Entscheidungsvorlage - FB 45/0465/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt vorbehaltlich der Empfehlung des Planungsausschusses dem Rat der Stadt Aachen, den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Gangolfsweg 52, 52076 Aachen“ entsprechend der Vorlage zu fassen.

 

  1. Der Planungsausschuss nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Gangolfsweg 52, 52076 Aachen“ entsprechend der Vorlage zu fassen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss zu der Baumaßnahme „Erweiterung des Schulgebäudes Gangolfsweg 52, 52076 Aachen“ entsprechend der Vorlage.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangslage

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 20.08.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Rahmenplanung gemäß Leistungsphase 0 zu den in der Ausschusssitzung vorgeschlagenen Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an dem Inda Gymnasium, dem Rhein-Maas-Gymnasium, dem Couven Gymnasium und dem St. Leonhard Gymnasium weiterzuführen.

 

Diese Rahmenplanungen (Lph 0) wurden dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 27.04.2021 vorgestellt. Dieser hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die Planungen für die Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G 8 auf    G 9 gemäß der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI fortzuführen.

 

Dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung und dem Planungsausschuss wurde in dessen Sitzungen am 01.06.2023 bzw. 15.06.2023 bereits die Entwurfsplanung und Kostenberechnung vorgestellt. Der entsprechende Bauantrag wurde am 21.12.2023 genehmigt.

Aus haushalterischen Gründen beauftragten die Ausschüsse die Verwaltung zunächst, die Planung gemäß der Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI fortzuführen. Die Fassung des Baubeschlusses kann nun, nach Aufnahme der Mittel im Haushaltsplanentwurf 2024 ff., erfolgen.

Änderungen zu der Entwurfsplanung der Kostenberechnung haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben, so dass auf eine erneute detaillierte Vorstellung und Präsentation in der Sitzung verzichtet wird.

 

 

2. Bauliche Maßnahme am Inda Gymnasium

Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro RoA Rongen Architekten PartG mbB mit der Fortführung der Planung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) am Inda Gymnasium, Gangolfsweg 52, 52076 Aachen beauftragt.

 

Es ist geplant, einen zweigeschossigen Erweiterungsbau zwischen Gebäudetrakt 2 und Sporthalle zu errichten. Hierdurch entstehen je drei Klassenräume, ein Multifunktionsraum und ein Lehrmittelraum pro Etage. Es ist eine Anbindung an den Bestand mittels eines verglasten Verbindungsgangs geplant. Zudem wird die Möglichkeit einer weiteren Erweiterung berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Vorlage FB 45/0388/WP18 der Ausschusssitzungen vom 01.06.2023 (ASW) und 15.06.2023 (PLA) verwiesen.

 

 

3. Kosten

Die Gesamtkosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 8.170.000 €. Die Gesamtprojektsumme inklusive einer Kostenvarianz, Risikokosten und Betriebsausstattung beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf rd. 9.383.000 €.

Die Summe der Betriebsausstattung beträgt schätzungsweise 215.000 €.

Die Details der Ausstattung der Räume werden im weiteren Planungsprozess gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung auf der Basis von Erfahrungswerten bislang nur geschätzt werden.

 

Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind im Haushaltsplanentwurf 2024 ff. berücksichtigt.

 

 

4. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der genannten Baumaßnahme, wie dargestellt, aus. Sie empfiehlt die beschriebene Erweiterungsbaumaßnahme umzusetzen.

Der Baubeschluss ist durch den Rat der Stadt Aachen, in dessen Sitzung am 13.03.2024 zu fassen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

5-030104-900-00100-991-3 – Baul. Maßn. für G 91; 78650000

5-030104-900-02300-900-1 – Ausstattung für G 92; 78350000

 

 

 

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2024

Fortg. Teilansatz 2024

Teilansatz 2025 ff.

Fortg. Teilansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

3.600.0001

3.600.000*

5.568.0001

215.0002

5.568.0001

215.0002

9.168.000

215.000

9.168.000

215.000

Ergebnis

-3.600.000

-3.600.000

-5.783.000

-5.783.000

-9.383.000

-9.383.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Teilansatz

2024

Fortg. Teilansatz 2024

Teilansatz 2025 ff.

Fortg. Teilansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

215.000

215.000

0

618.200**

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

-215.000

-215.000

0

-618.200

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

* Ansatz von 2.800.000 € zzgl. Mittel aus 2023 von 800.000 €

 

** Die Folgekosten in Höhe von 618.200 aus Zinsen (rd. 163.800 € = Durchschnitt über gesamte Laufzeit von 30 Jahren bei Annahme von 3,5%), Abschreibungen (rd. 305.600 € über Nutzungsdauer von 30 Jahren), Instandhaltungsaufwand (110.000 € = 1,2% der Investkosten), Verwaltungskosten (5,50 € je zusätzlichen QM) sowie die zusätzlichen Betriebskosten (31.300 €) werden nach Fertigstellung der Maßnahme jährlich anfallen. Hierbei wurden keine Preissteigerungen in den Folgejahren unterstellt.

 

 

 

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für die Planungskosten aller Gymnasien waren in Vorjahren insgesamt 3.000.000 € hinterlegt. Die darüber hinaus gehende investive Mittelbereitstellung für die Umsetzung erfolgte mit der Haushaltsplanung 2024 ff.

Es handelt sich um eine pflichtige Maßnahme zur Erfüllung des Anspruchs auf G9.

Die Mittel des Belastungsausgleiches sind im Rahmen der Maßnahmen am Couven-Gymnasium und am Rhein-Maas-Gymnasium berücksichtigt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

x

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

x

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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