Entscheidungsvorlage - Dez II/0036/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Auflistung der Veranstaltungen auf dem Katschhof und dem Markt des Jahres 2024 zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Verwaltung neue Veranstaltungen auf dem Markt und dem Katschhof nur dann genehmigt, wenn diese

 

-          einen lokalen Bezug zur Stadt Aachen aufweisen oder

-          von besonderem gesamtstädtischen Interesse (gemeinwohlorientiert und nichtkommerziell) sind oder

-          bedeutsame kulturelle Veranstaltungen darstellen.

 


Der Rat nimmt die Auflistung der Veranstaltungen auf dem Katschhof und dem Markt des Jahres 2024 zur Kenntnis. Er beschließt, dass die Verwaltung neue Veranstaltungen auf dem Markt und dem Katschhof nur dann genehmigt, wenn diese

 

-          einen lokalen Bezug zur Stadt Aachen aufweisen oder

-          von besonderem gesamtstädtischen Interesse (gemeinwohlorientiert und nichtkommerziell) sind oder

-          bedeutsame kulturelle Veranstaltungen darstellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Katschhof sowie der Markt gehören aufgrund ihrer schönen und historischen Kulisse sowie ihrer Platzverhältnisse zu den am stärksten frequentierten Veranstaltungsflächen in Aachen. Insofern war und ist die Vergabe dieser beider Flächen über die bereits tradierten Veranstaltungen hinaus (Domspringen, September Special, Archimedischer Sandkasten, Pennzelt usw.), von einer hohen gesamtstädtischen Bedeutung und insofern von politischer Relevanz.

Der Rat der Stadt Aachen hat anlässlich der Vergabe des Katschhofes zum 111-jährigen Jubiläum der Aachener Prinzengarde die Verwaltung mit Beschluss vom 06.05.2020 beauftragt, zukünftig bisher nicht regelmäßig stattfindende Veranstaltungen auf dem Katschhof und auf dem Markt im Einzelfall zur Entscheidung im Hauptausschuss vorzulegen. Da dieser politische Beschluss trotz der durch Corona reduzierten Anzahl an neuen Veranstaltungen einen erhöhten Beratungsbedarf auslöste, hatte die Verwaltung mit Sitzungsvorlage FB32/0014/WP18 zur Sitzung des Hauptausschusses am 16.03.2022 einerseits vier neue Anträge zur erstmaligen Nutzung des Katschhofes und des Marktes gebündelt vorgelegt und anderseits dem Hauptausschuss drei Kriterien vorgeschlagen, anhand derer die Verwaltung die künftige Bewilligung bzw. Versagung des Antrages prüfen solle. Eine Beteiligung des Hauptausschusses sollte dabei nur noch in Ausnahmefällen erfolgen. Veranstaltungen sollten nach Vorschlag der grundsätzlich verwaltungsseitig genehmigt werden, wenn diese

-          einen lokalen Bezug zur Stadt Aachen aufweisen oder 

-          von besonderem gesamtstädtischen Interesse (gemeinwohlorientiert und nichtkommerziell) sind oder

-          bedeutsame kulturelle Veranstaltungen darstellen.

Die Mitglieder des Hauptausschusses plädierten in der Sitzung dafür, dass der Rat über die vorstehenden Veranstaltungskriterien einen Beschluss fassen möge. Unmittelbar im Anschluss an die Sitzung des Hauptausschusses wurde seitens der Politik gegenüber der Oberbürgermeisterin sowie der Stadtdirektorin hinsichtlich der Kriterien Beratungsbedarf angemeldet. Da im Zuge dieses Beratungsbedarfes bislang noch kein Beschluss für grundsätzliche Veranstaltungskriterien für neue Veranstaltungsformate gefasst wurde, stellt die Verwaltung mit dieser Sitzungsvorlage den seinerzeitigen Veranstaltungsvorschlag erneut zur Abstimmung. Weitergehend schlägt die Verwaltung vor, mittels einer Sitzungsvorlage künftig in der ersten Hauptausschusssitzung eines jeden Jahres über sämtliche bis dahin angemeldete Veranstaltungen die Politik zu informieren und die – zumindest vorläufig der weitergehenden Antragseinreichung – erstmalig stattfindenden Veranstaltungen gesondert hervorzuheben. Bei erstmaligen Veranstaltungen, die im Zuge der nun vorgeschlagenen Grundsatzkriterien dennoch eine weitgehende Ermessensauslegung darstellen, wird die Verwaltung – wie es auch der Ratsbeschluss vom 06.05.2020 vorsah – diese Einzelfallentscheidungen dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen, sodass die vorgeschlagenen Veranstaltungskriterien durch diese Einzelfallentscheidungen geschärft werden. Durch diesen stetigen Evaluierungsprozess von Einzelfallentscheidungen bei manchen neuen Veranstaltungen soll sichergestellt werden, dass diese Veranstaltung stets im Einklang zu der sich ebenfalls fortentwickelnden „Marke Stadt Aachen“ stehen. 

Mit Stand 01.02.2024 sind für das Jahr 2024 nachfolgende Veranstaltungen auf dem Markt oder auf dem Katschhof beantragt:

 

Datum

Veranstaltung

Veranstaltungsort

Erstmaliger Antrag

01.02. bis 15.02.2024

Pennzelt

Katschhof

 

08.02.2024

Karnevalsveranstaltung K.G. Oecher Spritzemänner

u.a. Katschhof

 

08.02.2024

RathausStürmung OpenAir Sitzung

Markt

 

14.04.2024

Wahlkampfauftaktveranstaltung zur Europawahl 2024                            (Bündnis 90 / Die Grünen)

Katschhof

 

01.05.2024

Maikundgebung DGB

Katschhof

 

01.05.2024

Europafest DGB

Markt

 

04.05.2024

Studifest des Projektvereins akademischer Kultur

Katschhof

 

06.05. bis 11.05.2024

Karlspreis

Katschhof und Markt

 

25.05.2024

Aktion für Kinderrechte – Unicef

Katschhof

X

14.06. bis 14.07.2024

FanFest zur Fußball-Europameisterschaft

Innenstadt

X

15.06.2024

Karnevalistenmeile Bund Deutscher Karnevalisten

Katschhof und Markt

X

05.07. bis 22.08.2024

Archimedischer Sandkasten

Katschhof

 

03.08.2024

Radrennen rund um Dom und Rathaus

u.a. Markt

 

22.08. bis 25.08.2024

WEINsommer

Katschhof

 

28.08.2024

Filmmusikkonzert

Katschhof

X

31.08.2024

Tag der Vielfalt/ Lange Tafel der Vielfalt

Katschhof

 

07.09. bis 08.09.2024

Europamarkt der Kunsthandwerker*innen

Katschhof und Markt

 

10.09. bis 12.09.2024

NetAachen Domspringen

Katschhof

 

19.09. bis 22.09.2024

Aachen September Special

Katschhof und Markt

 

22.11. bis 23.12.2024

Aachener Weihnachtsmarkt

Katschhof und Markt

 

 

Auf Grundlage der vorstehend beschriebenen Veranstaltungskriterien schlägt die Verwaltung vor, die erstmalige Unicef-Veranstaltung „Aktion für Kinderrechte“ am Katschhof sowie die Karnevalistenmeile Bund Deutscher Karnevalisten am Katschhof / Markt aufgrund ihrer gemeinwohlorientierten und nichtkommerziellen Ausrichtung im Jahr 2024 zu genehmigen.

Ein bei der Verwaltung eingereichtes Public-Viewing Konzept „FanFest“ für die Fußballeuropameisterschaft einer nicht in Nordrhein-Westfalen ortsansässigen Veranstaltungs-GmbH stellt dagegen einen ausschließlich kommerziellen Antrag dar und ist aus Sicht Verwaltung abzulehnen. Sollten sich aus der Stadtgesellschaft heraus Anträge für ein nichtkommerzielles Public Viewing ergeben, so wären ein solcher verwaltungsseitig neu zu bewerten.

Gleiches gilt für die Anfrage zur Nutzung des Katschhofes für ein Open-Air-Konzert einer Entertainment-GmbH am 28.08.2024, welche bereits in der vergangenen Winterzeit im Eurogress Veranstaltungen durchgeführt hat. Der verwaltungsseitige Vorschlag für das Open-Air-Konzert, anstelle des Katschofes den Stadtgarten zu bespielen, wurde seitens der Entertainment-GmbH nicht angenommen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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