Entscheidungsvorlage - FB 45/0476/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung: Umsetzung des Aachener Modells (QuiK-K)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 42 - Volkshochschule; FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- FB 45/000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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06.02.2024
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Mangel an Fachkräften in der frühkindlichen Bildung stellt mittlerweile eine erhebliche Herausforderung dar. Neueinstellungen können die Ausfälle (z.B. aufgrund von Schwangerschaften, Elternzeiten, Langzeiterkrankungen) oder die Weggänge (z.B. durch Umzüge, Verrentungen und Berufswechsel) kaum ausreichend kompensieren. Die Folgen dieser Situation sind spürbar, nicht nur für die betroffenen Familien, sondern auch für die verbleibenden Fachkräfte und die Träger von Kindertageseinrichtungen, die nahezu täglich mit den Konsequenzen konfrontiert werden. Diese reichen von der Reduzierung der Betreuungszeiten bis hin zur Schließung von Gruppen oder ganzen KiTas. Die gleichzeitige Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus des Betreuungsangebots in der Region setzt das System zusätzlich unter Druck.
Um diesem Fachkräftemangel zu begegnen, wurde das bereits bekannte „Aachener Modell“ von verschiedenen Kita-Trägern, Berufskollegs, weiterbildungsträger, Personalräten und Elternvertretungen der Stadt Aachen entwickelt. Seither fanden zahlreiche Gespräche und Verhandlungen zwischen der Verwaltung, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) sowie dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKJFGFI) statt. Im Rahmen eines Arbeitskreises des MKJFGFI mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen wurde das Konzept des „Aachener Modells“ aufgegriffen.
Anteile des „Aachener Modells“ wurden in ein Modellvorhaben des Landes „Quereinstieg in der KiTa – Kinderpflege“ (QuiK-K) aufgenommen.
Geplant ist, Personen ohne formale pädagogische Ausbildung und niedrigen formalen Zugangsvoraussetzungen die Möglichkeit zu bieten, in einer Kindertageseinrichtung zu arbeiten und sich weiter zu qualifizieren. Die Quereinsteiger*innen werden fortlaufend durch theoretische und praktische Ausbildungsmodule qualifiziert. Nach einer Einarbeitungsphase können die Personen zeitlich befristet, anteilig als Ergänzungskräfte eingesetzt werden. Nach erfolgreichem Abschluss einer zweijährigen Qualifizierungsphase erwerben die Quereinstiger*innen ein Zertifikat, das ihnen ermöglicht, im zweiten Jahr der Kinderpfleger*innen -Ausbildung an einem Berufskolleg aufgenommen zu werden.
Ziel ist, mehr Personal in der Kindertageseinrichtungen zu bekommen und zeitgleich die fachliche Qualifizierung vorzunehmen.
Konkrete Planungen wurden bisher jedoch nur rudimentär bekanntgegeben. Im Rahmen einer Infoveranstaltung für interessierte Kommunen am 26.01.2024 machte das Land deutlich, dass vieles noch nicht geregelt ist. Aus diesem Grunde suche man „Pioniere“, die ein gutes Netzwerk mit Jobcenter, Agentur für Arbeit, Weiterbildungs- und KiTa-Trägern haben.
Deutlich ist aber, dass das Land nicht bereit ist, sich an den damit verbundenen Kosten zu beteiligen.
Die Rahmenbedingungen zur Teilnahme an der Erprobungsphase sehen vor, dass interessierte Kommunen bereits zum 01.08.2024 mit der Qualifizierung von Quereinsteiger*innen im Bereich der Kindertagesstätten beginnen können. Hierzu sollen Interessensbekundungen erfolgen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 29.02.2024. Nach jetzigem Stand sollen nur 2-3 Kommunen hierfür die Möglichkeit erhalten. Hinsichtlich des Modellvorhabens und dessen „Leitplanken“ wird auf die anliegenden Unterlagen verwiesen.
Um dieses Modell umsetzen zu können, bedarf es einer intensiven Kooperation mit einem Weiterbildungsträger (VHS) und der Agentur für Arbeit/Jobcenter (zur maximalen Refinanzierung). Die Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe und den Berufskollegs ist selbstredend.
Die veröffentlichten nur sehr groben und lückenhaften Rahmenbedingungen stellen die Stadt Aachen und ihre möglichen Partner vor enormen konzeptionellen, organisatorischen und finanziellen Herausforderungen.
VHS
Die VHS Aachen wurde bereits bei der Erstellung des Konzeptes zum „Aachener Modell“ als wichtiger Kooperationspartner angefragt. Seither befinden sich der FB 45 und die VHS in intensiven Gesprächen. Um die Förderfähigkeit nach dem SGB III zu erhalten, wird die VHS der formale Maßnahmeträger sein müssen. Das bedeutet, dass die finanzielle Abwicklung des Modellvorhabens über die Volkshochschule erfolgen muss. Als erste Grundlage hat die VHS kurzfristig eine Kostenkalkulation für einen Lehrgang mit 20 Plätzen kalkuliert. Hiernach betragen die Kosten rd. 10.500 € je Teilnehmer*in für die Gesamtmaßnahme.
Verhandlungen mit der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit
Gefördert werden können nach dem SGB III sowohl Lehrgangsgebühren als auch Lohnkosten sowie Hilfen zum Lebensunterhalt der Quereinsteiger*innen. Es besteht jeweils ein individueller Rechtsanspruch auf diese Förderungen. Die Höhe der Förderung ist an individuellen und persönlichen Voraussetzungen geknüpft.
Die Förderungsvoraussetzungen werden auf 2 „Zielgruppen“ differenziert:
- Qualifizierung Arbeitsloser (vor Einstellung) - Bezieher*innen des ALGs I
- Kein Arbeitsvertrag; Beschäftigungsverhältnis: Praktikum
- Personen erhalten weiterhin Leistungen des ALG I
Für diese Personengruppe können bis zu 100 % der anfallenden Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten sowie Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung gewährt werden. Mithilfe von Bildungsgutscheinen erhält dieser Personenkreis fortlaufend die bis dahin gewährten SGB I Leistungen.
Die Teilnehmer*innen erhalten keinen Arbeitsvertrag, sondern werden über den Maßnahmeträger (VHS) den KiTas zum Praktikum zugewiesen.
Die Förderung für Bezieher*innen von Bürgergeld wird nicht über die Agentur für Arbeit, sondern über das Jobcenter ausgezahlt. Theoretisch entspricht die Höhe der Förderung derjenigen, die über die Agentur für Arbeit angeboten wird. Ein Problem liegt jedoch in den Haushaltsbedingungen des Bundes, die zu Kürzungen der Weiterqualifizierungsgelder bei den Jobcentern geführt haben. Nach ersten Gesprächen empfiehlt die Agentur für Arbeit, diese Personen mit einem Arbeitsvertrag einzustellen. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber Zuschüsse für die Qualifizierung der Beschäftigten erhalten (siehe Ziff.2).
- Qualifizierung Beschäftigter (nach Einstellung)
- Arbeitsvertrag
- Personen erhalten Arbeitsentgelt
Dieser Personenkreis muss über den Träger der Kindertageseinrichtung einen Arbeitsvertrag erhalten.
Für gering qualifizierte Personen können bis zu 100 % der Lehrgangskosten und Lohnkosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Für nicht gering Qualifizierte fällt dieser Zuschuss deutlich niedriger aus. Derzeit ist davon auszugehen, dass für diese Personengruppe mit einem Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren i.H.v. ca. 25 % und mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt i.H.v. 30 % zu rechnen ist.
Die Förderungsvoraussetzungen werden jedoch stets individuell geprüft und setzen dazu eine Beratung durch die Agentur für Arbeit voraus. Ein einheitlicher und pauschalierter Förderungsrahmen kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Förderung der praktischen Anleitung
Der Weiterbildungsträger hat die Möglichkeit, sämtliche anfallenden Kosten für die Weiterbildung und das Curriculum geltend zu machen. Die Agentur für Arbeit betonte, dass auch die Kosten für die praktische Anleitung übernommen werden können, sofern sie im Vertrag zwischen dem Weiterbildungsträger und der Agentur für Arbeit ausdrücklich festgehalten und Teil des Curriculums sind.
Förderung während der anschließenden PiA-Ausbildung
Des Weiteren wird während der nachfolgenden PiA-Ausbildung ein Zuschuss seitens der Agentur für Arbeit für beide zuvor genannten Zielgruppen in Aussicht gestellt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine finanzielle Unterstützung bereitzustellen, welche die die Einkommensdifferenz während der PiA-Ausbildung ausgleicht und somit die Kontinuität der beruflichen Entwicklung fördert.
Curriculum
Das von der Arbeitsgruppe ausgearbeitete Curriculum muss vom Weiterbildungsträger bis zum 01.08.2024 implementiert werden. Hierbei sind nicht nur die Inhalte des Curriculums zu erarbeiten, sondern es müssen auch bestehende Schulplätze belegt oder sogar gänzlich neue geschaffen werden. Gleichzeitig ist es erforderlich, kurzfristig das benötigte Personal für die Beschulung der Quereinsteiger*innen zu finden. Dies umfasst eine zeitnahe Rekrutierung von Lehrkräften oder anderen Fachkräften, die für die erfolgreiche Umsetzung der Qualifizierungsphase entscheidend sind.
AZAV – Qualifizierung
Der Weiterbildungsträger und der Träger der Maßnahme (VHS) muss eine derzeit noch nicht vorhandene AZAV-Zertifizierung vorweisen. Die Kosten für die Zertifizierung belaufen sich auf einen mittleren vierstelligen Betrag. Erfahrungsgemäß beträgt der zeitliche Rahmen für eine solche AZAV-Zertifizierung zwischen einer Woche und drei Monaten.
Lohnkosten der Quereinsteiger*innen
Die Eingruppierung der Quereinsteiger*innen erfolgt trägerintern.
Personen, die im Rahmen des „Aachener Modells“ eingesetzt werden, werden nach ersten Einschätzungen in die Endgeldgruppe 3 TvöD – SuE eingruppiert. Für die Planung der Personalkosten werden die Werte der KGSt angesetzt. Für die EG S 3 TVöD-SuE wird ein Wert i.H.v. 55.300 € pro Jahr ausgewiesen.
Eine erste grobe Kalkulation unter Einbezug der Informationen, die erst am 24.01. und 26.01.2024 seitens einer Vertreterin der Regionaldirektion der Arbeitsagentur übermittelt wurde, ergibt einen Anteil von rd. 560.000 € - 580.000 € für die ersten beiden Jahre der auf die Stadt Aachen für einen ersten Lehrgang mit 20 Teilnehmenden entfällt. Hierin enthalten sind auch Projektkosten für den Fachbereich FB 45. Die vom Land erwartete „Pionierarbeit“, die Begleitung der arbeitsmarktgeförderten Einzelfälle sowie die notwendigen Netzwerkabstimmungen sind nicht aus dem Bestand im laufenden Betrieb zu stemmen. Hierfür bedarf es zusätzlichen Know-hows, der ggfls. einzukaufen ist. Die Kosten für die anschließende PIA-P Ausbildung (2. Jahr) fallen zusätzlich an. Die Berechnung steht unter dem Vorbehalt, dass die Refinanzierung über die Arbeitsagentur/Jobcenter am Ende auch so eintrifft.
Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen haben betont, dass sie an dem Modellvorhaben teilnehmen möchten, sofern die Stadt Aachen beteiligt. Allerdings sind sie aufgrund der finanziellen Gesamtsituation nicht in der Lage, finanzielle Mittel beizusteuern. Auch die Städteregion Aachen hat Interesse am Modellvorhaben signalisiert.
Fazit:
Das Land greift mit dem vorgelegten Modellvorhaben einzelne Punkte des „Aachener Modells“ auf. Auch wenn leider andere Aspekte nicht beinhaltet sind, der Förderrahmen über aufwendige arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgt, das Modell noch sehr rudimentär beschrieben ist und eine solche Maßnahme nur einen kleinen Beitrag zur Milderung der Personalsituation darstellt, sollte sich die Stadt Aachen daran beteiligen. Letztlich auch, um mit den damit verbundenen Erfahrungen/Erkenntnissen und Netzwerken weiter an nachhaltigen Lösungen aktiv im Sinne der Kinder, der Familien und der Mitarbeitenden zu arbeiten.
Im Falle einer positiven Entscheidung der Politik wären die notwendigen Mittel zusätzlich in den Haushalt einzustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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84,2 kB
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2
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öffentlich
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377,6 kB
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3
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öffentlich
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95,2 kB
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4
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öffentlich
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48,5 kB
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