Entscheidungsvorlage - FB 61/0788/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Standorte für vier neue Fahrradbügel.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Da viele Kund*innen der ortsansässigen Bank in Kornelimünster mit dem Fahrrad aufsuchen wurde seitens dieser der Wunsch geäußert, auf dem Korneliusmarkt in der Nähe des Eingangs Fahrradbügel aufzustellen. Bislang gibt es im direkten Umfeld keine Fahrradbügel. Die Bank führt in der Anfrage aus, dass auch von Betreibern der Cafés und Restaurants in der Umgebung der Wunsch nach besseren Fahradabstellmöglichkeiten geäußert wurde, da gerade in den Sommermonaten viele Gäste mit dem Fahrrad nach Kornelimünster kommen und sich bislang keine Möglichkeit bietet, diese sicher anzuschließen.

 

Standort

Die Verwaltung hat auf Grund der Anfrage den Standort vor dem Eingang der Bank geprüft, s. Anlage 1. Der Platz direkt vor der Mauer wird zurzeit nicht genutzt. Es könnten vier Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne Fußgänger*innen oder den fließenden Pkw Verkehr zu beeinträchtigen. Ein Parkstand müsste entfallen. Auf rot-weiße Sperrpfosten im Bereich der Poller kann verzichtet werden. Es ist zu überlegen die Fahrradbügel zum Teil mit einer rot-weiß reflektierenden Folie zu schützen, um sie bei Dunkelheit besser sehen zu können.

 

Vorschlag Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, auf Grund der fehlenden Fahrradabstellmöglichkeiten im Umfeld, den Standort entsprechen der Darstellung in Anlage 1 umzusetzen. Mit der Maßnahme könnten Abstellmöglichkeiten für acht Fahrräder geschaffen werden.

Aus dem Bezirk wurde zudem der Wunsch geäußert, auch mobile Fahrradbügel zu prüfen. Grundsätzlich ist der Einbau fester Fahrradbügel aufgrund der höheren Sicherheit zu empfehlen. Mobile Fahrradbügel sind nur bei einem temporären Einsatz (z.B. Märkte, Feste, etc.) sinnvoll. In Falle des vorgeschlagenen Standortes müssen die Fahrradbügel nicht temporär aufgestellt werden, sondern können fest eingebaut werden.

 

Kosten

Für den Einbau der vier Fahrradbügel werden Kosten in Höhe von rund 2.000 € benötigt. Die Mittel stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, bei PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) bereit.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

650.000

650.000

1.950.000

1.950.000

0

0

Ergebnis

650.000

650.000

1.950.000

1.950.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Abschreibungen

200.000

200.000

600.000

600.000

0

0

Ergebnis

320.000

320.000

960.000

960.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

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Anlagen

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