Entscheidungsvorlage - FB 61/0853/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Mobilstationen in Kornelimünster/Walheim; Anträge der SPD-BF Fraktion vom 13.5.2022 „Carsharing in Walheim“ sowie „E-Bike-Sharing in Walheim“ und Sachstandsbericht zur Vorlage vom 26.02.2020 „Mitfahrerbänke für den Stadtbezirk“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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20.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster-Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Car- und E-Bike-Sharing-Angebots am Standort Prämienstraße sowie die Platzierung von 4 Mitfahrbänken an den Standorten Walheim-Friedhof, Hahn Kirche und Friesenrath. Sie beauftragt die Verwaltung damit, die Einrichtung der möglichen Angebote an diesem Standort zu prüfen und, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, umzusetzen.
Die Anträge der SPD vom 13.05.2022 zu Car- sowie Bike-Sharing in Walheim sowie der geforderte Sachstandsbericht zu Mitfahrbänken im Stadtbezirk gelten damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass:
Geteilte Mobilität stellt eine Chance für Aachen dar, die Nutzung des Umweltverbunds zu stärken und die Nutzung der im öffentlichen Raum abgestellten Sharing-Kraftfahrzeuge zu erhöhen. Seit den 90er Jahren verfügt Aachen über ein qualitativ hochwertiges CarSharing-System, seit 2011 ebenfalls ein gut angenommenes E-Bike-Sharing-System. Um die Ziele der Mobilitätswende erreichen zu können, werden geteilte Verkehrsmittel im städtischen und ländlichen Raum künftig eine noch wichtigere Rolle spielen. Im Kontext der regionalen Mobilitätswende (NEMORA) werden darüber hinaus Mobilstationen in den Kommunen der StädteRegion aufgebaut, die neben Fahrradabstellplätzen auch Sharing-Angebote umfassen werden. Eine Ausweitung von Sharing-Angeboten in Walheim wird einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen der Verkehrsentwicklung in Aachen leisten, insbesondere für eine emissionsarme und bezahlbare Mobilität sowie die Erreichbarkeit von räumlichem Zielen.
Die SPD-Fraktion hat am 13.05.2022 beantragt, dass die Stadtverwaltung Aachen gemeinsam mit geeigneten CarSharing- und E-Bike-Sharing-Anbietern einen Standort für eine CarSharing- bzw. E-Bike-Station in Kornelimünster - Walheim sucht und einrichtet (Anlagen 1 und 2). Gründe dafür sind einerseits die im Bezirk notwendige Nutzung von Kraftfahrzeugen bei gleichzeitigem Wunsch, die anlassbezogene Kfz-Nutzung gegenüber der Dauernutzung zu stärken. Andererseits besteht ebenfalls eine hohe Nachfrage nach Möglichkeiten zum E-Bike-Sharing im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim. Des Weiteren hatte die SPD-Fraktion im Januar 2020 einen Antrag zur Errichtung von Mitfahrbänken im Stadtbezirk gestellt, der mit einer Vorlage im Februar 2020 behandelt wurde. Ein Sachstandsbericht hierzu wurde im Jahr 2023 nochmals durch die Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim gefordert (Anlage 3). Die Aufstellung von Mitfahrbänken ermöglicht es insbesondere im ländlichen Raum, spontane Fahrgemeinschaften zu bilden. Dies dient u.a. auch älteren Menschen, die nicht selbst mit dem Pkw fahren können/wollen oder auch die Wege von der Mitfahrbank bis zur entsprechenden ÖPNV-Haltestelle zu bewältigen und die Fahrt von dort aus mit dem ÖPNV fortzusetzen.
Für das stationsbasierte Carsharing-System im öffentlichen Straßenraum wird im Laufe des Jahres 2024 ein Vergabeverfahren durchgeführt, das die Verteilung entsprechender Sondernutzungsgenehmigungen regeln wird. Eine vorab durchzuführende Markterkundung soll der Fachverwaltung detaillierte und aktuelle Informationen, z.B. über die Anzahl und Lage der benötigten Stellplätze, zum Aachener CarSharing-Markt liefern. Daraus lassen sich ebenfalls (Umwelt-) Eignungskriterien und Mindestanforderungen ableiten, die als Qualitätskriterien vorgegeben werden. Darüber hinaus wird in der Leistungsbeschreibung auf die angestrebten städtischen Ziele verwiesen, wie z.B. die Versorgung ländlicher Gebiete mit CarSharing-Stationen.
Zur Einrichtung eines geeigneten Car- und Bike-Sharing-Angebots im Bezirk müssen zunächst geeignete Standorte identifiziert werden. Idealerweise werden die verschiedenen Sharing-Angebote an einem Standort gebündelt. Gleichzeitig wurde geprüft, ob auch Mitfahrbänke eingerichtet werden können. Die Standortplanung der Stationen berücksichtigt eine mögliche zukünftige Entwicklung einer Mobilstation und deren Anbindung an den ÖPNV.
Mit dem Beschluss der B4 vom 11.03.2020 beauftragte die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die Verwaltung damit, die Voraussetzungen zu prüfen, an geeigneten Stellen im Stadtbezirk sogenannte „Mitfahrerbänke“ aufzustellen.
Mitfahrbänke
Dem in Ostbelgien bereits erfolgreich integrierten Modell „Mitfahrbank“ folgend, sollen im Stadtgebiet Aachen Mitfahrbänke das Mobilitätsangebot ergänzen. In erster Linie soll das Angebot in ländlich geprägten Bezirken eine Ergänzung zum ÖPNV bieten und richtet sich insbesondere an Senioren und Erwachsene. Für den Bezirk Kornelimünster-Walheim wurde das Errichten von Mitfahrbänken als Pilotprojekt bereits mit politischen Vertreter*innen und Bürger*innen diskutiert. Hier wurden die 4 Standorte Hahn Kirche an der vorhandenen Bushaltestelle; Friesenrather Weg; Walheim Schleidener Straße auf Höhe des geplanten REWE sowie Walheim Friedhof an der vorhandenen Bushaltestelle identifiziert. Auf Basis der noch zu sammelnden Erfahrungen kann ein weiterer Ausbau perspektivisch stattfinden. Es handelt sich hierbei um ein kostenloses Angebot von Bürger*innen für Bürger*innen, welches durch die Fachverwaltung mit geringen Kosten durch die Einrichtung einer Bank und einem Klappschild hergestellt werden kann. Um Mitfahrbänke sichtbar zu gestalten sollen diese wie bereits in Ostbelgien in blauer Farbe gestrichen werden. Am Standort sollte eine ausreichende Beleuchtung der Bänke die Sicherheit der Mitfahrer*innen gewährleisten. Klappschilder informieren Autofahrende über die gewünschte Fahrtrichtung der Wartenden. Um eine sichere Nutzung des Mobilitätsangebots zu gewährleisten, ist eine Altersbeschränkung erforderlich sowie die Einhaltung klarer Verhaltens- bzw. Nutzungsregeln. Längerfristig könnte das Angebot auch in eine Fahrgemeinschaftsplattform integriert werden. Dies wäre zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend zu prüfen.
Eine Verankerung der Bänke im Boden wird empfohlen, damit die Bänke nicht verschoben oder entwendet werden können.
Car- und E-Bike-Sharing
Das in Aachen verbreitete, stationsbasierte CarSharing-Modell soll auch auf Kornelimünster-Walheim ausgeweitet werden. Die Nutzung basiert auf vorab reservierbaren Fahrzeugen an einer oder mehreren Stationen. Dabei erfolgt die Abholung und Rückgabe eines Fahrzeugs stets an der Station, der das Fahrzeug zugeordnet ist. Eine Carsharing-Station besteht in der Regel aus einer vordefinierten und markierten Parkfläche i.d.R. im öffentlichen Raum. Je nach Fahrzeug ist zudem eine E-Ladesäule zu errichten.
Für das Bike-Sharing-Angebot werden in der Regel feste Stationen mit 6 oder 12 Slots für E-Bikes errichtet. Diese werden fest im Boden verankert und benötigen einen Stromanschluss.
Mögliche Standorte
Die Planung einer Station auf einer bereits versiegelten Fläche (z.B. einem bestehenden Parkplatz) ist zu bevorzugen. Der gewählte Standort sollte idealerweise Platz für eine Car-Sharing sowie E-Bike-Station bieten und sich in unmittelbarer Nähe zu einer Bushaltestelle befinden.
Mitfahrbänke sind insbesondere an entfernten oder mit Mobilitätsinfrastruktur unterversorgten Standorten zu platzieren und dienen dort als Zubringer zu ÖPNV-Einstiegspunkten.
Bei der Standortauswahl sollen die folgenden Kriterien berücksichtigt werden:
- Vorhandene Parkfläche
- Im Eigentum der Stadt Aachen
- Ausreichend Platz
- Gute Verbindung (ÖPNV und Radwege)
- Gute fußläufige Erreichbarkeit (innerhalb von 500m)
Auf Basis der o.a. Kriterien wurden 6 potenziell geeignete Standorte identifiziert und in Hinblick auf die Umsetzbarkeit des gewünschten Sharing-Angebots geprüft (Anlage 4). Die Standorte werden im Folgenden genauer beschrieben.
Standort 1: Parkplatz – Bushaltestelle Walheim-Hochhausring (Car- und E-Bike-Sharing)
Standort 2: Prämienstraße/Jakob-Büchel-Haus (Car- und E-Bike-Sharing)
Standort 3: Parkplatz -Bushaltestelle Walheim-Friedhof (Car- und E-Bike-Sharing, Mitfahrbank in einer Richtung)
Standort 4: Schleidener Straße – Bushaltestelle Walheim (Car- und E-Bike-Sharing)
Standort 5: Hahn Kirche (Mitfahrbänke in beiden Richtungen)
Standort 6: Schleidener Straße (Mitfahrbank in einer Richtung)
Kosten und Finanzierung
Für die Mitfahrbänke entstehen Kosten in Höhe von schätzungsweise bis zu 8.000 EUR für Bänke und Klappschilder.
Für das Car-Sharing-Angebot entsteht in der Regel kein investiver Aufwand, jedoch kann eine Station nach Auskunft des Anbieters im ländlicheren Gebiet nicht eigenwirtschaftlich betrieben werden, sodass eine Bezuschussung nötig ist, um dieses Angebot zu schaffen. Hierzu wird die Fachverwaltung prüfen, inwiefern eine Förderung über die Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement möglich wäre.
Für die Einrichtung einer Velocity-Station entstehen Kosten in Höhe von schätzungsweise bis zu 45.000 EUR brutto für die Einrichtung einer Station mit 12 Slots und 6 Pedelecs.
Mittel stehen unter dem PSP-Element 5-120201-900-11000-300-1/4-120201-949-8 P+R/MobilityHubs an Einfallstraßen (IKSK) zur Verfügung.
Fazit/Empfehlung
Auf Basis der Standortprüfung empfiehlt die Fachverwaltung, am Standort 2 (Prämienstraße/Jakob-Büchel-Haus) die Umsetzbarkeit eines Car- und Bike-Sharing-Angebot zu prüfen, sofern dies mit dem Marktbetrieb vereinbar wäre. Dazu müssen weitere umsetzungsrelevante Parameter wie z.B. die vorhandene Stromversorgung, Abstände zu relevanten Verkehrsflächen etc. gemeinsam mit den Sharing-Anbietern und weiteren Fachdienststellen der Verwaltung abschließend geprüft werden. Darüber hinaus sollen an den Standorten 3, 5 und 6 insgesamt 4 Mitfahrbänke platziert werden.
Die Fachverwaltung wird die Beschaffung und das Aufstellen der Bänke veranlassen und diese an den o.a. Standorten platzieren lassen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120201-900-01100-300-1 P+R/MobilityHubs an Einfallstraßen (IKSK) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 236.000 | 236.000 | 708.000 | 708.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 236.000 | 236.000 | 708.000 | 708.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 36.000 | 36.000 | 108.000 | 108.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 36.000 | 36.000 | 108.000 | 108.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | X |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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556,2 kB
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2
|
(wie Dokument)
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551,6 kB
|
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3
|
(wie Dokument)
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9,8 MB
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4
|
(wie Dokument)
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931,7 kB
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