Kenntnisnahme - FB 56/0374/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Wohnen kennt keine administrativen Grenzen. Lebenswelten und Aktionsräume der Bevölkerung regionalisieren sich immer mehr. Die engen regionalen und euregionalen Verflechtungen spiegeln sich in steigenden Pendler*innenzahlen sowie Freizeit- und Wanderungsbewegungen über die Stadtgrenzen hinweg wider. Mittlerweile pendeln über 100.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Aachen ein oder von Aachen aus. Das Oberzentrum Aachen erfüllt dabei eine wichtige Funktion für die Region als Wirtschaftszentrum und Hochschulstandort – Als Oberzentrum braucht es Menschen, Kaufkraft, Zulieferung und Dienstleistung aus dem Umland.

 

Für die Menschen in der Region spielen Gemeinde- oder gar Landesgrenzen in ihrem Lebensalltag nur eine geringe Rolle und sie erwarten kooperative regionale Lösungen. Die Wohnraumentwicklung aus Perspektive der Stadt Aachen hört daher nicht an der Stadtgrenze auf, vielmehr sind regionale und grenzüberschreitende Kooperationen notwendig und folgerichtig.

 

Das im Jahr 2022 vom Rat der Stadt Aachen als gesamtstädtische Wohnraumstrategie verabschiedete Handlungskonzept Wohnen setzt einen thematischen Schwerpunkt auf die gemeinsame und kooperative Betrachtung der Wohnraumentwicklung in einem regionalen und euregionalen Rahmen. Im dort ausgearbeiteten Aktionsfeld 7: Regionale und Euregionale Wohnraumentwicklung ist das primäre Ziel, zukünftig gemeinsam mit den euregionalen Nachbarkommunen steuernd die Siedlungs- und Mobilitätsentwicklung zu gestalten. Der interkommunale Austausch soll dabei über ein regelmäßiges und strukturiertes Veranstaltungsformat etabliert werden. Neben der verbesserten Kommunikationsbasis zum Thema Wohnen soll das Format auch die Möglichkeit bieten, gemeinsame Projektideen und Wohnraumkooperationen zu entwickeln und voran zu treiben.

 

Den Auftakt hierzu bildete im November 2022 die Fachtagung „Regionales und Euregionales Wohnen“, die von über 50 Teilnehmenden sehr positiv aufgenommen wurde und aus der heraus der Wunsch nach Verstetigung des Formats geäußert wurde.

 

Aufbauend auf der Fachtagung folgten im Laufe des Jahres 2023 zwei euregionale Fachforen, die sich jeweils einem thematischen Bereich der Wohnraumentwicklung widmeten. Im ersten Fachforum „Wohnprojekte im (eu-) regionalen Raum im April 2023 wurde das Thema Wohnen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und zukunftsweisende Konzepte zum Wohnen und Wohnprojekten vorgestellt. Das zweite Fachforum „Wohnungs- und Sozialdaten im (eu-)regionalen Kontext“ fand im Juni 2023 statt und widmete sich dem Potenzial der gemeinsamen Betrachtung von grenzüberschreitenden Daten und Statistiken.

 

Der hier nun vorgelegte Bericht dokumentiert die im Oktober 2023 gemeinsam von Stadt und StädteRegion Aachen organisierte Fachtagung „Wohnen“, die eine Weiterentwicklung der angestrebten langfristigen und kontinuierlichen Kooperation im Bereich regionale/euregionale Wohnraumentwicklung markiert. Die 70 Teilnehmenden aus dem gesamten Aachener Umland brachten ihre spezifische Perspektive aus den kommunalen und regionalen Verwaltungen, der Politik, der Wohnungswirtschaft und der Wissenschaft in den Austausch ein.

Im Nachgang zu der Veranstaltung wurden die Impulse der Veranstaltungsteilnehmenden seitens Stadt Aachen und StädteRegion Aachen aufgegriffen und gemeinsam ein Antrag für ein MORO-Förderprojekt (Modellvorhaben der Raumordnung): „Mehr Wohnungsbau ermöglichen: Raumordnung und interkommunale Kooperation als Wege aus der Wohnungsnot“ auf den Weg gebracht. Kooperationspartner in dem Projekt sind neben StädteRegion Aachen und Stadt Aachen, alle einzelnen Kommunen der StädteRegion, die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, der Zweckverband Region Aachen sowie die RWTH Aachen.

Der Antrag erhielt für die erste Antragsstufe Anfang Januar eine positive Rückmeldung und wird Ende Januar vor der Bundesbauministerin in Berlin im Rahmen einer Fachtagung vorgestellt. Anschließend erfolgt bis Anfang März 2024 die Ausarbeitung eines zuwendungsfähigen Antrages. Neben Aachen wurden folgende Regionen/Institutionen ausgewählt:

  • Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) Berlin-Brandenburg
  • Regionalverband Hochrhein-Bodensee
  • Regionalverband Mittlerer Oberrhein
  • Stadtregion Münster

Die Inhalte des Projektes werden in der Dokumentation zusammenfassend beschrieben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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