Kenntnisnahme - FB 68/0167/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Verkehre aus dem neuen Bebauungsplangebiet 805 über Breitbendenstraße, Ulmenstraße und Brander Straße; Baustellenverkehre;Eingabe der Bewohner der Brander Straße, z.Hd. Herrn Leo Frings, Brander Straße 51, 52080 Aachen, vom 09.03.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/22
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürger- und Beschwerdeausschuss
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17.05.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Es ist richtig, dass der Verkehrsausschuss im Dezember 2005 beschlossen hat, alle Baustellenverkehre zur Herstellung und Erschließung des Bebauungsgebietes Breitbenden über die Brander Straße zu führen. Dieser Beschluss wurde gefasst, obwohl die Bezirksvertretung Eilendorf in der Vergangenheit immer wieder den Willen geäußert hat, den Baustellenverkehr über die Schlackstraße zu führen.
Es lagen nachfolgend aufgeführte Entscheidungskriterien zugrunde:
In der o.g. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 08.12.2005 wurden dem Ausschuss 3 Varianten zur Erreichung des Erschließungsgebietes vorgestellt.
Die erste Variante beschrieb eine Zufahrt über Ulmenstraße und Breitbendenstraße. Hierzu wäre durch kaum baulichen Aufwand eine direkte Anbindung in den 1 BA. möglich. Die Kosten hierfür wurden in Höhe von 5.800 i ermittelt. Diese Anbindung wurde von herein von allen Beteiligten außer Betracht gelassen, da es sich hier um reine, beidseitig bebauten Wohnstraßen mit besonderen Einrichtungen handelt.
Die zweite Variante sah eine alleinige Anbindung über die Brander Straße vor. Hierzu ist vorzeitig die Herstellung einer erst für den 2. Bauabschnitt erforderlichen Baustraße nötig. Die Kosten hierfür wurde in Höhe von 59.000 i ermittelt. Es handelt sich hierbei also zum größten Teil um Kosten, die nicht zusätzlich entstehen.
Die dritte Variante beinhaltete die vor der Bezirksvertretung gewünschte alleinige Zuwegung über die Schlackstraße. Da die Schlackstraße ein asphaltierter Feldweg mit maximal 3,50 m Breite ist, und der Aufbau offensichtlich für den gelegentlich auftretenden landwirtschaftlichen Verkehr ausgelegt ist, muss für eine Befahrung mit Schwerlastverkehr eine Bankettbefestigung und eine Verstärkung der Fahrbahn, beispielsweise durch Ausbringung einer 10 cm starken Tragdeckschicht, erfolgen. Mindestens alle 150 m sollte eine Ausweichstelle in der Größe von mindestens 2 x 20 m erstellt werden, da sonst ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Einschließlich dem notwendigen Rückbau nach Fertigstellung des neuen Bebauungsgebietes (1.u.2. BA, einschl. Hochbau) wurden hierfür Kosten in Höhe von 169.000 i ermittelt. Die Brücke am Anfang der Schlackstraße ist bereits vor Jahren in zeitgemäßer Weise und ohne Zusammenhang mit dem Erschließungsgebiet erneuert worden, aber dennoch für die Belastung ausreichend dimensioniert.
Vor dem Hintergrund der schlechten Haushaltslage - die Kosten für die Befestigung der Schlackstraße können nicht den Erschließungskosten zugerechnet werden- ist im Verkehrsausschuss der bereits oben erwähnte Beschluss gefasst worden, die Zufahrt in das Erschließungsgebiet über die Brander Straße vorzusehen.
Inzwischen ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 21.03.2006 die Erschließung Bebauungsplan 805 - Brander Straße / Breitbendenstraße unter TOP 8 aufgrund der Bürgeranträge des Herrn Leo Frings, Brander Straße 51, 52080 Aachen vom 15.12 und 19.12.2005, betreffend die Verkehrsführung erneut behandelt worden. Hierzu liegt bisher folgender Beschluss vor:
1.) Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf ist der Auffassung, dass ihr in Auslegung der Zuständigkeiten das Entscheidungsrecht betreffend Ausbau der Schlackstraße zusteht.
2.) Bis zur endgültigen Klärung diesbezüglich darf nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden.
3.) Der Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, dass ausschließlich die Schlackstraße als Zufahrtstraße dienen soll, wird nochmals ausdrücklich bekräftigt.
4.) Die Verwaltung soll zielgerichtet an einer Zufahrt über die Schlackstraße weiterarbeiten und hierfür die für den Ausbau der Verlängerung der Brander Straße vorgesehenen 69.000 i verwenden.
Diese erneute Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf ist dann unter Mitteilung der Verwaltung im Verkehrsausschuss vom 23.03.2006 vorgetragen worden.
In der Sitzung wurden von der Verwaltung die Aussagen aus dem Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vorgestellt. Zu der von der Bezirksvertretung geäußerten Auffassung, dass für die Beschlussfassung über die Schlackstraße der Bezirk und nicht der Verkehrsausschuss zuständig sei, wird von der Verwaltung anders beurteilt. Zur Beschlussfassung sind, wie zuvor beschrieben, drei Varianten beurteilt worden und der Verkehrsausschuss habe sich zuständigkeitshalber für eine Straße entschieden. Bei einer Bausumme in Höhe von 800.000 i sei keine bezirkliche Zuständigkeit mehr gegeben. Der Verkehrsausschuss sieht keine Veranlassung, den Beschluss vom Dezember 2005 aufzuheben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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