Kenntnisnahme - FB 61/0867/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Planung „Via Avantis“, Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich vom 05.01.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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|
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20.03.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag vom 05.01.2024 beantragt die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Richterich einen Sachstandsbericht zum Planungsstand der Schienenverbindung „Via Avantis“ zwischen Aachen-Richterich und der Milljoenelijntje auf niederländischer Seite.
Stellungnahme der Verwaltung
Zuletzt ist in den 2010er Jahren mit dem Projekt „Via Avantis“ das Ziel verfolgt worden, das deutsch-niederländischen Gewerbegebiet Avantis über eine neue und direkte SPNV-Verbindung zwischen dem Ab-zweig Aachen-Richterich und Kerkrade Spekholzerheide zu erschließen. Dieser Lückenschluss zwischen Aachen-Richterich und Kerkrade sollte sowohl über die Reaktivierung der gewidmeten aber teilweise zurück-gebauten Bahntrasse zwischen Richterich und Bocholtz als auch mittels eines ca. 3,7 km langen Neubauab-schnittes zwischen Vetschau und Spekholzerheide (NL) erfolgen (s. Anlage 2).
Bereits 2011 hat das Land NRW die grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes bestätigt und über die Auf-nahme des Projektes in die 1. Stufe des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans (Teil Schiene) des Landes Nord-rhein-Westfalen informiert.
In den Jahren 2013/2014 ist im Auftrag des AVV die Vorplanung durch die Deutsche Bahn mit einer trassie-rungstechnisch machbaren Variante erstellt worden. Nach damaligem Preisstand (2014) betrugen die Gesamt-kosten für das Projekt insgesamt rund 35 Mio. €. Um eine zukünftige Realisierung der Bahntrasse in der präfe-rierten, außerhalb des Gewerbegebietes Avantis liegenden Ostvariante zu ermöglichen, sind 2017 entspre-chende Flächen u.a. für die Zuwegung zum Haltepunkt in der III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 800 fest-gelegt worden.
In den Folgejahren ist das Projekt vor dem Hintergrund der höheren Priorisierung anderer grenzüberschreiten-der SPNV Projekte (insb. Betriebsleistung des RE18 mit Ausbau der Verbindung Heerlen – Herzogenrath – Aachen) seitens Deutscher Bahn und des SPNV Aufgabenträgers nicht weiterverfolgt worden.
Aufgrund des aktuellen Antrages hat die Stadtverwaltung den für den Schienenpersonennahverkehr zuständi-gen Aufgabenträger go.Rheinland (ehemals NVR) um eine Stellungnahme zum Sachstand des Projektes gebe-ten.
Nach Auskunft von go.Rheinland sind derzeit keine planerischen Aktivitäten bei go.Rheinland, DB InfraGO oder einem anderen Infrastrukturunternehmen in Bearbeitung. Auch aus den Niederlanden sind keine Aktivitä-ten für die Streckenreaktivierung bekannt.
go.Rheinland weist in der Stellungnahme zudem darauf hin, dass der Streckenabschnitt Aachen West – Aachen Hbf im Jahr 2019 seitens der DB formell als überlastet erklärt worden ist, sodass geplante, zusätzliche Nahverkehrsangebote wie die „Via Avantis“ nicht mehr auf der bestehenden Infrastruktur nach Aachen Hbf geführt werden können.
Die „Via Avantis“ ist allerdings nach wie vor im ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW enthalten, wodurch eine wichtige Fördervoraussetzung für das Projekt gegeben ist. Eine Finanzierungszusage des Landes ist damit jedoch nicht verbunden. Dazu wäre eine Aufnahme in den Infrastrukturfinanzierungsplan (IFP) des Landes erforderlich. Da es weder eine aktuelle und weitergeführte Planung mit Kostenschätzung und einer erforderli-chen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu dem Projekt gibt, sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme in den IFP derzeit nach Auskunft von go.Rheinland nicht gegeben.
Derzeit ist das Gewerbegebiet Avantis von deutscher Seite mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Buslinie 74 von Aachen Hbf mit Kleinbussen oder per Anruf-Linientaxi erschlossen, auf niederländischer Seite fährt die ARRIVA-Linie 10 von Kerkrade Parkstad Stadion mit einer dortigen Verknüpfung an die Linie 44 nach Aachen. Zuletzt ist die Busverbindung auf deutscher Seite Mitte des Jahres 2023 durch eine Taktverdichtung zu den Schichtzeiten der im Gewerbepark ansässigen Unternehmen angepasst und verbessert worden. Derzeit sind weitere Gespräche zwischen der Stadtverwaltung, der ASEAG und einem neu angesiedelten Unternehmen geplant. Perspektivisch wird eine weitere Taktverdichtung geprüft.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, eine bessere Busanbindung des Gewerbegebietes Avantis weiter zu forcieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Mit einer geplanten Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebietes Avantis sind Verlagerungen von Pkw-Fahrten zum ÖV zu erwarten, welche einen fördernden, derzeit jedoch nicht konkret quantifizierbaren, positiven Einfluss auf den Klimaschutz haben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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584,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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186,1 kB
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