Kenntnisnahme - FB 61/0869/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach in der Straße Romerich keine baulichen und markierungstechnischen Maßnahmen vorgenommen werden. Die Verwaltung wird stattdessen eine Messstelle im Romerich einrichten und in Abstimmung mit der Polizei bußgeldbewährte Kontrollen prüfen.  Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Antrag der CDU-Bezirksfraktion wurde erstmalig in der Bezirksvertretungssitzung am 30.11.2022 behandelt. Die Bezirksvertretung hat die Verwaltung beauftragt, dass über die Ergebnisse einer weiteren polizeilichen Überwachung erneut nach einem Zeitraum von 9 Monaten berichtet werden soll. Eine Rückmeldung der Polizei liegt zwischenzeitlich vor. Zudem wurden durch die Verwaltung weitere Geschwindigkeitsmessungen unternommen.

 

Berichterstattung:

Die Polizei hat mitgeteilt, dass seit Beschlussfassung zwei Einsätze im Romerich erfolgten. Der erste Einsatz hat am 27.03.2023 um 10.00 Uhr stattgefunden. Es erfolgte der Hinweis an die Polizei, dass ein Fahrzeug mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit den Bereich Romerich befahre. Das Fahrzeug konnte durch die Polizei nicht angetroffen werden. Im Nachgang konnte jedoch der eventuelle Fahrer ermittelt werden, mit dem ein verkehrsdidaktisches Gespräch geführt wurde.

 

Der zweite Einsatz erfolgte am 19.08.2023 kurz nach Mitternacht. Es erfolgte ebenfalls der Hinweis bezüglich augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit. Es konnten zwei Personengruppen festgestellt werden, die sich jedoch unabhängig voneinander an der Örtlichkeit befanden. Nach Mitteilung der Polizei hatten diese beiden Personengruppen nichts miteinander zu tun. Bei Eintreffen der Polizei waren die Fahrzeuge (Anzahl 6) geparkt. Kein Fahrzeug konnte fahrender Weise angetroffen werden. An den Fahrzeugen konnten keine Veränderungen festgestellt werden. Mit den anwesenden Personen wurde durch die Polizei ein verkehrsdidaktisches Gespräch geführt.

 

Weitere Einsätze, Beschwerden oder eigene Feststellungen durch die Polizei bezüglich dieser Örtlichkeit liegen nicht vor.

 

Unabhängig von den Feststellungen der Polizei wurden durch die Verwaltung weitere Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. In den Sommerferien wurde im Zeitraum vom 25.07. bis 01.08.2023 eine Messung durchgeführt. Zeitlich konnte diese Messung um den Zeitraum vom 01.08. bis 08.08.2023 für eine weitere Woche verlängert werden.

Zusätzlich wurde außerhalb der Sommerferien noch im Zeitraum vom 12.09. bis 19.09.2023 eine Erhebung durchgeführt.

 

Die erste Messung in den Sommerferien zeigt die auffälligsten Ergebnisse. Bei dieser Messung lagen 39,5 % aller erfassten Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich. Bei den beiden weiteren Messungen lagen noch 21,3 % bzw. 21,7 % aller gemessenen Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich.

Um eine möglichst gleichförmige Behandlung von Beschwerden zu überhöhten Geschwindigkeiten zu gewährleisten wurde verwaltungsintern ein bestimmter Schwellenwert festgesetzt, ab wann bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ergriffen werden sollen. Bauliche Maßnahmen werden danach ergriffen, wenn mehr als 40 % aller erfassten Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich liegen.

Dieser Schwellenwert wird im Romerich nicht erreicht, so dass weiterhin keine baulichen und / oder markierungstechnischen Maßnahmen ergriffen werden. Die Werte lassen jedoch in Absprache mit der Polizei die Einrichtung einer Messstelle zu, an der die Verwaltung bußgeldbewährte Kontrollen durchführen könnte.

 

Bei allen durchgeführten Messungen konnten immer wieder Auffälligkeiten bei den gefahrenen Spitzengeschwindigkeiten festgestellt werden. Zeitgleiche Spitzenwerte, die auf Autorennen deuten, wurden nicht festgestellt. Auch konnte kein bestimmter Wochentag ausgemacht werden, an dem es regelmäßig zu einer Häufung von Überschreitungen gekommen ist. Vielmehr wurden viele höhere Messergebnisse von Dienstags bis Donnerstags ab 22.00 Uhr festgestellt. Ein Abgleich mit den Zeiten des Sportstättenbetriebs legt die Vermutung nahe, dass es sich bei den Überschreitungen um Sportstättennutzer handelt. Auffällig ist auch ein Wochenende, an dem auf dem Sportgelände ein Turnier stattgefunden hat.

 

Natürlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen ausschließlich von den Sportstättennutzer*innen begangen werden. Daher wird die Verwaltung in einem ersten Schritt über das Bezirksamt Kontakt mit den Vereinen aufnehmen, die die Sportstätte regelmäßig nutzen, um die Problematik zu thematisieren und die Nutzer*innen zu sensibilisieren.

 

Darüber hinaus hat sich die Polizei in einer Verkehrsbesprechung dazu bereit erklärt, Kontrollen zu den besonders auffälligen Zeiten durchzuführen bzw. Präsenz im Romerich zu zeigen.

Zusätzlich wird die Verwaltung in Absprache mit der Polizei eine Messstelle im Romerich einrichten und prüfen, wie und zu welchen Zeiten bußgeldbewährte Kontrollen durchgeführt werden können.

 

Da die gefahrenen Spitzengeschwindigkeiten zumeist zu Zeiten auftreten, an denen kein Schulbetrieb stattfindet und Gefährdungen von zu Fuß gehenden weitestgehend ausgeschlossen sind, werden keine baulichen Maßnahmen ergriffen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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