Entscheidungsvorlage - FB 20/0219/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2024 unter Einbeziehung

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, des konsumtiven Finanzplans, des Investitionsplans, der investiven Verpflichtungsermächtigungen, der Produktblätter und der § 13-Liste zum Haushaltsplanentwurf 2024

2. der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen

3. der haushaltsneutralen Verlagerung der Abschreibungs-/Sonderposten- und Personalkostenaufteilung.
 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2024 unter Einbeziehung

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, des konsumtiven Finanzplans, des Investitionsplans, der investiven Verpflichtungsermächtigungen, der Produktblätter und der § 13-Liste zum Haushaltsplanentwurf 2024

2. der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen

3. der haushaltsneutralen Verlagerung der Abschreibungs-/Sonderposten- und Personalkostenaufteilung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 13. Dezember 2023 wurde der Haushaltsplanentwurf 2024 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt Aachen eingebracht (Vgl. Vorlage FB 20/0202/WP18). Zusätzlich wurden den Fraktionen und den Geschäftsführungen der Fachausschüsse die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen zur Beratung zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für die 1. ausschussbezogene Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2024.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 23.01.2024 erfolgte die Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungsnachweisung für die dem Finanzausschuss originär zugeordneten Produkte (Vgl. Vorlage FB 20/0210/WP18). Für die Beratung der 1. Veränderungsnachweisung der übrigen, nicht originär dem Finanzausschuss zugeordneten, Produkte wird auf die jeweiligen Fachausschussunterlagen verwiesen.

 

Die nun zur Beratung anstehende 2. Veränderungsnachweisung enthält neben weiteren Veränderungen aus der Verwaltung auch die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse. Diese 2. Veränderungsnachweisung wird als

 

- Anlage 1: 2. Veränderungsnachweisung (Ergebnisplan, konsumtiver Finanzplan, Investitionsplan, investive Verpflichtungsermächtigungen, Produktblätter und § 13-Liste)

 

so bald wie möglich nachgereicht (Anmerkung: die letzte Sitzung eines Fachausschusses mit Haushaltsberatungen vor der bündelnden Sitzung des Finanzausschuss findet nach jetzigem Kenntnisstand am 29.02.2024 statt).

 

In der Übersicht werden die Veränderungen dargestellt, die sich seit der 1. Veränderungsnachweisung ergeben haben. Der jeweiligen Haushaltsposition kann der Urheber der Veränderung (Verwaltung oder Fachausschuss) entnommen werden. Haushaltsneutrale Verlagerungen (insbesondere aufgrund kontierungstechnischer Zuordnungen) werden als solche gekennzeichnet.

 

Eine Übersicht der wesentlichen Positionen der 2. Veränderungsnachweisung im Ergebnis- und Investitionsplan wird dem Finanzausschuss und den Fraktionsgeschäftsstellen ebenfalls zur Verfügung gestellt, sobald diese vorliegt.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der 2. Veränderungsnachweisung werden darüber hinaus folgende Unterlagen nachgereicht:

 

- Anlage 2: Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals

 

- Anlage 3: Haushaltssatzung.

 

Für die Beratungen im Rat der Stadt Aachen werden diese Anlagen an die Beratungsergebnisse im Finanzausschuss angepasst und bis zur Ratssitzung ebenso zur Verfügung gestellt wie eine Auflistung der im Finanzausschuss beschlossenen Einzelveränderungen.

 

Die Produktblätter werden hinsichtlich der Kennzahlen, die direkte Abbildungen von Haushaltspositionen darstellen (z. B. Kennzahl „Jahresfehlbedarf im Haushaltsplan“ im Produktblatt 01.09.01) sowie dem jeweiligen Produktergebnis und -volumen nach Beschluss des Rates an die Beratungsergebnisse angeglichen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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