Anhörung - E 46/47/0070/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2025/2026 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.

 

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss nimmt den vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2025/2026 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.

 

Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater den vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2025/2026 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen

  •             Der als Anlage beigefügte Entwurf des vorläufigen Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2025/2026 basiert auf der zeitgleich für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 erstellten und vorgelegten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die zum jetzigen Zeitpunkt bereits bekannten Änderungen sowie die Erwartungen zur weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
  •             Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters jeweils berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht dabei über den gesamten Planungszeitraum jeweils der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
  •             Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2022/2023 wird das Jahresergebnis jedenfalls nicht schlechter als geplant ausfallen, sodass die allgemeine Rücklage zum 31.07.2023 voraussichtlich noch mind. 7,2 Mio. Euro betragen wird. Unter Berücksichtigung des für die laufende Spielzeit 2023/2024 aktuell prognostizierten Jahresergebnisses wird sich die Rücklage zum 31.07.2024 zwar voraussichtlich dann auf rd. 5,8 Mio. Euro verringern, jedoch wird danach neben dem für die Spielzeit 2024/2025 geplanten Defizit von knapp 2 Mio. Euro (vgl. zeitgleich vorgelegter Planentwurf) auch das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2025/2026 ausgewiesene Plan-Defizit von rd. 1,8 Mio. Euro voraussichtlich aus der Rücklage gedeckt werden können.
     

Wesentliche Eckpunkte des vorläufigen Erfolgsplans 2025/2026

  •             Umsatzerlöse
    Dem gegenüber der Planung für das Vorjahr um 50 TEuro erhöhten Umsatz aus dem Ticketverkauf liegt die Annahme zugrunde, dass über das neue Programmkonzept der neuen künstlerischen Leitung auch in der Spielzeit 2025/2026 weiteres, zusätzliches Publikum angesprochen und erreicht wird.

 

  •             Sonstige Erträge
    Die institutionelle Theater- und Orchesterförderung durch das Land NRW ist weiterhin auf dem Fördermittelniveau fortgeschrieben, das gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung seit dem Ende der Laufzeit (2022) erreicht ist.

Darüber hinaus sind die Fördermittel-Erträge für die verstetigten Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« eingeplant, denen wiederum entsprechende Aufwendungen bei Kontengruppe 49 (Personalaufwand) sowie bei Kontengruppe 57 (Sachaufwand) in insgesamt gleicher Höhe gegenüberstehen.

Außerdem werden für eine Produktion zusätzliche Fördermittel i.H.v. 60 TEuro eingeplant, die zum Teil bereits bewilligt wurden. Der damit korrespondierende Aufwand wird ebenfalls abgebildet (s. Kontengruppe 42).

 

Für das Vorjahr wurden bereits zusätzliche Erträge eingeplant, die aus einer verstärkten Sponsorenakquise im Rahmen des 200-jährigen Jubiläums in der Spielzeit 2024/2025 generiert werden sollen. Diese zusätzlichen Mittel werden auch für die Spielzeit 2025/2026 eingeplant – verbunden mit dem Ziel, bei der oben genannten Sponsorenakquise auch langfristige Partner:innen zu gewinnen. 
 

  •             Personalaufwand
    Ausgehend von der zeitgleich vorgelegten Planung für die Spielzeit 2024/2025 wird auch für die Folgezeit ab dem 01.08.2025 beim Aufwand für das feste Personal (Kontengruppe 40) entsprechend der städtischen Haushaltsplanung eine tariflich bedingte Personalkostensteigerung von jährlich 2 % unterstellt. Bezüglich der zu erwartenden Personalkosteneinsparung in Folge temporärerer Vakanzen und Langzeiterkrankungen wurde der auch für die Vorjahre angenommene Wert von 550 TEuro beibehalten.

Bei Kontengruppe 42 (selbständige Gäste) wird der Aufwand abgebildet, der mit den entsprechenden Fördermitteln für eine geplante Produktion korrespondiert (vgl. oben sonstige Erträge).

Die Kosten für die beim Theater beschäftigten Beamt*innen (Kontengruppe 43) wurden den Vorgaben von FB 20 / FB 11 entsprechend geplant.

Bei Kontengruppe 49 (Sonstiger Personalaufwand) werden die geplanten Personalaufwendungen für die Fördermittel-Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« abgebildet, die mit den entsprechenden Erträgen (vgl. oben) korrespondieren.

 

  •             Sachaufwand
    Bei Kontengruppe 50 (Lieferungen und Leistungen) wurden für die vergangenen Jahre in Abstimmung mit dem städtischen Gebäudemanagement E 26 aufgrund der dortigen Rahmenvertragsgestaltung die zu erwartenden und mittlerweile auch umgesetzten Energiepreissteigerungen berücksichtigt. Im Rahmen des vorläufigen Wirtschaftsplanes 2025/2026 wird zunächst keine weitere Erhöhung eingeplant, da noch abzuwarten bleibt, ob die bisher geplanten Kostensteigerungen in Verbindung mit einer gewissenhaften Verbrauchsreduzierung ausreichen. Sofern eine weitere Erhöhung erforderlich werden sollte, würde dies im Rahmen der Aufstellung des („endgültigen“) Wirtschaftsplans 2025/2026 erfolgen.

Außerdem entfällt bei Kontengruppe 50 im Vergleich zum Vorjahr der Mehraufwand i.H.v. 50 TEuro, der für das 200-jährige Jubiläum eingeplant wurde, während die damit verbundenen Sponsoring-Erträge (vgl. oben) erhalten bleiben sollten.

Bei Kontengruppe 57 wird der geplante Sachaufwand für die Fördermittel-Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« abgebildet, der wie auch die projektbezogenen Personalaufwendungen mit den entsprechenden Erträgen (vgl. oben) korrespondiert.

Zum übrigen Sachaufwand bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Erkenntnisse, die eine konkrete Anpassung der vorläufigen Planwerte im Detail rechtfertigen würden. Dies wird dann im Rahmen der Aufstellung des („endgültigen“) Wirtschaftsplans 2025/26 erfolgen.
 

  •             Abschreibungen
    Der Planwert für die Abschreibungen 2025/2026 ist nach demselben Prozedere wie im Wirtschaftsplan 2024/2025 ermittelt. Das heißt, der Planwert basiert auf einer Simulationsrechnung auf den Stand des Anlagevermögens zum 31.07.2023. In dieser sind auch entsprechende Auflösungen der bilanziellen Sonderposten berücksichtigt, die jeweils für erhaltene Investitionszuschüsse gebildet wurden. Dem hinzugerechnet sind die aus der Investitionsplanung 2023/2024 bis 2025/2026 kalkulierten Abschreibungen, ebenfalls unter Berücksichtigung entsprechend kalkulierter Auflösungen von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse.

 

  •             Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
    Der im vorliegenden Entwurf zur vorläufigen Wirtschaftsplanung für die Spielzeit 2025/2026 berücksichtigte BKZ entspricht in Summe den hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträgen. Ausgehend von den für die vorangehende Spielzeit 2024/25 geplanten BKZ-Anpassungen (vgl. zeitgleich vorgelegter Planentwurf), wird seitens der städtischen Finanzsteuerung (FB 20) auch für die Folgezeit weiterhin eine jährliche tariflich bedingte Personalkostensteigerung von 2 % bei der BKZ-Bemessung unterstellt. Gleichfalls werden darin die von FB 11 im Zeitverlauf kalkulierten leichten Veränderungen bei den Beamtenkosten berücksichtigt.

 

Vermögensplan / Liquiditätsbedarf

  •             Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist wie gewohnt seiner Natur nach als Budget-Planung zu verstehen, wobei nach der für die vorangehende Spielzeit 2024/2025 geplanten Position "Machbarkeitsstudie" für die Zeit ab 2025/2026 wieder ein gleichbleibend moderates Investitionsvolumen von 300 TEuro jährlich unterstellt wird (vgl. auch Erläuterungen zur Mittelfristplanung). Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt regelmäßig erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können.
  •             Durch die ab 2024 verstetigte Förderung des Projektes »Akzent Barock« werden auch in der Spielzeit 2025/2026 neben dem o.g. Investitionsvolumen von 300 TEuro weiterhin zusätzliche, projektbezogene Investitionsmaßnahmen eingeplant, die durch einen Investitionszuschuss in gleicher Höhe finanziert werden sollen.
  •             Die liquiditätsmäßige Wirkung der für 2025/2026 insgesamt geplanten Investitionen ist in der zeitgleich vorgelegten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung dargestellt.

 

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2027/2028

Die mittelfristige Planung im Rahmen der vorläufigen Wirtschaftsplanung unterscheidet sich naturgemäß nicht von derjenigen, die im Rahmen der zeitgleich vorgelegten Planung für das vorherige Wirtschaftsjahr vorgelegt wird. Insofern wird auch an dieser Stelle auf die entsprechenden Ausführungen in der dieser Vorlage vorangegangenen Vorlage zum Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2024/2025 verwiesen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

siehe Erläuterungen und Planentwurf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimarelevanz

entfällt

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Anlagen

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