Anhörung - E 49.5/0098/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Kultur E 49 für das Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- E 49/S
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Anhörung/Empfehlung
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30.01.2024
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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05.03.2024
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2024 auf Empfehlung des Betriebsausschuss Kultur und Theater in der vorliegenden Fassung fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 15 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 13.12.2017 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.
Der Wirtschaftsplan 2024 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 23.908.400,00 Euro aus. Der Wirtschaftsplan gliedert sich insgesamt in 10 Teilwirtschaftspläne.
Der Zuschuss des Rechtsträgers (der Stadt Aachen) weist im Haushaltsplan 2024 eine Summe in Höhe von 23.908.400,00 Euro aus, daher ist der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs für das Jahr 2024 insgesamt auskömmlich.
Das Gesamtbudget des Kulturbetriebs beträgt 27.285.900,00 Euro.
Auf folgende Risiken / Änderungen ist hinzuweisen:
Verhandlungen mit der Kernverwaltung haben dazu geführt, dass folgende Mehrkosten in Höhe von insgesamt 1.633.200,- € zusätzlich bereitgestellt werden können.
Die Aufteilung der Kosten erfolgt für den Wirtschaftsplan 2024 ff wie folgt:
- 1. Tarifvertragliche Gehaltsanpassungen
Die Erhöhung der tarifvertraglichen Gehaltsanpassungen in Höhe von 1.113.700,- € werden dauerhaft eingeplant.
- 2. Ausbleibende Eintrittsgelder
Die ausbleibenden Eintrittsgelder für das Suermondt-Ludwig-Museum, das Ludwig Forum für Internationale Kunst, der Route Charlemagne und der Stadtbibliothek werden in Höhe von 480.000,- € für das Jahr 2024 bereitgestellt.
Für das Jahr 2025 werden die fehlenden Erträge in Höhe von 240.000,- € bereitgestellt.
Ab dem Jahr 2026 entfällt die Bereitstellung der fehlenden Erträge.
- 3. Instandsetzung Klimaanlage Ludwig Forum für Internationale Kunst
Für die Instandsetzung und Lecksuche der Klimaanlage werden einmalig Mittel in Höhe von 21.500,- € zur Verfügung gestellt.
Für folgende Investitionen werden bei Bedarf Mittel in Höhe von insgesamt 510.000,- € eingeplant:
- Dachsanierung Ludwig Forum für Internationale Kunst
Für die Dachsanierung im Ludwig Forum für Internationale Kunst werden Mittel für die Planungskosten in Höhe von 249.700,- € eingeplant.
- Technik Space
Für die Neuausstattung der Technik im Space des Ludwig Forums für Internationale Kunst werden Investitionsmittel in Höhe von 209.600,- € bereitgestellt.
- Tontechnik und Scheinwerfer Klangbrücke
Für die neue Tontechnik und die Scheinwerfer in der Klangbrücke werden insgesamt investive Mittel in Höhe von 50.700,- € zur Verfügung gestellt (Tontechnik 30.000,- €, Scheinwerfer 20.700,- €).
Risiken:
Der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs ist trotz der vorher genannten Verbesserungen noch risikobehaftet.
Insbesondere ist auf die derzeit laufende Bewachungsausschreibung hinzuweisen in der von erhöhten Kosten ausgegangen wird.
Sollten die Mehrkosten nicht aus den Mitteln des Kulturbetriebs gedeckt werden können, ist von einem Defizit für das Wirtschaftsjahr 2024 auszugehen.
In den Quartalsberichten 2024 werden die Positionen berücksichtigt und auf eventuelle Veränderungen frühzeitig hingewiesen.
Des Weiteren wird auf die Säumnisgebühren der Stadtbibliothek hingewiesen, bedingt durch die Vorab-Mahnung könnten die Erträge zurückgehen. Hier wird in den Quartalsberichten ebenfalls frühzeitig drauf hingewiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 27.285.900 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 26.956.900 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 329.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | x |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
x |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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372,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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97,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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46,8 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
51 kB
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