Bau einer Verbindungsstraße von Strangenhäuschen / Hergelsbenden zum Grünen Weg. Der Geltungsbereich des A 101 überlagert teilweise den rechtskräftigen Bebauungsplan 713 A aus dem Jahr 1987, der ein Gewerbegebiet festsetzt. Zudem wird ein Teil des Geltungsbereichs des A 101 vom Aufstellungsbeschluss A 162 aus dem Jahr 2004 überlagert, der mit dem Ziel gefasst wurde, die Entwicklung des Einzelhandels zu steuern. Innerhalb des Plangebiets verläuft eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Prager Ring und Strangenhäuschen auf der ehemaligen Bahntrasse.
Aus unterschiedlichen Gründen wurde das Bebauungsplanverfahren jedoch nicht weitergeführt. Mittlerweile ist das Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 101 überholt und ein 35 Jahre alter Aufstellungsbeschluss kann nicht mehr als Steuerungsgrundlage herangezogen werden. Daher wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Im Falle eines künftigen Steuerungsbedarfs kann erneut ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden, der die heutige Situation berücksichtigt.
- Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Anwendung der Liste wurde jedoch in diesem Fall nicht durchgeführt, da es sich lediglich um die Aufhebung zweier Aufstellungsbeschlüsse handelt. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte und Haaren die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 101 – Schwarzer Weg – im Bereich zwischen Strangenhäuschen, Hergelsbendenstraße und Prager Ring zu beschließen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| |||||||
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|