Entscheidungsvorlage - FB 61/0788/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradbügelstandort auf dem Korneliusmarkt in Kornelimünster/Walheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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20.03.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Da viele Kund*innen der ortsansässigen Bank in Kornelimünster mit dem Fahrrad aufsuchen wurde seitens dieser der Wunsch geäußert, auf dem Korneliusmarkt in der Nähe des Eingangs Fahrradbügel aufzustellen. Bislang gibt es im direkten Umfeld keine Fahrradbügel. Die Bank führt in der Anfrage aus, dass auch von Betreibern der Cafés und Restaurants in der Umgebung der Wunsch nach besseren Fahradabstellmöglichkeiten geäußert wurde, da gerade in den Sommermonaten viele Gäste mit dem Fahrrad nach Kornelimünster kommen und sich bislang keine Möglichkeit bietet, diese sicher anzuschließen.
Standort
Die Verwaltung hat auf Grund der Anfrage den Standort vor dem Eingang der Bank geprüft, s. Anlage 1. Der Platz direkt vor der Mauer wird zurzeit nicht genutzt. Es könnten vier Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne Fußgänger*innen oder den fließenden Pkw Verkehr zu beeinträchtigen. Ein Parkstand müsste entfallen. Auf rot-weiße Sperrpfosten im Bereich der Poller kann verzichtet werden. Es ist zu überlegen die Fahrradbügel zum Teil mit einer rot-weiß reflektierenden Folie zu schützen, um sie bei Dunkelheit besser sehen zu können.
Vorschlag Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, auf Grund der fehlenden Fahrradabstellmöglichkeiten im Umfeld, den Standort entsprechen der Darstellung in Anlage 1 umzusetzen. Mit der Maßnahme könnten Abstellmöglichkeiten für acht Fahrräder geschaffen werden.
Aus dem Bezirk wurde zudem der Wunsch geäußert, auch mobile Fahrradbügel zu prüfen. Grundsätzlich ist der Einbau fester Fahrradbügel aufgrund der höheren Sicherheit zu empfehlen. Mobile Fahrradbügel sind nur bei einem temporären Einsatz (z.B. Märkte, Feste, etc.) sinnvoll. In Falle des vorgeschlagenen Standortes müssen die Fahrradbügel nicht temporär aufgestellt werden, sondern können fest eingebaut werden.
Kosten
Für den Einbau der vier Fahrradbügel werden Kosten in Höhe von rund 2.000 € benötigt. Die Mittel stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, bei PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) bereit.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024
| JA | NEIN |
|
| x |
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PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 650.000 | 650.000 | 1.950.000 | 1.950.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 650.000 | 650.000 | 1.950.000 | 1.950.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 120.000 | 120.000 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 200.000 | 200.000 | 600.000 | 600.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 320.000 | 320.000 | 960.000 | 960.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.
Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,9 kB
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