Kenntnisnahme - FB 61/0892/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass und Hintergrund

Die FDP-Fraktion des Rates der Stadt Aachen beantragte am 20.02.2024, den Tagesordnungspunkt Grüner Weg, hier: Sachstand und weitere Anpassung im Mobilitätsausschuss zu behandeln (siehe Anlage 1).

 

Die Neuaufteilung des Verkehrsraumes zur Verbesserung der verkehrlichen, baulichen, gestalterischen und sicherheitstechnischen Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen ist im Grünen Weg dringend erforderlich. Derzeit weist der Grüne Weg funktionale Mängel und bauliche Schäden in der Fahrbahn, im Parkstreifen, an den Bordsteinen und im Gehweg auf. Ziel ist es, einen qualitätsvollen Straßenraum zu schaffen, der die Erreichbarkeit des Gebiets für alle Verkehrsarten sicherstellt. Vor dem Hintergrund des 2023 beschlossenen Rad-Hauptnetzes soll auch am Grünen Weg eine durchgehende und sichere Radverkehrsverbindung geschaffen werden. Derzeit weist das Netz zwischen dem hochwertigen Bahntrassenradweg Aachen-Jülich und der Aachener Innenstadt eine Lücke auf.

 

Bereits im Juni 2018 wurde ein Ausführungsbeschluss zur Einrichtung von Schutzstreifen für den Radverkehr im Grünen Weg gefasst. Nach der Annahme der Ziele des Radentscheid durch den Rat der Stadt Aachen im November 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung hinsichtlich der Verkehrsflächenaufteilung zu überprüfen. Daraufhin wurde im September 2021 der Planungsbeschluss für einen Radweg im Seitenraum zwischen dem Gut Lehmkülchen und der Lukasstraße gefasst, für den ein Wegfall der Kfz-Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum notwendig wird. Des Weiteren wurde ein Prüfauftrag zu einer eventuellen Einbahnstraßenregelung zwischen der Lukasstraße und dem Abzweig Grüner Weg formuliert.

 

Beteiligung von Bürger*innen, Stakeholdern und Politik am bisherigen Planungsprozess

Für eine ausführlichere Beschreibung der im Folgenden aufgelisteten Punkte sei auf die Vorlage für den Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung vom 06.02.2024 (FB 61/0842/WP18) verwiesen.

  • Bürger*innenbeteiligung 14.08. – 08.09.2023 mit einer Dialogveranstaltung am 04.09.2023
  • Austausch mit den Gewerbetreibenden am 19.10.2023
  • Bürgerforum am 21.11.2023

 

Darüber hinaus haben weitere Dialoge in unterschiedlicher Zusammensetzung mit den Gewerbetreibenden stattgefunden.

 

Bedeutung für Planung und Abwägung

Die folgenden Aspekte und Kritikpunkte wurden im Rahmen der oben beschriebenen Formate insbesondere von den Gewerbetreibenden formuliert. Sie werden bei Planung und Abwägung explizit berücksichtigt.

  • Entfall der Parkstände im öffentlichen Straßenraum
  • Liefern und Laden auf schmalerer Fahrbahn
  • Notwendigkeit und Dimensionierung der Radverkehrsanlagen
  • Dimensionierung der Gehwege
  • Gefahrenpotential zwischen Rad- und Schwerverkehr
  • negative Auswirkungen einer möglichen Einbahnstraße zwischen Lukasstraße und Abzweig Grüner Weg
  • Entfall des zweiten Rechtsabbiegestreifens am Knoten Prager Ring/Grüner Weg
  • parallele Planung eines Radwegs entlang der Bahntrasse zum ehemaligen Nordbahnhof

 

Weiteres Vorgehen

Die Vorlage zum Planungsbeschluss, welche eine detaillierte Variantenabwägung enthält, wird zeitnah in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und im Mobilitätsausschuss beraten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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