Kenntnisnahme - E 88/0087/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangssituation

Die Kostenberechnung von Oktober 2023 für den 2. und 3. Bauabschnitt der Dachsanierung des Eurogress ergab eine erhebliche Kostensteigerung im Vergleich zu den ursprünglich geplanten Kosten. Im Jahr 2021 wurden für diese Bauschnitte gemäß der damaligen Kostenschätzung ursprünglich knapp 2 Mio. Euro netto eingeplant. Die Kostenberechnung vom Oktober 2023 – nach Konkretisierung der Detailplanung für das Sheddach – ergab insgesamt 4.659.660 Euro netto.

 

 

2. Aktualisierte Kostenberechnung

Dachsanierung 2. und 3. Bauabschnitt

Durch Änderung der Planung sowie alternative Materialien konnte eine deutliche Reduzierung der Kosten erreicht werden.

 

Die aktuelle Kostenschätzung (Dezember 2023) ergibt für den 2. und 3. Bauabschnitt nunmehr eine Gesamtsumme in Höhe von 3.354.414 Euro netto inkl. Nebenleistungen, so dass eine Kostenreduzierung in Höhe von 1.305.246 Euro netto erreicht werden konnte.

 

Für die Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) wird momentan von einem Gesamtbetrag in Höhe von ca. 445.000 Euro netto ausgegangen.

 

Insgesamt werden für den 2. und 3. Bauabschnitt sowie die Photovoltaikanlage ca. 3,8 Mio. Euro netto veranschlagt.

Da die Sanierung des Europa Saal-Daches noch nicht abgeschlossen ist, können zu den aktuellen Kosten momentan keine konkreten Angaben gemacht werden. Die Kostenberechnung vor Ausschreibung ergab 1.406.073 Mio. netto.

 

Wie bereits für den 1. Bauabschnitt werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Fördergelder beantragt. Diese Mittel sind in der Kostenberechnung noch nicht berücksichtigt.

 

3. Zeitplan

Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass witterungsbedingte Einflüsse zu erheblichen Verzögerungen führen können. Der 1. Bauabschnitt (Europa Saal-Dach) konnte bislang noch nicht abgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der bereits vertraglich fixierten Veranstaltungen sowie des Wetters werden die Arbeiten fortgesetzt.

 

Wir haben uns daher entschlossen, den 2. und 3. Bauabschnitt zu einem Bauabschnitt zusammenzufassen und die Arbeiten durchgehend – unter Berücksichtigung der vertraglich fixierten Veranstaltungen – durchführen zu lassen. Insofern sprechen wir nur noch vom 2. Bauabschnitt, der in Teil 1 und Teil 2 aufgeteilt wird.

 

Aktuell wird die Ausführungsplanung erstellt, auf deren Basis die Ausschreibung erfolgt. Da es sich bei dem 2. Bauabschnitt um das gesamte Sheddach handelt, werden Teil 1 und Teil 2 in einem ausgeschrieben. Aufgrund des Volumens erfolgt eine europaweite Ausschreibung.

 

Voraussichtlich im Juni 2024 kann mit dem Gerüstbau sowie der Sanierung des 1. Teils (ehemals 2. Bauabschnitt) des Sheddachs begonnen werden. Der Abschluss der Sanierung des 1. Teils des Sheddachs ist für Mai 2025 vorgesehen. Unmittelbar daran anschließend beginnt die Sanierung des 2. Teils des Sheddachs, die Ende Dezember 2025 beendet sein soll.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

    X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

           X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

    X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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