Kenntnisnahme - Dez II/0041/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Wahlheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Bezirksvertretung Kornelimünster/Wahlheim bat die Verwaltung mit als Anlage beigefügter Anfrage vom 15.11.2023 um Ausführungen zu zwei Fragestellungen, betreffend eines ggf. zu errichtenden zweiten Sportplates am Inda-Gymnasium. Die Verwaltung nimmt hierzu nachfolgend Stellung.

 

  1. Ist seitens der Verwaltung die Ausweisung eines weiteren Sportplatzes zwischen der Straße Romerich und Nütheimer Straße auf Höhe des Sportplatzes Romerich in Betracht zu ziehen, der sowohl der vereinsbezogenen als auch der schulischen Nutzung (Laufbahn, Kugelstoß- u. Sprunganlage für die Leichtathletik des Inda-Gymnasiums) zu Gute käme?

Im vergangenen Jahr hatte die Verwaltung insbesondere aufgrund der seitens des FC Eintracht Kornelimünster angemeldeten Platzbedarfe eine erste und unverbindliche Flächenanalyse in der Ortschaft Kornelimünster sowie in näherer Umgebung für einen zweiten Sportplatz durchgeführt. Gleichwohl diese Flächenanalyse noch nicht abgeschlossen ist, so gilt es bei der hier von der CDU-Bezirksvertretung angefragten Fläche (s. nachstehende Abbildung) natürlich die vorliegende Eigentümersituation zu berücksichtigen. Die Errichtung eines zweiten Sportplatzes zwischen den beiden Straßen „Romerich“ und „Nütheimer Str.“ wird nach dem aktuellen Analysestand jedenfalls nicht kurz- oder mittelfristig realisierbar sein. 

Über das Ergebnis der Flächenanalyse für einen potentiellen zweiten Sportplatz wird die Verwaltung entsprechend berichten.

 

 

 

  1. Welche Voraussetzungen neben einer ggf. erforderlichen planerischen Ausweisung wären im Übrigen zu erfüllen, um ein entsprechendes Vorhaben zu realisieren?

Die an einen zweiten Sportplatz zu knüpfenden Voraussetzungen richten sich einerseits an die intendierte Nutzung des Platzes und andererseits an die Umgestaltungsmöglichkeiten des bestehenden Sportplatzes. Sofern beispielsweise der zweite Sportplatz mit der Intention des zeitlichen Entzerrens des Trainings- und Spielgeschehens des FC Eintracht Kornelimünster errichtet werden soll, so gilt es parallel zu betrachten, ob und wie eine Umgestaltung des aktuellen Sportplatzes für eine stärkere Schulsportnutzung sinnvoll erscheint. In jedem Falle wird die Errichtung eines zweiten Sportplatzes mit erheblichen finanziellen Ressourcen einhergehen, die zu gegebener Zeit dann natürlich in den Haushaltsplan der Stadt Aachen aufzunehmen sind.

Neben diesen Parametern sind die durch den Sportplatz erwartbaren Lärmimmissionen ein weiteres Kriterium.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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