Kenntnisnahme - FB 56/0380/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Aachen am 16.08.2023 wurde vorgeschlagen, dass die Preistragenden des städtischen Integrationspreises 2023 in die Sitzungen des Integrationsrates sukzessiv eingeladen werden und sich sowie ihr Engagement kurz vorstellen.

Die Stadt Aachen verleiht den Integrationspreis zur Anerkennung und Würdigung von Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Vereinen, die sich im alltäglichen Leben weit über das übliche Maß hinaus um die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der Stadt Aachen engagieren und für eine gegenseitige Anerkennung eintreten.

 

Es werden mit dem Preis vor allem Aktivitäten gewürdigt, die

  • richtungweisend sind, Vorbildcharakter haben und sich nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken.
  • durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sind.
  • sich durch ein gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise auszeichnen und die Kommunikation untereinander verbessern.

 

In der Sitzung des Integrationsrates am 18.10.2023 hat sich der Preisträger in der Kategorie Unternehmer, Herr Rawed Akl, vorgestellt. Eine Vorstellung von Herrn Markus Reissen, stellvertretend für das Team der Katholischen-Hochschul-Gemeinde (Preistragende in der Kategorie Institution), erfolgte in der Sitzung des Integrationsrates am 29.11.2023. Für die Sitzung des Integrationsrates am 24.01.2024 wurden Herr Khalid Bounouar (Preisträger in der Kategorie Künstler) und Herr Bülent Iscan, Vorschlagender für den posthum verliehenen Ehrenpreis an Beate Ergün, eingeladen. Da beide Eingeladenen eine Teilnahme an der Sitzung des Integrationsrates am 24.01.2024 nicht einrichten konnten, erfolgten eine Einladung und zugesagte Teilnahmen zur Integrationsratssitzung am 20.03.2024.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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