Entscheidungsvorlage - FB 45/0484/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, entsprechend den Erläuterungen zur Vorlage die Angebote gemäß § 48 KiBiz
    der dreieins Innovative Pädagogik gGmbH mit insgesamt 20.800,00 Euro,
    des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. mit insgesamt 20.800,00 Euro und
    der educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH mit insgesamt 94.560,00 Euro
    jeweils im Kindergartenjahr 2023/2024 im Rahmen der verfügbaren Mittel und vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024 zu fördern.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Die Förderung nach § 48 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) erfolgt entsprechend der Vorlage vom 02.11.2021 (FB 45/0159/WP18) und der Mail des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) vom 02.02.2022 (Förderung auch ab der 46. Öffnungsstunde pro Woche möglich).

 

Kindertagesstätte Hander Weg 97

Die dreieins Innovative Pädagogik gGmbH hatte bereits für die Kindergartenjahre 2021/2022 und 2022/2023 jeweils einen Antrag auf Zuschuss gemäß § 48 KiBiz gestellt, denen entsprochen wurde (Vorlagen-Nummern FB 45/0218/WP18 und FB 45/0263/WP18).

Am 19.04.2023 hat die dreieins Innovative Pädagogik gGmbH für die Zeit ab dem 01.08.2023 erneut für die Kindertagesstätte Hander Weg 97 in Aachen einen Antrag auf Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 1 KiBiz gestellt. Die pädagogische Konzeption und das Schutzkonzept wurden nachgereicht (s. Anlage). Die für das flexibilisierte Angebot erforderliche Betriebserlaubnis vom 05.07.2022 liegt vor, die darin erteilte Auflage wurde erfüllt.

Es wird eine Förderung von zehn Fachkraftstunden pro Woche für zehn Plätze für eine zusätzliche tägliche Öffnungszeit von einer Stunde von montags bis freitags beantragt (zwei Fachkräfte für eine Stunde pro Tag).

Dieses Angebot soll entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

Die Öffnungszeit beträgt demnach für zehn Plätze insgesamt 50 Stunden pro Woche, so dass unter Anwendung der Förderung ab der 46. Stunde pro Woche eine förderfähige Zeit von fünf Stunden pro Woche vorliegt. Pro Fachkraftstunde soll ein Betrag in Höhe von 40,00 € bewilligt werden:

2 Fachkraftstunden x 5 Stunden pro Woche x 40,00 €/Stunde = 400,00 € Förderung pro Woche x 52 Wochen für ein Kindergartenjahr = 20.800,00 € Förderung für das gesamte Kindergartenjahr 2023/2024.             

   

Kindertagesstätte Kalverbenden 4

Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. hatte bereits für die Kindergartenjahre 2021/2022 und 2022/2023 jeweils einen Antrag auf Zuschuss gemäß § 48 KiBiz gestellt, denen entsprochen wurde (Vorlagen-Nummern FB 45/0199/WP18 und FB 45/0316/WP18).

Am 15.11.2023 hat der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. für die Zeit ab dem 01.08.2023 erneut für die Kindertagesstätte Kalverbenden 4 in Aachen einen Antrag auf Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 1 KiBiz gestellt. Dem Antrag war u.a. die pädagogische Konzeption beigefügt (s. Anlage). Die für das flexibilisierte Angebot erforderliche Betriebserlaubnis vom 07.10.2021 liegt vor.

Es wird eine Förderung von zehn Fachkraftstunden pro Woche für zehn Plätze für eine zusätzliche tägliche Öffnungszeit von einer Stunde von montags bis freitags beantragt (zwei Fachkräfte für eine Stunde pro Tag).

Dieses Angebot soll entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

Die Öffnungszeit beträgt demnach für zehn Plätze insgesamt 50 Stunden pro Woche, so dass unter Anwendung der Förderung ab der 46. Stunde pro Woche eine förderfähige Zeit von fünf Stunden pro Woche vorliegt. Pro Fachkraftstunde soll ein Betrag in Höhe von 40,00 € bewilligt werden:

2 Fachkraftstunden x 5 Stunden pro Woche x 40,00 €/Stunde = 400,00 € Förderung pro Woche x 52 Wochen für ein Kindergartenjahr = 20.800,00 € Förderung für das gesamte Kindergartenjahr 2023/2024.             

 

Kindertagesstätte Kaubendenstraße 18

Die educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH hatte bereits für die Kindergartenjahre 2021/2022 und 2022/2023 jeweils einen Antrag auf Zuschuss gemäß § 48 KiBiz gestellt, denen entsprochen wurde (Vorlagen-Nummern FB 45/0246/WP18 und FB 45/0357/WP18).

Am 20.11.2023 hat die educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH für die Zeit ab dem 01.08.2023 erneut für die Kindertagesstätte Kaubendenstraße 18 in Aachen einen Antrag auf Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 1 und Ziffer 4 KiBiz gestellt. Dem Antrag war u.a. die pädagogische Konzeption beigefügt (s. Anlage). Die für das flexibilisierte Angebot erforderliche Betriebserlaubnis vom

12.06.2023 liegt vor.

Zu § 48 Absatz 1 Ziffer 1 KiBiz:

Es wird eine Förderung von 20 Fachkraftstunden pro Woche für zehn Plätze für eine zusätzliche tägliche Öffnungszeit von zwei Stunden von montags bis freitags (zwei Fachkräfte für zwei Stunden pro Tag) beantragt.

Dieses Angebot soll entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

Die Öffnungszeit beträgt für diese zehn Plätze insgesamt 55 Stunden pro Woche, so dass unter Anwendung der Förderung ab der 46. Stunde pro Woche eine förderfähige Zeit von zehn Stunden pro Woche vorliegt. Pro Fachkraftstunde soll ein Betrag in Höhe von 40,00 € bewilligt werden:

2 Fachkraftstunden x 10 Stunden pro Woche x 40,00 €/Stunde = 800,00 € Förderung pro Woche x 52 Wochen für ein Kindergartenjahr = 41.600,00 € Förderung für das gesamte Kindergartenjahr 2023/2024.

Zu § 48 Absatz 1 Ziffer 4 KiBiz:

Bei zehn Schließtagen in 2024 wird eine Förderung von reduzierten Schließtagen beantragt.

Dieses Angebot soll ebenfalls entsprechend der eingereichten Unterlagen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen werden.

Gemäß § 27 Absatz 3 KiBiz soll die Anzahl der Schließtage 20 Öffnungstage nicht überschreiten. Gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 4 KiBiz können bis zu 15 Öffnungstage gefördert werden.

Ausgehend hiervon ergeben sich bei zehn Schließtagen in 2024 zehn förderfähige Öffnungstage.

Der Förderung werden die pro Woche eingesetzten Fach-, Leitungs- und Ergänzungskraftstunden zu Grunde gelegt:

596 Fachkraftstunden pro Woche (einschl. Leitungsstunden) x 40,00 €/Std.

= 23.840,00 €/Woche (5 Tage)

80 Ergänzungskraftstunden pro Woche x 33,00 €/Std.

= 2.640,00 €/Woche (5 Tage)

Insgesamt 26.480,00 € (für 5 Tage) x 2 Wochen = 52.960,00 € im Kindergartenjahr 2023/2024 für zehn förderfähige Öffnungstage.

Für das Kindergartenjahr 2023/2024 ergibt sich somit eine Förderung gemäß § 48 Absatz 1 Ziffer 1 und Ziffer 4 in Höhe von 94.560,00 €.

 

Die Förderung gemäß § 48 KiBiz beträgt für alle Träger im Kindergartenjahr 2023/2024 insgesamt 136.160,00 Euro. Hiervon entfallen 108.928,00 € auf die Landesförderung (5/12 auf das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 45.386,67 €; 7/12 auf das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 63.541,33 €) und 27.232,00 € auf die zusätzlichen kommunalen Mittel (5/12 auf das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 11.346,67 € und 7/12 auf das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 15.885,33 €).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1) PSP 4-060101-953-3, SK 41420000

2) PSP 4-060101-953-3, SK 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1) 1.019.000

1.019.000

3.244.100

3.244.100

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2) 1.273.700

1.273.700

4.055.200

4.055.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-254.700

-254.700

-811.100

-811.100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Aufgrund der haushälterischen Auswirkungen auf die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird im Formblatt Finanzielle Auswirkungen (s.o.) der beschlossene Haushaltsplan 2023 ff. zugrunde gelegt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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