Entscheidungsvorlage - FB 45/0479/WP18

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Ausgangslage

Mit der Vorlage vom 21.11.2023 (Vorlage-Nr. FB 45/0442/WP18) für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und den Planungsausschuss wurde mitgeteilt, dass derzeit die Möglichkeit eines Umbaus der Bibliothek im Kaiser-Karls-Gymnasium geprüft wird, um einen Erhalt der Vierzügigkeit der Schule unter G9-Bedingungen zu ermöglichen.

Ein Maßnahmenkatalog sowie eine entsprechende Kostenermittlung liegen zwischenzeitlich vor.

 

 

2. Bauliche Maßnahme am Kaiser-Karls-Gymnasium

Beim Kaiser-Karls-Gymnasium wird beabsichtigt, die Bibliothek umzubauen und somit zusätzliche Unterrichtsräume zu schaffen. Konkret sollen zwei Klassenräume und ein Besprechungsraum entstehen.

Nach Angaben der Schule würde die Schaffung von neuen Unterrichtsräumen anstelle der Bibliothek den derzeitigen Nutzen als Bibliothek deutlich überwiegen. Es wurde zudem bereits Kontakt mit der Abteilung Denkmalpflege aufgenommen, die bestätigte, dass es sich bei der Bibliothek nicht um einen Teil der denkmalgeschützten Ausstattung der Schule handelt und somit keine denkmalpflegerischen Vorgaben vorliegen.

 

Die Spachtel- und Putzoberflächen des Kaiser-Karls-Gymnasiums gelten als Asbest-belastet, weshalb Maßnahmen an den hiesigen Innenwandoberflächen nur mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getätigt werden können. Aus diesem Grunde werden die Wandflächen der betroffenen Räume zunächst im Rahmen einer Schadstoffsanierung von belastetem Material befreit, sodass die Arbeiten zum Rückbau des Stahlgerippes stattfinden können. In der Folge des Rückbaus wird außerdem eine Instandsetzung an den Mauerwerkswänden stattfinden sowie ein neuer Wandputzbelag aufgebracht.

Die vorhandene Stellung der Wände kann für das vorgesehene Raumprogramm genutzt werden. Lediglich Öffnungen werden mit moderatem Aufwand verschlossen zur Privatisierung der jeweiligen Nutzungseinheiten.

 

Inwieweit brandschutztechnische Modernisierungen erforderlich werden, wird derzeit mit den zuständigen Fachabteilungen geprüft. Kosten für mögliche Brandschutz-Modernisierungen wurden bei der Kostenermittlung noch nicht berücksichtigt.

 

Zudem soll ein jetziger Klassenraum im Physiktrakt zu einem Multifunktionsraum umgewidmet werden, der insbesondere auch für den Physikunterricht genutzt werden kann.

Der baukonstruktive Zustand des Raumes ist altersgemäß und hinlänglich für die vorgesehene Nutzung. Daher werden lediglich minimalinvasive Eingriffe zur Ermöglichung der multifunktionalen Nutzung getätigt. Insbesondere betrifft dies die Modernisierung der Ausleuchtung des Raumes, die Stromversorgung der einzelnen Arbeitstischgruppen mit „Energiewürfeln“, eine Steuerungszentrale im Lehrerpultbereich sowie die Unterbringung einer Elektrounterverteilung mit entsprechenden Schutzmechanismen.

 

Durch die vorbeschriebenen Maßnahmen kann ein Erhalt der Vierzügigkeit an der Schule, auch unter G9-Bedingungen, ermöglicht werden.

Zudem könnten durch die Realisierung des Vorhabens notwendige gymnasiale Kapazitäten im Innenstadtbereich unter G9-Bedingungen gesichert werden.

 

 

3. Kosten

Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 270.000 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich auf rd. 378.000 €.

Die Summe der Betriebsausstattung für die Klassenräume und den Besprechungs- und Multifunktionsraum beträgt schätzungsweise 59.000 €.

 

Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten und ersten Kalkulationen bislang nur geschätzt werden.

 

 

4. Ausblick

Eine Umsetzung der Maßnahme wird für Sommer 2025 angestrebt und mindestens drei Monate Bauzeit in Anspruch nehmen. Die Mittelbereitstellung erfolgt aus den bereits angemeldeten Mitteln für die G9-Baumaßnahmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-030104-900-00100-991-3 – Baul. Maßn. für G 91; 78650000

5-030104-900-02300-900-1 – Ausstattung für G 92; 78350000

 

 

 

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2024

Fortg. Teilansatz 2024

Teilansatz 2025 ff.

Fortg. Teilansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

319.0001

59.0002

319.0001

59.0002

0

319.000

59.000

Ergebnis

0

0

-378.000

-378.000

0

-378.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortg. Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortg. Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

59.000

59.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

-59.000

-59.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die Mittelbereitstellung erfolgt aus den bereits angemeldeten Mitteln für die G9-Baumaßnahmen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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