Kenntnisnahme - FB 61/0866/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewohnerparken „KU“ (Kullen), Ergebnisse der Nacherhebung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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20.03.2024
| |||
●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.04.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die positive Wirkung der Einführung der Bewohnerparkzone „KU“ zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die positive Wirkung der Einführung der Bewohnerparkzone „KU“ zur Kenntnis.
Erläuterungen
1. Erläuterungen
Am 01.03.2021 wurde die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkregelung durch die Einführung der Bewohnerparkzone „KU“ (Kullen) westlich der Aachener Innenstadt im Stadtteil Kullen eingeführt (Anlage 1).
Um differenzierte Erkenntnis hinsichtlich der Parkraumauslastung nach der Einführung des Bewohnerparkens zu erhalten, hat die Verwaltung ein externes Ingenieurbüro beauftragt, eine Nacherhebung in dem Bereich durchzuführen (Anlage 2).
2. Ergebnisse des Gutachtens
2.1 Untersuchungsgebiet
Die Bewohnerparkzone „KU“ (Kullen) (Anlage 3) liegt im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg am westlichen Rand der Stadt, hat eine maximale Ausdehnung von rund 850 m und grenzt an keine bestehende Bewohnerparkzone an. Die Zone wird durch die Hauptverkehrsstraße Vaalser Straße im Süden, die Kullenhofstraße und den Steinbergweg im Norden, den Reutershagwinkel im Westen, den Neuenhofer Weg im Osten sowie die Schurzelter Straße und die Hans-Böckler-Allee im Nordwesten begrenzt. Zum Untersuchungsgebiet gehören somit folgende Straßen:
- Hans-Böckler-Allee (Hausnr. 2-82 und Hausnr. 1-109),
- Kullenhofstraße (Hausnr. 2-52),
- Kullenhofwinkel,
- Neuenhofer Weg (Hausnr. 22 und Hausnr. 3-29),
- Philipp-Neri-Weg,
- Reutershagweg,
- Reutershagwinkel,
- Schurzelter Straße (Hausnr. 460-570 und Hausnr. 461-571),
- Steinbergweg bis Pauwelsstraße,
- Vaalser Straße (Hausnr. 410-476)
In der Zone „KU“ wurden alle Parkstände im öffentlichen Raum mit einer Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahmen von Behindertenparkplätzen und Parkplätzen zum Laden und Liefern. Die Zone „KU“ liegt in der Tarifzone II. Die Bedienzeiten sind Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr festgesetzt. Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis parken kostenfrei. Es gibt kein Tagesticket und keine Höchstparkdauer.
2.2. Parkraumerhebung
Die Erhebung wurde am 24.08.2023 außerhalb der Schul- und Semesterferien durchgeführt. Zu drei Zeitschnitten (9 Uhr, 16 Uhr und 20 Uhr) wurden alle öffentlichen Parkstände im Untersuchungsgebiet erfasst. Private Stellplätze wurden nicht erhoben.
Das öffentliche Parkstandsangebot innerhalb des Bewohnerparkbereichs „KU“ umfasst maximal 371 Parkstände, einschließlich eines Behindertenstellplatzes. Am Erhebungstag waren 7 Parkstände im Steinbergweg aufgrund einer Baustelle blockiert und nicht nutzbar; weitere, mindestens 18 durch ungenau geparkte Fahrzeuge, Mülltonnen, Baustellentoilette etc. (siehe Abschnitt 2.3.2).
2.3. Datenauswertung
2.3.1 Anzahl Bewohnerparkausweise und Anzahl Kfz
Zum Stichtag 31.08.2023 waren im Bewohnerparkbereich insgesamt 1.391 Fahrzeuge zugelassen. Die Anzahl der für „KU“ ausgegebenen Bewohnerparkausweise für das Jahr 2022 betrug 390. Demnach wurden 19 Bewohnerparkausweise mehr ausgestellt als öffentliche Parkplätze im Gebiet zur Verfügung stehen.
2.3.2 Auslastung in den Zeitbereichen (Anlage 4)
Insgesamt wurden im Bereich „KU“ im Mittel über alle drei Zeitbereiche 199 Kfz (Bewohner-, im Gebiet gemeldete und Fremde-Kfz) auf den öffentlichen Parkständen erhoben. Unter Berücksichtigung der Falschparkenden waren es im Mittel 221 Kfz. Am Morgen (9 Uhr) betrug die Anzahl der abgestellten Kfz in der Bewohnerparkzone „KU“ 202 Kfz. Die niedrigste Belegung war mit 183 Kfz um 16 Uhr und die höchste Belegung mit 213 Kfz um 20 Uhr zu verzeichnen. Infolge blockierter Parkstände erhöht sich die Belegung und erreicht einen Auslastungsgrad zwischen 57 % (16 Uhr) und 65% (20 Uhr) der öffentlichen Parkplätze ohne Falschparker. Im Mittel lag die Auslastung bei 61 %.
Anzahl Park-stände | Bewohner-Kfz | Gemeldete Kfz | Fremde- Kfz | Σ Kfz | Belegungs-grad | Blockierte Parkstände | Auslastungs-grad | ||||
9 Uhr | 371 | 115 | 57 % | 5 | 2 % | 82 | 41 % | 202 | 54 % | 25 | 61 % |
16 Uhr | 371 | 113 | 62 % | 10 | 5 % | 60 | 33 % | 183 | 49 % | 27 | 57 % |
20 Uhr | 371 | 141 | 66 % | 10 | 5 % | 62 | 29 % | 213 | 57 % | 28 | 65 % |
Tab. 1: Anzahl Kfz nach Parkgruppen mit Belegungsgrad und Auslastungsgrad
Auch unter Einbeziehung der Falschparkenden ist der mittlere Auslastungsgrad der Parkstände mit 67 % eher gering. Zum Zeitpunkt der höchsten Belegung um 20 Uhr sind 130 Parkstände frei, sodass auch unter Berücksichtigung der 19 Falschparkenden der Anteil freier Parkstände bei knapp 30% lag.
| Σ Kfz + block. Parkplätze | Falschparker | Σ | Auslastung inkl. Falschparker |
9 Uhr | 227 | 24 | 251 | 68 % |
16 Uhr | 210 | 21 | 231 | 62 % |
20 Uhr | 241 | 19 | 260 | 70 % |
Tab.2: Mittlerer Auslastungsgrad mit Falschparkern und blockierten Parkplätzen
In Summe wurden in der Bewohnerparkzone „KU“‘ 82 Dauerparkende erfasst, davon 8 (5 %) außerhalb des legalen Parkstandangebots. Knapp 90 % der Dauerparkenden sind den Bewohnenden zuzuordnen.
4.2.1 Belegung durch die Kfz mit Bewohnerparkausweis
Die Auswertung der einzelnen Zeitbereiche in der Zone „KU“ zeigt, dass im Mittel 62 % aller im öffentlichen Parkraum angetroffenen Kfz einen Bewohnerparkausweis besitzen. Um 20 Uhr ist der Anteil der Kfz mit Bewohnerparkausweisen mit 66 % (141 Kfz) am höchsten, um 9 Uhr mit 57 % (115 Kfz) am niedrigsten.
4.2.2 Belegung durch sonstige Kfz
Der Anteil Fremdparkender ist um 9 Uhr mit 41% am höchsten und sinkt im Tagesverlauf auf 33% um 16 Uhr und dann weiter auf 29% um 20 Uhr ab. Maximal 10 Fahrzeuge um 16 und 20 Uhr (5 %) waren im Gebiet gemeldet, verfügten aber über keinen Bewohnerparkausweis.
4.2 Entwicklung 2015 zu 2023
Die Gegenüberstellung der Gesamtauswertung mit der Voruntersuchung von 2015 zeigt, dass zu allen Zeitschnitten die Gesamtbelegung deutlich zurückgegangen und der Bewohneranteil der angetroffenen Kfz gestiegen ist.
Die maximale Belegung ist von 88% auf etwa 57% gesunken. 2015 waren von 356 öffentlichen Parkständen maximal 312 (9 Uhr) belegt, 2023 (20 Uhr) 213 von 371 Parkständen.
Im Mittel wurden über alle Zeitbereiche ca. 30 % weniger Kfz im öffentlichen Raum angetroffen als im Jahr 2015.
| Erhebungszeiten | ||
| 9 Uhr | 16 Uhr | 20 Uhr |
angetroffene Kfz 2023 | 202 | 183 | 213 |
angetroffene Kfz 2015 | 312 | 287 | 266 |
Veränderungen zu 2015 in % | -35 % | -36 % | -20 % |
Die Anzahl der Bewohnerfahrzeuge und der Bewohneranteil haben in allen Straßen/-abschnitten zugenommen. Im Gegenzug haben sich die Fahrzeuge der Fremden bzw. Fremd-Anteile deutlich reduziert. Ebenso ist bei den Dauerparkenden der Anteil fremdparkender Fahrzeuge deutlich gesunken. Im Durchschnitt waren 2015 mehr als die Hälfte aller Dauerparkenden Fremdparkende. 2023 konnten 87% aller Fahrzeuge, die zu allen 3 Zeitschnitten angetroffen wurden den Bewohnenden zugeordnet werden.
Im Mittel aller Zeitbereiche wurden ca. 30 % mehr Kfz von Bewohnenden 2023 angetroffen als im Jahr 2015.
| Erhebungszeiten | ||
| 9 Uhr | 16 Uhr | 20 Uhr |
angetroffene Bewohner2023 | 115 | 113 | 141 |
angetroffene Bewohner 2015 | 76 | 77 | 107 |
Veränderungen zu 2015 in % | +34 % | +32 % | +24 % |
6. Zusammenfassung der Erhebungsergebnisse in der Zone „KU“
Die Ergebnisse der Nacherhebung im Bewohnerparkbereich „KU“ (Kullen) im August 2023 zeigen, dass die Parkraumauslastung und die Anteile an Fremdfahrzeugen gegenüber der Voruntersuchung von 2015 deutlich zurückgegangen sind.
Die Gesamtbelegung aller öffentlichen Parkstände ist um 16 Uhr mit 49% am geringsten, in den beiden anderen Zeitschnitten liegt sie bei 54% (9 Uhr) bzw. 57% (20 Uhr) des legal verfügbaren Parkraumangebots.
Infolge ungenau abgestellter Fahrzeuge und anderweitig blockierter Stellplätze erhöht sich diese Belegung in allen Zeitschnitten um 7-8% und erreicht dementsprechend einen Auslastungsgrad von 57-65%. Die Auslastung 2023 liegt damit deutlich unter dem 2015 ermittelten Auslastungsgrad von durchschnittlich 78%.
Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass der Anteil fremdparkender Fahrzeuge in fast allen Straßen-/abschnitten abgenommen hat. Im Gesamtgebiet liegt ihr Gesamtanteil über alle Zeitschnitte bei durchschnittlich 18%. Ein Sonderfall stellt der Steinbergweg mit fast 90% Fremdparkenden dar.
Der Falschparker-Anteil ist um 9 Uhr mit 24 regelwidrig abgestellten Fahrzeugen (6%) leicht höher als um 20 Uhr mit 19 Falschparkenden (5%). Hierbei handelte es sich überwiegend um fremde Fahrzeuge. Gegenüber 2015 (7%) hat sich der Anteil falschparkender Fahrzeuge kaum verändert.
Kleinräumlich betrachtet liegen die Auslastungen des legalen Parkstandangebotes mir über 85% inkl. Falschparkenden vorwiegend im Bereich Steinbergweg sowie dem nördlichen Abschnitt Neuenhofer Weg und auf dem Parkplatz Philipp-Neri-Weg. Um 16 Uhr und 20 Uhr steigt der Auslastungsgrad der Hans-Böckler-Allee zwischen Steinbergweg und Wendehammer an. Im Reutershagweg und Reutershagwegwinkel wurde zu jedem Zeitschnitt ein Auslastungsgrad von mindestens 100% erreicht. Da das Parkstandangebot in dieser Straße sehr gering ist, fallen diese Abschnitte absolut betrachtet nicht sehr ins Gewicht.
7. Fazit
Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen, dass die Einrichtung der Bewohnerparkzone „KU“ erfolgreich ist und Bewohnenden mit Bewohnerparkausweis heute mehr wohnungsnahe Parkstände im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen als vor der Einrichtung der Zone. Gleichzeitig konnte die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen reduziert werden. Der freie Parkraum steht auch Gebietsfremden in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
| |||||||
|
| X |
| |||||||
| ||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
| ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Aus vergleichbaren Bewohnerparkzonenprojekten und dessen Evaluation in den vergangenen Jahren konnte nachgewiesen werden, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.
Es entstehen weniger Park-Such-Verkehre innerhalb der Zone, was wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Park-Such-Verkehre kommen, so dass im Hinblick auf die Gesamtstadt die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
5 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|