Kenntnisnahme - Dez II/0039/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlässlich eines Schreibens von Mitarbeitenden des Aachen Tourist Service e.V. (ats) zur Situation der Obdachlosigkeit und des aggressiven Bettelns im Bereich des Elisenbrunnen/- gartens beantragte die CDU mit Tagesordnungsantrag vom 31.01.2024 eine diesbezügliche Stellungnahme der Verwaltung zur Sitzung des Hauptausschusses am 14.02.2024. 

 

Die freien Mitarbeitenden des ats beantragten: 

-          Die Ernennung eines/r Kümmerers/-in im Raum Elisenbrunnen/-garten und Krämerstraße, vergleichbar denen am Bushof und Kaiserplatz 

-          Regelmäßige Streifen des Ordnungsdienstes in den angegebenen Regionen, um bei Belästigungen schneller eingreifen zu können

-          Stärkere Unterstützung der sozialen Dienste und des Alexianerkrankenhauses, die sich für die Obdachlosen bzw. psychisch leidenden Menschen aus der Szene einsetzen.

 

Zu der allgemeinen Thematik des aggressiven Bettelns und des provokanten Verhaltens wurde verwaltungsseitig zuletzt mit Vorlage FB 32/0027/WP 18 ausgeführt. So stellen, wie in nahezu allen nordrhein-westfälischen Großstädten, aggressives Betteln und provokante Verhaltensweisen in öffentlichen Bereichen auch in der Stadt Aachen eine enorme fachbereichs- und behördenübergreifende Herausforderung dar. Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wie z.B. Belästigungen, Verunreinigungen, Vermüllungen, spielen insoweit eine entscheidende Rolle, als sie auch unterhalb der Schwelle der Kriminalität Unsicherheit und Unwohlsein bis hin zu Angst entstehen lassen. 

 

Die Stadt Aachen nimmt die ihr zukommende Verpflichtung und Aufgabe der Erhaltung und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Wohle aller Bürger*innen sehr ernst. So ist der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (kurz: OSD) des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung aktuell im Zwei-Schicht-System tätig. Der „Frühdienst“ hat sonntags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 17:15 Uhr sowie freitags, samstags und vor Feiertagen zwischen 11:00 Uhr und 19:15 Uhr Dienst. Im „Spätdienst“ beginnt die Schicht um 17:00 Uhr respektive 19:00 Uhr und endet um 01:15 Uhr bzw. 03:15 Uhr. Mit dem letzten Stellenplanverfahren 2023 stimmte die Politik der aus ordnungsrechtlicher Sicht dringlich gebotenen Erhöhung der OSD-Planstellen um 18 Stellen zu. Insgesamt sind von den nun 54 Stellen im OSD aktuell jedoch nur 34 besetzt. Hiervon sind 4 Mitarbeitende noch in Ausbildung, sodass über das o.g. Zwei-Schicht-System verteilt faktisch nur 30 Kräfte tätig werden können, die durch die 4 Kräfte der Koordinierungsstelle sowie durch die 7 Kräfte des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes unterstützt werden. Hierbei gilt es festzuhalten, dass die vorgenannten 30 Kräfte des OSD stets mindestens in Zweier-Teams zum Einsatz kommen.

 

Bereits gegenwärtig stellt der historische Altstadtkern einen Einsatzschwerpunkt des OSD dar. Allerdings beschränkt sich die Tätigkeit des OSD nicht alleine auf die Innenstadt, sondern auf die gesamten 160 km² Stadtgebiet, welche insgesamt regelmäßig zu bestreifen sind. Der in Rede stehende Bereich rund um den Elisenbrunnen wird mehrfach täglich gezielt von den Einsatzkräften des OSD bestreift. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Bestreifung im Rahmen der allgemeinen Innenstadtbestreifung sowie im Rahmen der gemeinsamen Streife mit der Polizei. Der Fokus dieser Bestreifungen liegt stets auf aggressivem Betteln, lagernden Personen, Verunreinigungen / Vermüllungen sowie sonstigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. 

Unabhängig von den skizzierten regelmäßigen Bestreifungen kann der Ordnungs- und Sicherheitsdienst von Bürger*innen, Geschäftsleuten sowie dem ats bei akuten Störungen bzw. Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu den genannten Dienstzeiten auch über die Hotline-Rufnummer 0241/432-2801 kontaktiert werden. Bei rechtlicher Würdigung der Sachverhalte sind die Regelungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen (Aachener Straßenverordnung) vom 19.03.2004 in der Fassung der Änderung vom 17.07.2019 heranzuziehen. 

Gem. § 6 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen vom 19.03.2004 in der derzeit geltenden Fassung vom 17.07.2019 (Aachener Straßenverordnung) ist im Geltungsbereich dieser Verordnung jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, andere zu gefährden, mehr als nach den Umständen vermeidbar zu behindern oder zu belästigen sowie Sachen zu beschädigen, insbesondere durch:

 

1. Betteln durch aktives Ansprechen bzw. aggressives Verhalten gegenüber den angesprochen Personen (insbesondere Versperren des Weges, Verfolgen, Festhalten, Anfassen, sonstiges aufdringliches oder einschüchterndes Verhalten, sowie organisiertes Betteln (die Erlöse werden von den bettelnden Personen an einen Auftraggeber ausgehändigt) und kommerzielles Betteln (Betteln, mit dem nicht nur vorübergehend Erträge erwirtschaftet werden, Betteln mit Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren).

 

Eine Durchsetzung und Ahndung der vorgenannten Regelung erfolgt i.d.R. durch Platzverweisung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 in der aktuell gültigen Fassung i.V.m. § 34 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 2003 in der aktuell gültigen Fassung) und Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Platzverweisungen in einem engen räumlichen und zeitlichen Kontext zu der abzuwehrenden Gefahr zu stehen haben, was bedeutet, dass diese Maßnahme nur kurzfristig und punktuell (i.d.R. unter 12 Std. und begrenzt auf wenige Straßenzüge) Wirkung entfalten kann. Zur Durchsetzung der Platzverweisung können betroffene Personen in Gewahrsam genommen werden, wobei dies jedoch dem richterlichen Vorbehalt unterliegt. Um dem seitens des ats geschilderten Problems daher habhaft zu werden, ist eine Intensivierung der bisherigen präventiven und begleitenden Maßnahmen im Sinne von Betreuung und Unterstützung zu bedenken.

 

Mit Stand 31.12.2023 sind in Aachen insgesamt 449 wohnungslose Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Hierbei handelt es sich um 227 alleinstehende Männer und 62 alleinstehende Frauen sowie 160 Menschen, die als Paar oder im Familienverband leben. Die Fallzahlen sind seit dem Frühjahr 2023 auf einem anhaltend hohen Niveau. Die Steigerung von rund 10% in den ersten Monaten des Jahres ist insbesondere in der Personengruppe der Menschen, die als Paar oder im Familienverband leben, erfolgt. Nach wie vor ist der Wohnungsmarkt in Aachen enorm angespannt. Die Vermittlung von ordnungsbehördlich untergebrachten Menschen auf dem freien Wohnungsmarkt wird immer schwieriger und gelingt nur mit hohem personellem Aufwand. 

 

Die Stadt Aachen unterhält insgesamt 7 Übergangsheime und zahlreiche Einzelwohnungen für wohnungslose Menschen. Ein Objekt (Leydelstr. 2) mit insgesamt 15 Plätzen für psychisch kranke Wohnungslose wird im Wege einer Kooperation mit den Alexianern betreut (Wohnhotel). Durch engmaschige soziale Betreuung werden die Menschen intensiv dabei unterstützt, unter Berücksichtigung ihres Krankheitsbildes die Wohnungslosigkeit zu überwinden. Zusätzlich wird das Haus Lintertstr. 29 in Kooperation mit verschiedenen Trägern ebenfalls zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen, z. T. mit eigenen Mietverträgen, genutzt (Clearingstelle der WABe, ambulant betreutes Wohnen Caritas und Träger der BeWo-Anbieterkonferenz). 

 

In der überwiegenden Anzahl handelt es sich bei den städtischen Unterkünften um klassische Mehrfamilienhäuser, in denen Familien in abgeschlossenen Wohnungen untergebracht werden. Einzelpersonen werden in Einzel- oder Mehrbettzimmern untergebracht und nutzen gemeinsam die Küche und das Bad der jeweiligen Wohnungen. Darüber hinaus gibt es auch Übergangsheime mit Appartements sowie Kleinwohnungen, in denen Einzelpersonen und Paare untergebracht werden. Einzelpersonen oder Familien, bei denen der Unterstützungsbedarf gering eingeschätzt wird, werden vermehrt in städtischen oder angemieteten Einzelwohnungen untergebracht.

 

Die Bewohner*innen der Übergangsheime und der zur Verfügung gestellt Einzelwohnungen werden durch den städtischen Sozialdienst betreut. Ein/e Sozialarbeiter/in ist zuständig für 50 Alleinstehende oder 75 Personen, die im Familienverband leben. Ziel ist es, die Bewohner*innen bei der Bewältigung der bestehenden besonderen sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen, um zukünftig wieder eine reguläre Wohnung beziehen zu können. Der städtische Sozialdienst berät die Klient*innen allgemein und vermittelt im Bedarfsfall an weitergehende Hilfsangebote verschiedener Träger. Falls nötig, werden die betroffenen Personen bei der Inanspruchnahme der Hilfen auch persönlich begleitet. 

 

In allen Übergangsheimen sind zudem städtische Hausmeister*innen im Einsatz, die insbesondere für die Ausstattung der Wohnungen, die Einhaltung der Hausordnung sowie die Sauberkeit und

Sicherheit der Einrichtung zuständig sind. Die häufig sucht- und/oder psychisch kranken Nutzer*innen verursachen regelmäßig erhebliche Schäden am Mobiliar, an den sanitären Einrichtungen, an Fenstern und Türen. Die Kolleg*innen vor Ort sorgen zeitnah für die erforderlichen Reparaturen.

Insbesondere durch fehlendes Hygieneverhalten bis hin zu sogenannten Messie-Tendenzen sind Zimmer häufig stark verschmutzt bzw. zugestellt. Entrümpelungen auch gegen den Willen der Bewohner*innen werden regelmäßig durchgeführt. Hierzu bedarf es jedoch entweder einer Gefahr aus Sicht des Brandschutzes (Rettungswege zugestellt) oder für die Bewohner*innen selbst (z. B. Schädlingsbefall). In Fällen, in denen eine (Krankheits-) Einsicht bei den betroffenen Bewohner*innen nicht vorhanden ist, wird eng mit dem sozialpsychiatrischen Dienst zusammengearbeitet.  Neben dem Angebot, in einem städtischen Übergangsheim untergebracht zu werden, gibt es für Menschen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, eine Vielzahl weiterer Hilfen.

Die Angebote reichen von sozialer Beratung und der Vermittlung weitergehender Hilfen über die Einrichtung einer Postadresse, Tagestreffs  mit Getränken und dem Angebot von Mahlzeiten, Duschmöglichkeiten, Nutzung von Waschmaschinen bis zur kostenlosen Nutzung der städtisch finanzierten Notschlafstelle. Damit stehen auch unabhängig von der Unterbringung in städtischen Übergangsheimen nahezu rund um die Uhr Aufenthaltsmöglichkeiten zur Verfügung. Zudem erfolgt im Stadtgebiet Aachen aufsuchende soziale Arbeit von Streetworkern der WABe, des Caritasverbands und des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule. Eine Vernetzung aller im Bereich der Wohnungslosenhilfen engagierten Träger und Institutionen erfolgt in den monatlichen Treffen des Arbeitskreises niederschwellige Hilfen (Teilnehmer: Caritas mit Café Plattform und Notschlafstelle sowie Streetwork der Suchthilfe, WABe mit Wärmestube und Fachberatungsstelle für Frauen sowie Streetwork, Bahnhofsmission, Bewährungshilfe, Sozialdienst JVA, JobCenter, sozialpsychiatrischer Dienst, Alexianer, Schervierstube, Streetwork des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Sozialdienst des Fachbereichs  Wohnen, Soziales und Integration) .

Das vorstehende Angebot besteht ganzjährig, so dass niemand draußen schlafen muss- weder bei warmen noch bei kalten Temperaturen. Die Kräfte des OSD und des Streetworks verweisen die Obdachlosen stetig auf die dortig freien Kapazitäten. In den Wintermonaten ergänzen die sogenannten Kältehelfer der Johanniter das bestehende umfangreiche Angebot, indem sie zweimal in der Woche an zwei Ausgabestellen Getränke, Essen und warme Kleidung ausgeben.

Es gibt jedoch Menschen, die die bestehenden Angebote nicht annehmen können oder wollen. Auch diese Personen zu erreichen und durch Ansprache und Aufbau einer Bindung in das Hilfesystem zu holen, ist weiterhin Ziel der im Bereich der Wohnungslosenhilfe tätigen Träger und Institutionen. Perspektivisch soll ein Angebot im Rahmen des Housing First Konzeptes die bestehenden Hilfen ergänzen.

 

Die vorstehenden Ausführungen zeigen das Erfordernis und die bereits diesseitige fachbereichs- und behördenübergreifende Zusammenarbeit hinsichtlich des Umganges von Obdachlosen oder aggressiv bettelnden Personen, gleichwohl es sich hierbei um zwei gesonderte Personengruppen handelt. Nicht jede/jeder Obdachlose ist der Gruppe der „Bettler“ oder gar „aggressiven Bettler“ zuzuordnen. Und nicht jede/jeder aggressive oder „auffällige Bettler“ ist der Gruppe der obdachlosen Aachener und Aachenerinnen zuzuordnen. Auf der einen Seite ist die Zahl der „Zugereisten“ Obdachlosen und zugereisten Bettler nicht zu unterschätzen. Auf der anderen Seite befördern jenseits der Obdachlosigkeit gegebene dauerhafte Suchterkrankungen auch eine ständig steigende Zahl psychischer Erkrankungen, die dann in physische Erkrankungen und eben auffälliges Verhalten münden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es vorrangig geboten, die Vakanz der 24-Stellen im OSD zu schließen. Die Schaffung einer weiteren Kümmerinnenstelle für den Bereich Elisenbrunnen kann, wie auch die vergangenen Ausschreibungsverfahren verdeutlichten, keine kurzfristig wirkende Maßnahme sein.

Des Weiteren ist der Elisenbrunnen und -garten aus Sicht der Verwaltung trotz der Schilderungen und tatsächlichen Erfahrungen nicht mit der Situation am Kaiserplatz und am Bushof gleichzusetzen. Schließlich rechtfertigen die dortigen Zustände gar eine stationäre Videoüberwachung durch die Polizei. Die sichtbare Situation am Elisenbrunnen spiegelt vielmehr eine in der gesamten „zentralen“ Einkaufsstadt gegebene Situation wider, die zum Beispiel hinreichend in den Sommermonaten rund um die gastronomischen Betriebe des Marktes deutlich erfahrbar ist.

So wird das aggressives Betteln in der Innenstadt, insbesondere auch am Elisenbrunnen, weiterhin verstärkt im Fokus der Kräfte des OSD sowie des Streetworks liegen. Des Weiteren wird die Verwaltung den Austausch mit dem Alexianerkrankenhaus – wie bereits in der kommunalen Gesundheitskonferenz am 24.05.2023 angeregt und besprochen - bzgl. der dortigen Maßnahmen im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen intensivieren, denn auch die durchschnittlich vom OSD durchgeführten ca. 750 Maßnahmen nach dem PsychKG binden hiesig enorme personelle Kapazitäten, ohne dass diese – wie das Schreiben des ats verdeutlicht – eine spürbare Wirkung für die Bürger*innen in der Innenstadt entfalten.

Darüber hinaus ist im zweiten Quartal diesen Jahres ein Fachaustausch geplant, welcher sich ausschließlich mit den Themen „Obdachlosigkeit“ und „aggressives Betteln“ und kurzfristigen Handlungsmaßnahmen beschäftigen wird. Die Verwaltung wird die Politik hierzu noch gesondert informieren.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

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Auszahlungen

0

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0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

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0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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