Anhörung - E 46/47/0069/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2024/2025 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
- Beteiligt:
- Dezernat II; Dezernat IV
- Verfasst von:
- E 46/47
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Anhörung/Empfehlung
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27.02.2024
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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05.03.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2024/2025 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
Beschlussvorschlag Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2024/2025 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2024/2025 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorbemerkungen
- Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2024/2025 basiert auf der für die Spielzeit 2023/2024 erstellten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf sowie dem voraussichtlichen Jahresabschlussergebnis 2022/2023 ergeben haben sowie den Erwartungen zur weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
- Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Insbesondere entspricht die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters für die Spielzeit 2024/2025 berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
- Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2022/2023 wird das Jahresergebnis jedenfalls nicht schlechter als geplant ausfallen, sodass die allgemeine Rücklage zum 31.07.2023 voraussichtlich noch mind. 7,2 Mio. Euro betragen wird. Unter Berücksichtigung des für die laufende Spielzeit 2023/2024 aktuell prognostizierten Jahresergebnisses wird sich die Rücklage zum 31.07.2024 zwar voraussichtlich dann auf rd. 5,8 Mio. Euro verringern, jedoch wird danach auch das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2024/2025 ausgewiesene Plan-Defizit von knapp 2 Mio. Euro ebenfalls noch aus der Rücklage gedeckt werden können.
Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2024/2025
- Umsatzerlöse
Der geplante Umsatz aus dem Ticketverkauf setzt auf die entsprechende Planung für die Spielzeit 2023/2024 auf und wird – unter der Annahme, dass über das neue Programmkonzept der neuen künstlerischen Leitung auch zusätzliches Publikum angesprochen und erreicht wird – im Vergleich zum Vorjahr um 50 TEuro erhöht. - Sonstige Erträge
Die institutionelle Theater- und Orchesterförderung durch das Land NRW ist weiterhin auf dem Fördermittelniveau fortgeschrieben, das gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung seit dem Ende der Laufzeit (2022) erreicht wurde.
Darüber hinaus sind Projektfördermittel von insgesamt 90 TEuro eingeplant, der ganz überwiegende Teil hiervon für die verstetigten Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab«. Zur zumindest teilweisen Finanzierung des anlässlich des 200-jährigen Theater-Jubiläums geplanten Mehraufwands wird mit leicht erhöhten Sponsorenmitteln kalkuliert.
Für die Chorbiennale ist künftig eine veränderte Trägerschaft angedacht. Der aktuelle städtische Beitrag / Eigenanteil wird gemäß BAKuT-Beschluss vom 14.05.2022 über den Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs (E 49) bereitgestellt. Die finanzielle Planung der Chorbiennale im Rahmen der Wirtschaftsplanung des Theaters kann damit entfallen.
- Personalaufwand
Der Aufwand für das festbeschäftigte Personal (Kontengruppe 40) ist wie gehabt zunächst auf Basis des zugrunde liegenden Stellenplans sowie unter Berücksichtigung der lt. geltenden Tarifverträgen vereinbarten Steigerungsraten kalkuliert. Dabei sind insbesondere auch die Ergebnisse des Tarifabschlusses 2023 (Laufzeit bis zum 31.12.2024) berücksichtigt. Darüber hinaus wird für die Zeit ab 01.01.2025 den Vorgaben der städtischen Haushaltsplanung folgend mit einer tariflich bedingten Personalkostensteigerung von 2 % für das festbeschäftigte Personal insgesamt kalkuliert.
Gleichfalls wurden aufgrund der Neubesetzung der Verwaltungsdirektion die diesbezüglichen Personalkosten von bisher Kontengruppe 43 (Beamte) nach neu Kontengruppe 40 (Angestellte) verlagert.
Die aus vorangegangenen Planjahren bereits bekannte pauschale Minderung der wie dargestellt rechnerisch ermittelten Planwerte um 550 TEuro aufgrund der in der Vergangenheit realisierten Personalkosteneinsparungen in Folge temporärerer Vakanzen und Langzeiterkrankungen wurde beibehalten. Ebenfalls beibehalten wurde die bereits in Vorjahren praktizierte Verlagerung von 200 TEuro von Kontengruppe 40 (festes Personal) nach Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) bzw. 42 (Selbständige Gäste), um dort die regelmäßig auftretenden Planüberschreitungen zu vermeiden, die sich durch ersatzweise zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs erforderlich werdende Gastverpflichtungen als Folge von temporären Vakanzen oder längerfristiger Erkrankungen im Bereich der künstlerischen Festbeschäftigten ergeben.
Eine leichte Aufwandssteigerung von knapp 50 TEuro im Vergleich zum Vorjahresplan ergibt sich bei Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) aufgrund gestiegenen Einsatzbedarfs sowie voraussichtlich erforderlich werdender Honorarerhöhungen beim Extrachor. Dieser Mehraufwand kann zumindest zu einem überwiegenden Anteil von 30 TEuro aus bisher bei Kontengruppe 49 (Sonstiger Personalaufwand) veranschlagten Mitteln gedeckt werden. Der demgegenüber bei letztgenannter Kontengruppe hinzu geplante Aufwand von knapp 61 TEuro bildet hingegen den mit den entsprechenden Fördermittelerträgen für die Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« (vgl. o.) korrespondierenden zusätzlichen Personalaufwand für diese Projekte ab.
Der Planwert bei Kontengruppe 43 für die beim Theater beschäftigten Beamt*innen basiert auf den Vorgaben von FB 11 / FB 20. Dabei wirkt der kalkulierten Entlastung der Beamtenbezüge – insbes. aufgrund der oben beschriebenen Verlagerung der Kosten für die Stelle der Verwaltungsdirektion – eine deutliche Erhöhung der Zuführung zur Pensionsrückstellung für die Beamt*innen entgegen.
Bei Kontengruppe 49 (Sonstiger Personalaufwand) werden schließlich die geplanten Personalaufwendungen für die Förderprojekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« abgebildet, die mit den entsprechenden Fördermittel-Erträgen (vgl. oben) korrespondieren.
- Sachaufwand
Bei Kontengruppe 50 (Lieferungen und Leistungen) entfällt der zuletzt geplante zusätzliche Aufwand für das in der Spielzeit 2022/2023 aus dem politischen Raum initiierte Projekt zur "Aufarbeitung der Geschichte des Stadttheater Aachen in der NS-Zeit". Demgegenüber sind in Abstimmung mit dem städtischen Gebäudemanagement E 26 aufgrund der dortigen Rahmenvertragsgestaltung die zu erwartenden Energiepreissteigerungen berücksichtigt. Auch wird anlässlich des 200-jährigen Jubiläums in der Spielzeit 2024/2025 bei Kontengruppe 50 ein Mehraufwand i.H.v. 50 TEuro eingeplant, der zumindest zum Teil aus erhöhten Sponsorenmitteln gedeckt werden soll (vgl. oben).
Bei Kontengruppe 51 (Überlassungsentgelte) entfällt der zuvor noch geplante Aufwand für in Folge der Corona-Pandemie zusätzlich angemietete Proberäumlichkeiten. Dem steht allerdings zuletzt ungeplant und rückwirkend zum 01.06.2022 erhöhter Mietaufwand für den Orchesterprobenraum gegenüber, der nun in der jetzigen Planung zu berücksichtigen ist.
Der sonstige betriebliche Aufwand bei Kontengruppe 56 verringert sich deutlich infolge einer durch FB 20 geplanten Reduzierung des Verwaltungskostenbeitrags, die jedoch mit einer entsprechenden Reduzierung des städtischen Betriebskostenzuschusses einhergeht und somit keine Verbesserung des Gesamtergebnisses darstellt.
Bei Kontengruppe 57 zeigt sich der geplante Sachaufwand für die Förderprojekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab«, der ebenso wie der projektspezifische Personalaufwand bei Kontengruppe 49 mit den entsprechenden Fördermittel-Erträgen (vgl. oben) korrespondiert. Der bislang an dieser Stelle vorzusehende Aufwand für die Chorbiennale entfällt (vgl. oben).
- Abschreibungen
Der Planwert für die Abschreibungen basiert zunächst auf einer Simulationsrechnung auf den Stand des Anlagevermögens zum 31.07.2023. In dieser sind auch entsprechende Auflösungen der bilanziellen Sonderposten berücksichtigt, die jeweils für erhaltene Investitionszuschüsse gebildet wurden. Dem hinzugerechnet sind die aus der Investitionsplanung 2023/2024 sowie 2024/2025 kalkulierten Abschreibungen, ebenfalls unter Berücksichtigung entsprechend kalkulierter Auflösungen von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse. - Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
Der Betrag des im vorliegenden Wirtschaftsplanentwurf für die Spielzeit 2024/2025 berücksichtigten städtischen BKZ entspricht der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge. Dabei wurden seitens der städtischen Finanzsteuerung (FB 20) die kalkulierten Wirkungen aus dem jüngsten Tarifabschluss 2023 für die Laufzeit bis 31.12.2024 sowie eine jährliche tariflich bedingte Personalkostensteigerung von 2 % für die Zeit ab 01.01.2025 bei der Bemessung des Betriebskostenzuschusses berücksichtigt. Auch wurde die geplante Reduzierung der Beamtenkosten sowie des Verwaltungskostenbeitrags einbezogen. Nicht berücksichtigt wurde demgegenüber allerdings der durch die Neubesetzung der Verwaltungsdirektion im Bereich der festbeschäftigen Angestellten entsprechend steigende Personalaufwand (vgl. oben Verlagerung von Kontengruppe 43 nach Kontengruppe 40).
Vermögensplan / Liquiditätsbedarf
- Die laut vorliegendem Vermögensplanentwurf vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sind weiterhin streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert, wobei nach der für die vorherige Spielzeit 2023/2024 geplanten Groß-Position "Erneuerung veraltete Bühnentechnik (aus allg. Rücklage)" für die Zeit ab 2024/2025 wieder ein gleichbleibend moderates Investitionsvolumen von 300 TEuro jährlich vorgesehen ist (vgl. auch Erläuterungen zur Mittelfristplanung). Hinzu kommt allerdings die sogenannte Machbarkeitsstudie, für die ein zusätzliches Investitionsvolumen von 100 TEuro angesetzt wird.
- Durch die ab 2024 verstetigte Förderung des Projektes »Akzent Barock« werden auch in der Spielzeit 2024/2025 neben dem o.g. Investitionsvolumen von 400 TEuro weiterhin zusätzliche, projektbezogene Investitionsmaßnahmen eingeplant, die durch einen Investitionszuschuss in gleicher Höhe finanziert werden sollen.
- Der Bedarf an liquiden Mitteln insgesamt ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicher zu stellen (vgl. Mittelfristige Finanzplanung).
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027/2028
- Für die Folgespielzeit 2025/2026 wird wie gewohnt zeitgleich mit separater Vorlage ein detaillierter vorläufiger Wirtschaftsplan vorgelegt. Für die Zeit danach erfolgt die Ergebnisplanung in der Struktur der Mittelfristplanung, auf deren Basis auch die Cashflow-Planung abgeleitet wird.
- Bei den Erträgen wird mittelfristig eine optimistische Steigerung von jährlich 50 TEuro unterstellt.
- Beim Personalaufwand wie auch beim städtischen BKZ ist für die Zeit nach Laufzeitende der aktuell geltenden Tarifvereinbarung, d.h. ab 01.01.2025 entsprechend der städtischen Haushaltsplanung eine tariflich bedingte Steigerung von 2 % kalkuliert.
- Der Sachaufwand insgesamt wird mittelfristig als weitestgehend konstant unterstellt – in der Hoffnung, dass sich die jüngsten Preissteigerungen nicht dauerhaft fortsetzen werden.
- Die Abschreibungen sind ausgehend vom Stand des Anlagevermögens am 31.07.2023 sowie auf Basis der für die Folgejahre geplanten Investitionen kalkuliert, wobei für die Zeit ab 2024/2025 - abgesehen von der Machbarkeitsstudie - wieder ein gleichbleibend moderates Investitionsvolumen von 300 TEuro jährlich unterstellt wird.
- Die über den gesamten Planungshorizont berücksichtigte Höhe des Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht der städtischen Haushaltsplanung.
- Danach zeigt sich in der Gesamtergebnisplanung ein erneut entstandenes strukturelles Defizit, das im Kern auf fehlende Ausgleichsmöglichkeiten für in vorangegangenen Spielzeiten angefallene tariflich bedingte Personalkostensteigerungen zurückzuführen ist und das nach derzeitigem Stand der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung voraussichtlich nur noch bis maximal zur Spielzeit 2026/2027 aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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