Entscheidungsvorlage - FB 61/0858/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, die Verwaltung mit der Sanierung der Verkehrsflächen, sowie der Anlage der Querungshilfen, der neuen Baumstandorte und der neuen Fahrradbügel in der Kurfürstenstraße zu beauftragen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, mit der Sanierung der Verkehrsflächen, sowie der Anlage der Querungshilfen, der neuen Baumstandorte und der neuen Fahrradbügel in der Kurfürstenstraße.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Die Kurfürstenstraße ist eine Anliegerstraße von ca. 15,00 m Breite im Frankenberger Viertel des Stadtteils Aachen-Mitte. Der Fahrbahnbereich mit einer Breite von 9,00 m wurde beim letzten Umbau in Pflasterbauweise ausgeführt. Beidseitig ist das Fahrbahnrandparken gestattet und praktiziert. Für den Bereich des fließenden Verkehrs (ca. 5,00 m in der Breite, mittig gelegen) wurde nach mehrfachen Aufbrüchen und Schadstellen das Pflaster flächendeckend mit einer Asphaltschicht überzogen, welche mittlerweile selbst aufgrund zahlreicher Schadstellen und Schlaglöcher sanierungsbedürftig ist. Durch die Asphaltschicht ist das Fahrbahnrandparken optisch als eigenständiger Parkstreifen wahrnehmbar. Der Gehwegbereich (je Seite ca. 3,00 m Breite) ist durch eine hohe Varianz von Pflastersteinen und Plattenvarianten geprägt und ist ebenfalls in keinem guten Gesamtzustand.

 

Planung

Die Ankündigung der RegioNetz GmbH in der Kurfürstenstraße die Versorgungsleitungen zu erneuern, wird zum Anlass genommen, die Straße vollständig zu sanieren und im gleichen Zuge aufzuwerten. Die Arbeiten der RegioNetz haben im Mai 2023 begonnen und werden voraussichtlich 12-14 Monate andauern. Es ist geplant die Erneuerung durch die Stadt Aachen unmittelbar anschließen zu lassen.

 

Gehweg

Bei der vollflächigen Sanierung der Straße soll der vorhandene Querschnitt von beidseitig ca. 3,00 m Gehwegen, 2,00 m Parksteifen und einer mittig gelegenen, 5,00 m breiten Beidrichtungsfahrbahn beibehalten werden. Der Gehwegbereich wird in einheitlicher Plattenbauweise und einer, dem aktuellen Standard angepassten, Neigung von maximal 2,0 % angelegt. Alle Zufahrtsbereiche werden einheitlich mittels Schwellensteinen auf Gehwegniveau angehoben und mit Pflaster im Ellbogenverband hergestellt. Der Ellenbogenverband dient dazu die Lasten aus den Überfahrten aufnehmen zu können. Ein taktiles Leitsystem wird nach aktuellem Standard vorgesehen.

In beiden Einmündungsbereichen sollen beidseitig Baumfelder mit einer Torwirkung angelegt werden. Hierdurch können die Gehwege vorgezogen werden, um den Querungsbereich zu begradigen und Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und Kfz zu verbessern. Auch die Querungsbereiche werden nach aktuellem Standard der Barrierefreiheit ausgestaltet.

 

Parkstreifen

Das beidseitige Längsparken wird in Form zweier Parkstreifen in Pflasterbauweise mit Natursteingroßpflaster, hergestellt. Die vorhandene Parkzone V bleibt erhalten.

Die Parkstreifen werden mit insgesamt neun Baumfelder durchzogen und aufgelockert. Zudem werden voraussichtlich insgesamt 19 Fahrradbügel im Bereich des Parksteifens errichtet. Fünf dieser Bügel werden aus dem Einmündungsbereich der Oppenhoffallee versetzt, um die barrierefreie Querung der zu Fuß Gehenden zu ermöglichen. Somit werden 14 Bügel zusätzlich errichtet. Die Fahrradbügel werden nach Möglichkeit so platziert, dass sie entweder Bereiche zwischen Zufahrten belegen, die nicht ausreichend groß für einen regulären Kfz-Stellplatz sind oder so, dass sie die erforderlichen Sichtfelder in den Einmündungsbereichen von parkenden Kfz freihalten.

Beide Parkstreifen werden in ihrer Neigung zur Fahrbahn hin ausgerichtet.

Die STAWAG sieht im Bereich um die Kurfürstenstraße zudem einen Bedarf von 4 Ladepunkten für die E-Mobilität. Die Voraussetzungen einer Positionierung der Ladepunkte in der Kurfürstenstraße befindet sich derzeit noch in Prüfung und wird, sofern möglich, vor der Bauausführung in die Planung aufgenommen.

Im Verfahren wird weiterhin die Anordnung von Ladezonen für die Nutzung von Anlieferungen, das Handwerkerparken wie auch durch Pflegedienste geprüft.

 

Fahrbahn

Die fünf Meter breite Fahrbahn wird in Asphaltbauweise saniert. Das unter der derzeitigen Asphaltschicht liegende Pflaster wird entfernt und der Unterbau für die Asphaltbauweise dem Standard der RStO 12 entsprechend neu angelegt. Die Kurfürstenstraße verbleibt als Tempo-30-Zone.

Die Entwässerung erfolgt weiterhin mittels Dachprofiel. Hierzu werden Straßenabläufe, sofern durch die neuen Baumfelder notwendig, versetzt oder neu angelegt.

 

Bäume

Die Kurfürstenstraße befindet sich gemäß Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Aachen in der Zone mit klimatischer Mehrfachbelastung. Hier ist es eine zentrale Notwendigkeit, das Lokalklima u.a. durch Reduzierung des Versiegelungsgrades und die Erhöhung des Grünanteils zu verbessern.

Mit dem Anlegen neun neuer Baumfelder kann dies erreicht werden. Die Baumfelder werden den Richtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) mit einem Volumen von 12 m³ und Spezialsubstrat hergestellt. Sie werden mit Hochbordsteinen zur Fahrbahn und zum Parkstreifen und mit Winkelbordsteinen zum Gehweg eingefasst. Die Baumscheiben sind jeweils 3,50 m lang und 2,00 m tief. Dadurch wird insgesamt eine Fläche von ca. 63 m² entsiegelt. Die Baumscheiben sollen mit bodendeckenden Stauden bzw. Gehölzen begrünt werden. Grundsätzlich bietet eine offene, begrünte Baumscheibe dem Straßenbaum durch die höhere Wasseraufnahmemöglichkeit und die Durchlüftung des Bodens deutlich bessere Wachstumsbedingungen als eine befestigte Baumscheibe.

Als Baumart für die neun Standorte in der Kurfürstenstraße ist der südliche Zürgelbaum (Celtis australis) vorgesehen. Der Zürgelbaum ist ein `Klimabaum´, der gemäß aktueller Forschungsergebnisse unter den vorhergesagten und bereits eingetretenen Rahmenbedingungen des Klimawandels für den städtischen Straßenraum gut geeignet ist.

Die Lage der neuen Baumfelder konnte im Vorfeld mit der RegioNetz abgestimmt werden. Die RegioNetz wird in diesen Bereichen im Rahmen ihrer Maßnahme alle Leitungen in Stahlrohren verlegen, wodurch diese nicht von Wurzeln beschädigt und im Falle künftiger Wartungen ohne Eingriff in die Baumfelder saniert werden können.

 

Baum- und Parkraumbilanz

Zu Gunsten von neun neuen Baumfeldern, 14 neuen Fahrradbügeln, dem Versetzen von 5 vorhandenen Fahrradbügeln und der Freihaltung der Sichtfelder in den Einmündungsbereichen müssen ca. 11 Kfz-Stellplätze des im öffentlichen Raum entfallen. Ca. 40 Kfz-Stellplätze bleiben auch weiterhin erhalten.

 

 

Bestand

Planung

Fahrbahnrandparken

ca. 51 (längs)

ca. 40 (längs)

Fahrradbügel

5

19

Bäume

0

9

 

Barrierefreiheit

Die Kurfürstenstraße wird gemäß dem aktuell gültigen Ausbaustand zur Barrierefreiheit in Aachen ausgestattet

In den Einmündungsbereichen der Kurfürstenstraße werden jeweils Absenkungen mit Tastborden und Rollborden angelegt. Dies ermöglicht eine sichere und barrierefreie Querung der Kurfürstenstraße.

Sollten sich die Ausbaustandards vor Beginn der Baumaßnahmen noch ändern, wird die Planung u. U. aktualisiert.

An der Einmündung Oranienstraße wird in Richtung Oranienstraße ein neuer Behindertenparkplatz nach aktuellem Ausbaustandard errichtet. Im Bereich dieses Parkplatzes wird auf das Natur-Großsteinpflaster verzichtet und stattdessen Betonpflastersteine verwendet.

Die Gestaltung wird der Barrierefreien Kommission in der Sitzung am 19.02.2024 vorgestellt.

 

Ausbauelemente

Alle Verkehrsflächen werden in der vollflächigen Sanierung gemäß der RStO 12 hergestellt. Für alle Oberflächen wird Standardmaterial verwendet, das den Anforderungen der technischen Regelwerke entspricht und das sich bereits an mehreren Stellen im Aachener Stadtgebiet bewährt hat.

Das derzeitige Naturbord wird durch ein Betonbord ersetzt, so dass es bereits sanierten Straßenabschnitten in den Nebenstraßen angeglichen wird. Die Zufahrten werden mit Schwellensteinen auf Gehwegniveau angehoben.

 

Fahrbahn

(RStO 12, Tafel 1, Zeile 1, Bk 1.8)

 

4 cm       Asphaltdeckschicht

16 cm     Asphalttragschicht

45 cm     Frostschutzschicht 0/45

 

Gehweg

(RStO 12, Tafel 6, Zeile 1, Plattenbelag)

 

8 cm      Betonplatte 30/30, grau

3-5 cm   Brechsand-Splittgemisch 0/5

15 cm    Drainbetontragschicht

13 cm    Frostschutzschicht 0/45

 

65 cm Gesamtstärke

 

 

40 cm Gesamtstärke

Zufahrt 2

(RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8)

 

10 cm    Betonsteinpflaster 10/20, grau

3-5 cm   Brechsand-Splittgemisch 0/5

20 cm    Drainbetontragschicht

31 cm    Frostschutzschicht 0/45

 

Parken

(RStO 12, Tafel 3, Zeile 7, Bk 1.8)

 

15 cm     Natursteingroßpflaster 10/16, grau

3-5 cm    Brechsand-Splittgemisch 0/5

20 cm     Drainbetontragschicht

26 cm     Frostschutzschicht 0/45

 

65 cm Gesamtstärke

 

65 cm Gesamtstärke

 

Bodenindikatoren für den barrierefreien Ausbau

8 cm Rippenplatte 30x30, anthrazit / weiß

8 cm Rippenstein 10x20 anthrazit

8 cm Noppenplatte 30x30, anthrazit

 

Ausstattung

In der Kurfürstenstraße ist die Aufstellung von insgesamt 19 Fahrradbügeln vorgesehen, davon 14 Neue. So entstehen insgesamt 38 Abstellplätze für Fahrräder. Die beiden Parkscheinautomaten im Einmündungsbereich der Oranienstraße und vor Hausnummer 17a bleiben bestehen und der Mülleimer im Einmündungsbereich der Oppenhoffallee verbleibt an der Straßenlaterne.

Entlang der Kurfürstenstraße werden auf Wunsch der Bürger*innen aus der Bürger*inneninformation drei Bänke errichtet.

 

Entwässerung

Die Asphaltfahrbahn wird mit Ausnahme der Einmündungsbereiche wie zuvor im Dachprofil hergestellt. Die Einmündungsbereiche werden mit einem einseitigen Gefälle an den Bestand angeschlossen. Das Dachprofil der Asphaltfahrbahn wird sich entgegen dem Bestand nicht über die Parkstreifen fortsetzen. Somit wird die Entwässerung über Straßenabläufe in der Rinne zwischen Fahrbahn und Parkstreifen ermöglicht. Die Straßenabläufe werden hierzu entsprechend versetzt.

 

Archäologie

Die nördliche Hälfte der Kurfürstenstraße liegt im Bereich des mindestens seit der Neuzeit bestehenden Kirberichhofes, sowie des östlich angeschlossenen Mühlenareals. Dementsprechend werden auch im Plangebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit archäologisch bedeutsame Funde und Befunde (Bodendenkmäler) vermutet. Für diesen Bereich wird eine archäologische Voruntersuchung, sowie die Einholung einer Grabungsgenehmigung nach § 15 Abs.1 DSchG NRW bei der Oberen Denkmalbehörde (Bezirksregierung Köln) notwendig.

Für den Rest der Kurfürstenstraße sind Untersuchungen zum Bestand an Bodendenkmälern bislang nicht durchgeführt worden, so dass diesbezüglich nur eine Prognose möglich ist. Auf der Basis der derzeit verfügbaren Unterlagen sind zunächst keine Konflikte mit den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen.

 

Bürger*inneninformation

Eigentümer*innen sowie Anwohner*innen der anliegenden Liegenschaften wurden via Flyer (Postwurf und Verteilung vor Ort) über den Zeitraum der BürgerInneninformation informiert. Diese fand in Form einer vertonten PowerPoint-Präsentation, sowie durch die Auslegung der Pläne im Verwaltungsgebäude der Lagerhausstraße zwischen dem 24.04 und dem 07.05.2023 statt. Die Bürger*innen konnten ihre Anmerkungen per Mail einreichen oder schriftlich im Verwaltungsgebäude hinterlegen.

Gewünscht wurde u. a. die Aufenthaltsqualität der Straße durch weitere Bäume oder Flächen zum Verweilen noch stärker zu erhöhen. Aufgrund zu beachtender Zwangspunkte bieten sich keine zusätzlichen Standorte für weitere Baumpflanzungen an. Die derzeit geplanten Baumstandorte wurden im Vorfeld mit der Regionetz abgestimmt, so dass im Erdreich verlaufende Leitungen bei der Neuverlegung geschützt werden können. Zum Verweilen wurden drei Bänke in den Plan aufgenommen. Eine größere Aufenthaltsfläche wurde aufgrund der Nähe zur Oppenhoffallee nicht vorgesehen.

Ein weiterer Wunsch der BürgerInnen bestand in einer potentiellen Verkehrsberuhigung z. B. durch ein Einbahnstraßensystem oder stellenweisen Einengungen des Straßenverlaufs. Hierzu bedarf es einer ganzheitlichen Betrachtung des Viertels und damit einer weitaus längeren Vorlaufzeit, als sie aus gegebenem Anlass derzeit zur Verfügung steht. Zudem liegen der Stadt bislang keine Hinweise vor, die Anlass für eine notwendige zusätzliche Verkehrsberuhigung geben würden.

Auch eine angesprochene separate Radverkehrsführung ist in der Kurfürstenstraße nicht vorzusehen, da es sich um eine Tempo-30-Zone ohne maßgebende Funktion im Radhauptnetz handelt. Eine niveaugleiche Führung des Gehwegs an der Einmündung Oppenhoffallee wird im hiesigen Fall ebenfalls als nicht zielführend angesehen. Dies ist eine Fragestellung, welche in einer Gesamtbetrachtung der Oppenhoffallee und einer einheitlichen Ausbildung aller Einmündungen entlang dieser entschieden werden muss.

 

Kosten und Finanzierung

Für die Umsetzung der Maßnahme wird mit Gesamtkosten i.H.v. 1.676.600 € gerechnet. Die benötigten Mittel stehen unter dem PSP-Elemente 5-120102-000-08600-300-1 / 4-120102-055-2 „Kurfürstenstraße“, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, im Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung.

 

Anliegerbeiträge

Die geplante Baumaßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) aus.

Derzeit können für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen, die bis zum 31.12.2026 technisch abgenommen worden sind, durch die Kommunen Landesfördermittel beantragt werden. Hiernach würde sich derzeit eine 100%ige Entlastung der Beitragspflichtigen bei Genehmigung des Antrags ergeben. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Das Landeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des KAG zur künftigen Abschaffung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Abs. 2 KAG beschlossen, welcher in den Landtag zur weiteren Beratung und Verabschiedung eingebracht wurde. Dieser wird derzeit in den zuständigen Fachausschüssen beraten und voraussichtlich Ende Februar in der zweiten Lesung durch den Landtag behandelt.

Mit Einführung des Beitragserhebungsverbots will das Land NRW im Wege der Konnexität den Gemeinden und Gemeindeverbänden künftig diejenigen Beiträge erstatten, die sie infolge des Erhebungsverbots für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen nicht mehr erheben können.

 

Weiteres Vorgehen

Nach Beschlussfassung können alle benötigten Pläne für die Ausschreibung final abgeschlossen werden. Im Anschluss wird die Vergabe erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme kann ab Beendigung der RegioNetz-Maßnahme, die voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen sein wird, beginnen. Für die Erneuerung und Umgestaltung der Kurfürstenstraße wird mit einer Bauzeit von 6-8 Monaten gerechnet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

PSP-Element 5-120102-000-08600-300-1 Kurfürstenstraße

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

435.300

435.300

1.257.400

1.257.400

0

0

Ergebnis

435.300

435.300

1.257.400

1.257.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-055-2 Kurfürstenstraße

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

5.400

5.400

0

0

Abschreibungen

0

0

257.400

257.400

0

0

Ergebnis

0

0

262.800

262.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Die geplante Maßnahme Kurfürstenstraße ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als voraussichtlich positiv zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2-Emissionen. Es wird jedoch auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

Durch die Errichtung von 14 neuen Fahrradbügeln sieht die Verwaltung vor allem langfristig eine Möglichkeit zur CO2-Einsparung, da diese den Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad positiv beeinflussen können. Eine quantitative Einschätzung der Einsparungen kann hier nicht gegeben werden.

Durch die Neupflanzung von neun Bäumen ist ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO2-Emissionen zu erwarten. Es werden durch die neuen Bäume Verschattungsbereiche geschaffen und durch die Baumscheiben ca. 63 m² bisher versiegelte Fläche entsiegelt. Die hierdurch geminderte sommerliche Aufheizung von Verkehrsflächen und eine örtliche Versickerungsmöglichkeit von Regenwasser sorgt für eine positive Relevanz für die Klimafolgenanpassung.r den Klimaschutz ist die Relevanz nicht eindeutig bestimmbar.

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Anlagen

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