Kenntnisnahme - FB 61/0870/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrswende – jetzt: Ausbau Fahrgastunterstände im Bereich des Südraums, Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen – Kornelimünster/Walheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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20.03.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2020 wurde die Verwaltung mit einer detaillierten Einzelaufstellung über die vorhandenen Fahrgastunterstände an den Haltestellen des ÖPNV im Bereich des Südraumes beauftragt.
Es solle zudem über die fehlenden Fahrgastunterstände und Maßnahmen zur Behebung der erkannten Mängel berichtet werden. Die Verwaltung möge detailliert aufzeigen, welche Zuständigkeiten für die Pflege der einzelnen, unterschiedlichen Fahrgastunterstände gegeben sind.
Am 15.11.2023 wurde seitens der CDU-Fraktion zudem ein entsprechender Tagesordnungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung am 10.01.2024 gestellt. In dieser Sitzung wurde eine Präsentation der Zwischenergebnisse gehalten. Für eine der folgenden Sitzungen wurde eine umfassende Vorlage in Aussicht gestellt.
Bestandsaufnahme
Derzeit gibt es 141 Haltestellen im Bezirk Kornelimünster/Walheim, davon sind 52 Haltestellen mit einem Fahrgastunterstand (FGU) ausgestattet. 15 dieser Haltestellen sind mit einem FGU aus einer Blech- oder Aluminiumkonstruktion ausgestattet, die seinerzeit von der Aseag aufgestellt wurden und bis heute in deren Besitz sind. Weitere 37 Haltestellen sind mit einem werbefinanzierten FGU der Firma RBL-Media ausgestattet. RBL Media ist für die Aufstellung von werbefinanzierten Fahrgastunterständen in der Stadt Aachen zuständig.
Im Gegensatz zum Zustand der werbefinanzierten Fahrgastunterstände weist ein Großteil der alten Blech-FGU Mängel auf und die Bauweise entspricht grundsätzlich nicht mehr dem heutigen Standard einer lichtdurchlässigen und angstfreien Wartemöglichkeit für die Fahrgäste. Es ist weder die Möglichkeit einer Beleuchtung gegeben, noch können Fahrgastinformationen in einer Vitrine o.ä. angebracht werden. Eine Sitzgelegenheit ist nicht in allen FGU vorhanden. Die Barrierefreiheit in Bezug auf die Wartemöglichkeit ist somit nicht gegeben.
Des Weiteren sind optische Mängel an nahezu allen Blech-FGU festzustellen, zum Teil wurden die Seitenwände vollständig mit Graffiti verunstaltet.
Weitere bauliche Mängel an den Anlagen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden da keine turnusmäßige Überprüfung der Substanz stattfindet.
Insgesamt trägt der aktuelle Zustand der Blech-FGU nicht dazu bei, die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs mit komfortablen und sicheren Wartebereichen zu erhöhen.
Für die Unterhaltung der Fahrgastunterstände aus Blech ist die ASEAG zuständig. Nach Auskunft der ASEAG gibt es derzeit lediglich eine bedarfsorientierte Pflege, die sich auf die wichtigsten Punkte, wie zum Beispiel die Sitzgelegenheiten, konzentriert. Eine regelmäßige Pflege/Instandhaltung, die auch die Seitenwände berücksichtigt, findet nicht statt. Somit werden beispielsweise die Graffiti oder auch Plakate nicht von der ASEAG entfernt.
Die Verwaltung hat den Zustand der 15 Blech-FGU im Bezirk Kornelimünster/Walheim durch die ASEAG dokumentieren lassen, s. Präsentation in Anlage 3.
Für Verschmutzungen der eigentlichen Wartefläche sowie für Rückschnitt von Grünbewuchs im Bereich der Haltestelle ist der jeweilige Baulastträger der Straße zuständig. Dies ist bei städtischen Straßen der Aachener Stadtbetrieb oder bei außerörtlichen, klassifizierten Straßen der Landesbetrieb Straßen.NRW oder die StädteRegion Aachen.
Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzlich werden alle neuen Fahrgastunterstände in der Stadt Aachen von RBL aufgebaut.
Entsprechend dem Vertrag mit RBL-Media können bis zum Jahr 2031 im Stadtgebiet Aachen insgesamt 460 FGU aufgestellt werden. In dem Vertrag mit RBL-Media sind die Reinigungsleistungen festgeschrieben (beispielsweise Reinigung aller Rahmen und Glasflächen im 14-Tage Turnus).
Das Kontingent der verfügbaren werbefinanzierten Fahrgastunterstände bis zum Jahr 2031 ist bereits zum Großteil umgesetzt, für die restlichen maximal 28 verfügbaren Anlagen gibt es eine gesamtstädtische Prioritätenliste, die sich aus mehreren Kriterien zusammensetzt. Das Hauptkriterium stellt die Anzahl der einsteigenden Fahrgäste dar, darüber hinaus werden aber auch besondere Einrichtungen, Platzverhältnisse, die Lage im Bezirk und ggf. alternative Wartemöglichkeiten berücksichtigt. Über die Prioritätenliste hinaus sind neue Standorte bei städtebaulichen Entwicklungsflächen wie zum Beispiel auf dem Campus West zu berücksichtigen, die zukünftig zusätzlich mit weiteren FGU ausgestattet werden müssen.
Aus der Prioritätenliste für neue Fahrgastunterstände wurden im Bezirk Kornelimünster/Walheim seit 2016 aus dem Kontingent von RBL drei neue Standorte realisiert. Auf der Schleckheimer Straße wurde die Haltestelle Meischenfeld in beiden Fahrtrichtungen mit einem FGU (eine Fahrtrichtung aufgrund eines politischen Antrags aus dem Bezirk) ausgestattet. Des Weiteren wurde an der Haltestelle Schmithofer Straße auf der L 258 Fahrtrichtung Aachen in Abstimmung mit Straßen.NRW ein neuer FGU aufgebaut.
Zukünftig wird ein besonderer Fokus auf das Gewerbegebiet Oberforstbach gelegt, auf der Liste stehen die Haltestellen Oberforstbach Laschet und Gewerbegebiet, beide an der Monschauer Straße gelegen. Da die Baulast dieser beiden Haltestellen in der Zuständigkeit von Straßen.NRW liegt, soll beim nächsten Abstimmungsgespräch die Möglichkeit einer Flächenerweiterung erörtert werden. Derzeit sind die Platzverhältnisse nicht ausreichend um einen Witterungsschutz aufzustellen.
An der Haltestelle Pascalstraße wird im Zuge der geplanten Haltestellenverlegung und -verlängerung die Aufstellungen eines neuen FGU geprüft. An der Haltestelle Auf dem Bahnes wird im Frühjahr 2024 ein neuer FGU aufgebaut.
Trotz der vorgenannten Mängel an den Blech-FGU empfiehlt die Verwaltung, die derzeit bestehenden FGU nicht rückbauen zu lassen, sondern nach Möglichkeit zu sanieren und zu erhalten. Im Bezirk Kornelimünster/Walheim gibt es viele Haltestellen, die eine sehr geringe Anzahl von einsteigenden Fahrgästen aufweisen (weniger als 10 Personen pro Tag). Diese Haltestellen liegen in der Regel außerhalb des Kerngebiets von Kornelimünster und Walheim beispielsweise an den Zubringerstraßen nach Sief und Schmithof. In diesen Bereichen sind die wenigen Fahrgäste mangels anderer Unterstellmöglichkeiten in der Regel dankbar, wenn sie beim Warten auf den Bus nicht unmittelbar der Witterung ausgesetzt sind. Würden die dortigen Blech-FGU rückgebaut, wäre es absehbar nicht möglich an allen Haltestellen einen alternativen Witterungsschutz zu installieren.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der optische Zustand der bestehenden Blech-FGU in Zusammenarbeit mit der Aseag verbessert werden soll. Es ist vorgesehen, an ausgewählten, besonders verunreinigten Standorten eine Grundreinigung durchzuführen, die auch die Entfernung der Graffiti beinhaltet. Es bieten sich vor allem viel genutzte Haltestellen oder Standorte mit einer hohen Frequenz an vorbeifahrenden Fahrzeugen an, wie z.B. an der Haltestelle Grüne Eiche auf der Monschauer Straße. Derzeit werden von der ASEAG entsprechende Kostenschätzungen vorgenommen bzw. Angebote eingeholt. Eine Kostenbeteiligung durch die Stadt Aachen wird geprüft.
Die von Grünbewuchs betroffenen FGU werden je nach Zuständigkeit dem Stadtbetrieb oder der zuständigen Straßenmeisterei von Straßen.NRW gemeldet.
Weitere Maßnahmen im Bezirk
In der Bezirksvertretung am 10.01.2024 wurde die Ausstattung mehrerer Haltestellen diskutiert und Möglichkeiten erörtert, die Situation für wartende Fahrgäste zu verbessern. Die Wartefläche der Haltestelle Hahn Kirche wurde vor einigen Jahren neugestaltet. Hier steigen im Durchschnitt 50 Fahrgäste pro Werktag ein. Die Verwaltung schlägt vor, den Blech-FGU durch eine werbefinanzierten Fahrgastunterstand von RBL zu ersetzen. Der bisherige Blech-FGU, der grundsätzlich noch einen guten Zustand aufweist, soll als Ersatz für einen abgängigen FGU genutzt werden.
Der Blech-FGU an der Haltestelle Oberforstbach Schule wurde im Zuge einer Projektwoche von Kindern/Jugendlichen selbst farblich gestaltet und ist seitdem von Graffitis verschont geblieben. Dieses Beispiel könnte auch ein Modell für weitere Blech-FGU sein. Die Möglichkeiten ähnlicher Gestaltungsprojekte sollen bei anstehenden Schulmobilitätsprojekten im Bezirk mit den Schulen erörtert werden.
Zudem wurde die Anbindung des Neubaugebiets Holunderweg Lichtenbusch thematisiert. Derzeit ist das Gebiet mit dem ÖPNV über die Raaf- und die Kesselstraße erschlossen. Die schnellste Anbindung an die Innenstadt erfolgt über die Haltestelle „Lichtenbusch“ an der Ecke Raafstr./Raerener Str. Dort ist ein FGU vorhanden, ein weiterer FGU in Gegenrichtung ist momentan wegen der Platzverhältnisse nicht realisierbar. Die Prüfung zur Verlegung der Haltestelle wurde in das Arbeitsprogramm der Verwaltung aufgenommen.
In Walheim wird zurzeit die Schleidener Straße von der Montebourgstraße bis Ortsausgang Richtung Friesenrath beplant. Im Zuge der Planung werden auch die Haltestellen mit samt der Ausstattung berücksichtigt.
Die Verwaltung nimmt weitere Hinweise aus dem Bezirk zu möglichen Standorten von Fahrgastunterständen gerne entgegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
| ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
|
(wie Dokument)
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52,9 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|