Entscheidungsvorlage - FB 61/0773/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 LNatSchG NRW und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 (1) LNatSchG NRW i.V.m. mit § 11 DVO-LNatSchG sowie der Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) zur Kenntnis.

 

Er schließt sich ...

… den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte an und beschließt somit, den integrierten Umweltbericht zur Begründung (Band 2) hinsichtlich der Wiederaufnahme des Naturschutzgebiets N33 "Düsbergkopf mit Wurmquellen" gemäß Anlage 1 zu ändern.

… den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Brand an und beschließt somit, den integrierten Umweltbericht zur Begründung (Band 2) um den Textbaustein zum Themenfeld Hochwasser und Starkregen in Kapitel 12.5.4 ("Schutzgut Wasser") zu ergänzen.

… den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/Walheim an und beschließt somit, den integrierten Umweltbericht zur Begründung (Band 2) hinsichtlich der Wiederaufnahme des Naturschutzgebiets N15 "Steinbruch Schmithof" gemäß Anlage 1 zu ändern.

… den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg an.

… den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich an.

 

Er beschließt den integrierten Umweltbericht zur Begründung (Band 2) des Landschaftsplans einschließlich der hiermit beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 16 LNatSchG NRW und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 15 (1) LNatSchG NRW i.V.m. mit § 11 DVO-LNatSchG sowie der Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Er schließt sich ...

  den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte an.

  den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Brand an.

  den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/Walheim an.

 den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg an.

 den Änderungs- bzw. Ergänzungsempfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich an.

 

Er beschließt gemäß § 17 LNatSchG NRW die öffentliche Auslegung des Landschaftsplans sowie die Beteiligung gemäß § 9 LNatSchG NRW (SUP) für die Dauer von sechs Wochen in der vorgelegten Fassung einschließlich der hiermit beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen gemäß Anlage 1.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dieser Vorlage werden dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie dem Planungsausschuss ergänzende Informationen bzw. Unterlagen zur Beschlussvorlage FB 61/0778/WP18 zur Verfügung gestellt.

 

 

1. Ergebnis der Beratungen in den Bezirksvertretungen:

 

Die Fachverwaltung hat die Beschlussvorlage FB 61/0778/WP18 über die Neuaufstellung des Landschaftsplans zwischen November 2023 und Januar 2024 jeweils fristwahrend in die sieben Bezirksvertretungen eingebracht.

B0: Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 24.01.2024

B1: Bezirksvertretung Aachen-Brand am 06.12.2023

B2: Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 10.01.2024

B3: Bezirksvertretung Aachen-Haaren am 06.12.2023

B4: Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 10.01.2024

B5: Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 29.11.2023

B6: Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 24.01.2024

Die Bezirksvertretungen haben jeweils in öffentlicher Sitzung wie folgt beraten:

 

1.0   Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Die Bezirksvertretung Aachen Mitte hat sich dem Beschlussvorschlag der Vorlage FB 61/0778/WP18 verbunden mit der nachfolgenden Änderungsempfehlung einstimmig angeschlossen.

„Das Naturschutzgebiet Düsbergkopf mit Wurmquellen soll entsprechend den Festsetzungen des Vorentwurfs des Landschaftsplans ausgewiesen werden.

 

1.1   Bezirksvertretung Aachen-Brand

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand (B1) hat sich dem Beschlussvorschlag der Vorlage FB 61/0778/WP18 einstimmig angeschlossen. Zudem wurde in der B1 – ebenfalls mit einstimmigem Beschluss – auf einen Überprüfungsbedarf bezüglich der Zuordnung bei einigen Landschaftsschutzgebieten hingewiesen. Die B1 äußerte den Wunsch, das Themenfeld Hochwasser und Starkregen textlich zu verankern. Ein entsprechender Vorschlag ist in Nr. 2.1 sowie in Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt.

 

1.2   Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf (B2)  hat sich dem Beschlussvorschlag der Vorlage FB 61/0778/WP18 einstimmig angeschlossen.

 

1.3   Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren (B3) hat sich dem Beschlussvorschlag der Vorlage FB 61/0778/WP18 einstimmig angeschlossen.

 

1.4   Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim (B4) hat sich dem Beschlussvorschlag der Vorlage FB 61/0778/WP18 verbunden mit der nachfolgenden Änderungsempfehlung einstimmig angeschlossen.

a)      „Die Flächen des Naturschutzgebietes Schmithof, welche im Vorentwurf des Landschaftsplanes zur Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgesehen waren und im aktuell vorliegenden Entwurf aus dem Naturschutzgebiet herausgefallen sind, sollen entsprechend dem Vorentwurf zusätzlich als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden."

b)      "Jene Flächen des Naturschutzgebietes Oberes Indetal, welche östlich der Ortslage Schmithof liegen und gegenüber dem Vorentwurf des Landschaftsplans aus dem Naturschutzgebiet herausgefallen sind, sollen teilweise zusätzlich als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Dabei sollen die zusätzlich auszuweisenden Flächen so ausgewählt werden, dass eine deutlich erweiterte geschützte Uferzone des Bachlaufes entsteht.“

Die B4 hat darüber hinaus weitere Ergänzungs- bzw. Änderungsempfehlungen beraten, die jedoch mehrheitlich durch das Gremium abgelehnt wurden. Diese betrafen – nachrichtlich dargestellt – unter Buchstabe c) einen Prüfauftrag an die Verwaltung zur Fragestellung, ob das Freizeitgelände Walheim aus dem Landschaftsschutz herausgenommen werden kann, um die adäquate Entwicklung dieses Familien- und Erholungsangebotes auch für die Zukunft sicher zu stellen, sowie unter Buchstabe d) einen Änderungsbeschluss, wonach sich die B4 gegen die Aufnahme der Wegeverbindung "Freizeitgelände Walheim | Friesenrath, Pannekoppweg" in den Naturschutz ausspricht und zugleich beantragt, diesen als Fluchtweg für die Entfluchtung des stark frequentierten Freizeitgeländes sowie als Zuwegung für Rettungsfahrzeuge zusätzlich zur Zuwegung über die Schleidener Straße einzuplanen und entsprechend herzurichten.

 

1.5   Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg (B5) hat sich dem Beschlussvorschlag der Vorlage FB 61/0778/WP18 verbunden mit der nachfolgenden Änderungsempfehlung mehrheitlich angeschlossen.

Der nördliche Teil des Fußweges der Grünlandfläche, welche im Westen an das Naturschutzgebiet Friedrichwald und im Osten an die Bahnschienen angrenzt und welche im Vorentwurf des Landschaftsplans als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen war, soll entsprechend der Festsetzung des Vorentwurfes als NSG ausgewiesen werden.

 

1.6   Bezirksvertretung Aachen-Richterich

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich (B6) hat sich dem Beschlussvorschlag der Vorlage FB 61/0778/WP18 einstimmig angeschlossen. Zudem ergänzte die B6 den Beschlussvorschlag ebenfalls einstimmig um folgenden Text:

Darüber hinaus beauftragt die Bezirksvertretung Aachen-Richterich die Verwaltung, insbesondere für die Flächen entlang der Naturschutzgebiete an den Horbacher Bächen freiwillige Natur- und Artenschutzmaßnahmen in Kooperation mit den Landwirt*innen in die Wege zu leiten (z.B. durch Vertragsnaturschutz oder Flächentausch) mit dem Ziel einer ökologischen Aufwertung und zur Vermeidung von Dünger- und Pestizideinträgen in die Bachläufe.

 

 

2. Darstellung der erforderlichen Änderungen der Entwurfsfassung aufgrund der Beschlussempfehlungen aus den Bezirksvertretungen

 

Die Bezirksvertretungen empfehlen teilweise Beschlussänderungen bzw. Beschlussergänzungen, welche redaktionelle, zeichnerische und | oder inhaltliche Auswirkungen auf die Neuaufstellung des Landschaftsplans (hier: Entwurf des Plans zur Offenlage) haben werden, sofern sich der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie der Planungsausschuss den Empfehlungen anschließen. Diese redaktionellen, zeichnerischen und | oder inhaltlichen Auswirkungen sind nachstehend sowie in der Anlage 1 (hier: mit Bezugnahme auf die zugehörigen Fundstellen in den entsprechenden Dokumenten) dargestellt.

 

2.0   Auswirkungen aufgrund der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Neben redaktionellen und zeichnerischen Anpassungen hat die Wiederaufnahme des Naturschutzgebiets "Düsbergkopf mit Wurmquellen" wesentliche inhaltliche Änderungen zur Folge, welche in Anlage 1 als nach Prüfung durch die Verwaltung erläutert sind. Sie betreffen den Band 1 in Kapitel 2.1 durch die Ergänzung des Naturschutzgebietes N33 = 2.1-33 („Düsbergkopf mit Wurmquellen“) sowie in Kapitel 2.4 durch die Streichung der textlichen Ausführungen zu den geschützten Landschaftsbestandteilen LB47 = 2.4-47 und LB48 = 2.4.48. Hierdurch wird den Abwägungsvorschlägen zu den EW 067-1, 096-2 und 133-1 sowie zu den TÖB T-19-23, T-31-1 und T-36-1 nicht gefolgt. Die zeichnerische Änderung der Festsetzungskarte sind ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen. Zudem ist im Band 2 in Kapitel 12.1 ein Text zu dem entsprechenden Naturschutzgebiet 2.1-33 aufzunehmen. Der dafür aus fachlicher Sicht entwickelte Text ist ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen.

 

2.1   Auswirkungen aufgrund der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Brand

Die Zuordnung der Landschaftsschutzgebiete im Bereich Aachen-Brand | Krauthausen wurde mit besonderem Blick auf die Areale entlang der Schroufstraße geprüft. Nach fachtechnischer Prüfung steht der Vorschlag im Raum, fünf Teilflächen aus dem L18 = 2.2-18 („Eilendorf/ Freund“) sowohl zeichnerisch als auch redaktionell dem L14 = 2.2.14 „Münsterländchen zwischen Holzbach und Münsterwald“ zuzuordnen (vgl. hierzu Anlage 1). Weitere Änderungen im Bereich Brand entlang des Geltungsbereiches und des Naturschutzgebietes N28 = 2.1-28 („Indetal Brand“) werden nach fachlicher Prüfung nicht unterstützt.

 

Um der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand zu folgen, das Themenfeld Hochwasser und Starkregen textlich zu verankern, kann in Band 2 das Kapitel 12.5.4 "Schutzgut Wasser" des integrierten Umweltberichts wie folgt ergänzt werden:

„Neben der Verbesserung des ökologischen Zustandes der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie dem Trinkwasserschutz wird im Landschaftsplan insbesondere auch der Hochwasserschutz geregelt.

Um einen effektiven Hochwasserschutz bzw. Schutz vor Starkregenereignissen zu ermöglichen, lässt der Landschaftsplan innerhalb von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Geschützten Landschaftsbestandteilen diesbezügliche Maßnahmen als Ausnahmen mit Erlaubnisvorbehalt zu. Hierzu zählen u.a. Maßnahmen und bauliche Anlagen wie Rückhaltebecken sowie auch die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts (Ausnahme Nr. 5 a in NSG/ LB sowie Nr. 5b in LSG).

Vor allem im Aachener Süden werden die meisten Gewässerläufe als Naturschutzgebiete geschützt. Dabei werden nicht nur vorhandene Retentionsräume geschützt, sondern es sollen langfristig durch die Festsetzungen auch neue Retentionsflächen geschaffen werden. Die Gebote in diesen Naturschutzgebieten sehen u.a. eine naturnahe Wiederherstellung von Fließgewässern sowie eine Duldung von Biberaktivitäten vor. Dies führt zu Aufstauungen und Rückhaltungen, Vergrößerungen von Gewässerflächen, einer Zunahme von Verdunstung und Versickerung und zu einem verzögerten Ablauf bei Hochwasser (verringerte Hochwasserspitzen).

Beispiele für Naturschutzgebiete mit solchen Geboten sind die NSG Iterbach, Indetal Walheim sowie Bachtalsystem am Oberlauf Inde: In diesen NSG wird eine Renaturierung, Entfichtung sowie Schaffung von zusätzlichem Retentionsraum durch Gebote festgelegt.

Zusammen mit Maßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts, die über die o.g. Ausnahme ermöglicht werden können, führen die Gebote potenziell zu einer Entlastung der Ortslagen, insb. in Kornelimünster und Stolberg bei Hochwasser und Starkregenereignissen.“

 

2.2   Auswirkungen aufgrund der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

Aus der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf resultieren keine Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe.

 

2.3   Auswirkungen aufgrund der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Aus der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren resultieren keine Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe.

 

2.4   Auswirkungen aufgrund der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim

Änderungen bei den Naturschutzgebieten N15 = 2.1-15 Steinbruch Schmithof“ (Ausführung gemäß Vorentwurf) und N17= 2.1-17 Bachtalsystem am Oberlauf der Inde“ (Verbreiterung des Naturschutzgebietes in unmittelbarer Bachnähe im Planquadrat Hk, vgl. Anlage 1) lösen zeichnerische und damit einhergehend textliche Änderungen aus. Hiermit verbunden ist die entsprechende Anpassung des Landschaftsschutzgebietes L14= 2.2-14 „Münsterländchen zwischen Holzbach und Münsterwald“. Im Bereich der Änderung des N15 ist zudem der Maßnahmenraum 5.1.1-13 (B13) zeichnerisch und redaktionell anzupassen.

Für das N15 = 2.1-15 Steinbruch Schmithof“ ist eine textliche Anpassung in Band 1 und Band 2 erforderlich. Die entsprechenden Passagen sind in der Anlage 1 hervorgehoben.

Zudem haben die vorgenannten Änderungen Auswirkung auf die Abwägungsergebnisse der Anlage 25, wie nachfolgend beschrieben:

  1. Bezüglich der Änderung des Naturschutzgebietes N15 = 2.1-15 („Steinbruch Schmithof“): hierdurch wird dem Abwägungsvorschlag zu EW 003-1 und EW 111-1 nicht gefolgt.
  2. Bezüglich Änderung des Naturschutzgebietes N17= 2.1-17 („Bachtalsystem am Oberlauf der Inde“): hierdurch wird dem Abwägungsergebnis zu EW 060-1 weiterhin teilweise gefolgt.

 

2.5   Auswirkungen aufgrund der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

Die Erweiterung des Naturschutzgebiets N9 = 2.1-9 "Friedrichwald und angrenzendes Grünland" löst zeichnerische und redaktionelle Änderungen für eben jenes Naturschutzgebiet sowie eine damit einhergehende zeichnerische und redaktionelle Änderung für das Landschaftsschutzgebiet L8= 2.2-8 („Vaalserquartier | Heldsruh“) aus. Zudem ist der Maßnahmenraum im Landschaftsschutzgebiet 5.1.1-8 (B8) anzupassen. Neben den entsprechenden Karten und Übersichten sind die Flächengrößen in Band 1 und Band 2 anzupassen.

Nach Ersteinschätzung der Fachverwaltung bestehen keine Auswirkungen auf die Abwägungsentscheidung für den jeweiligen Einzelfall, da zu dieser Fläche keine Einzeleingabe vorliegt.

 

2.6   Auswirkungen aufgrund der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich

Aus der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich resultieren keine Änderungs- oder Ergänzungsbedarfe.

 

 

3. Weitere redaktionelle Änderungen sowie textliche Ergänzungen der Verwaltung

 

Im Laufe des Verfahrens zur Neuaufstellung des Landschaftsplans sind einige wenige Abgänge bei den Naturdenkmalen zu verzeichnen. Dies erfordert redaktionelle Änderungen in Kapitel 2.3 zu den Naturdenkmalen. – Konkret: ND 425, ND 671 sowie ein weiterer Baum aus der Alleenreihe im ND 758 sind gefällt. Die entsprechenden Berichtigungen aufgrund fehlerhafter Zuordnung oder Bereinigungen in der Festsetzungskarte sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

Weiteres Vorgehen

Sofern sich der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie der Planungsausschuss den Empfehlungen der Bezirksvertretungen anschließen, sind die in Anlage 1 dargestellten textlichen und zeichnerischen Auswirkungen auf die Dokumente des Entwurfes (Karten, Band 1, Band 2 aus der Vorlage FB 61/0778/WP18) in die Fassung zur Offenlage einzuarbeiten. Die eingearbeiteten und überarbeiteten Stellen werden kenntlich gemacht.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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