Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0007/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/ Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2004- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung bei Hst. 9.33110.98500.9 Zuschuss für Obermaschinerie (Darlehen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
07.12.2004
| |||
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
08.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die nachstehende von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Ratsfrau Paul sowie den Ratsherren Baal, Höfken und Helg getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW zu genehmigen:
„Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.817.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.33110.98500.9 „Zuschuss für Obermaschinerie (Darlehen)“.
Aachen, den 04.11.2004
gez. Dr. Linden gez. Baal gez. Höfken gez. Paul gez. Helg
Oberbürgermeister Ratsherr Ratsherr Ratsfrau Ratsherr“
Der Rat der Stadt genehmigt die nachstehende von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Ratsfrau Paul sowie den Ratsherren Baal, Höfken und Helg getroffene Dringlichkeitsentscheidung
„Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.817.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.33110.98500.9 „Zuschuss für Obermaschinerie (Darlehen)“.
Aachen, den 04.11.2004
gez. Dr. Linden gez. Baal gez. Höfken gez. Paul gez. Helg
Oberbürgermeister Ratsherr Ratsherr Ratsfrau Ratsherr“
W i t t
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Maschinenanlagen der Bühnentechnik im Großen Haus des Stadttheaters Aachen (SMD) sind unter funktionellen und Sicherheitsaspekten mehr als veraltet. Häufige Ausfälle der Steuerungstechnik führen immer wieder zu Störungen des Spielbetriebs. Aufgrund des Alters der gesamten Anlagen (ca. 30 Jahre) ist eine Anpassung an heutige Mindeststandards nicht mehr möglich. Das Stadttheater hat sich daher nach Abwägung aller Fakten entschlossen, die komplette Obermaschinerie bereits in einer bis Mitte Oktober 2005 verlängerten Spielzeitpause zu demontieren und durch entsprechende neue Anlagen zu ersetzen, da ein weiterer Aufschub der seit längerem bekannten Problematik nicht vertretbar erscheint (das Vorhaben ist schon im 36-Punkte-Maßnahmenkatalog, der am 25.06.2003 vom Rat der Stadt Aachen verabschiedet worden ist, aufgeführt).
Diese Baumaßnahme mit einem Gesamtvolumen von 2.817.000,00 Euro wird über den noch zu beratenden endgültigen Wirtschaftsplan 2005/2006 - Vermögensplan - abgewickelt. Zu deren Finanzierung ist im Entwurf des städtischen Haushaltsplans 2005 - Investitionsprogramm - ein (rückzahlbarer) Zuschuss an SMD in gleicher Höhe vorgesehen. In Absprache mit dem Stadttheater wird der von der Stadt Aachen hierfür aufzubringende Schuldendienst durch eine noch zu vereinbarende Reduzierung des städtischen Zuschusses an zukünftige Wirtschaftspläne - Erfolgsplan - ausgeglichen. Hierdurch ergibt sich de facto für die Stadt Aachen selbst keine zusätzliche Belastung.
Nach dem jetzt aufgestellten Bauzeitplan müssen für eine termingerechte Fertigstellung die notwendigen Ausschreibungen bis spätestens Mitte November 2004 in die Wege geleitet sein. Hierfür ist die vorherige Zustimmung zur Zuschussgewährung (Hst. 9.33110.98500.9) in Form einer entsprechenden Verpflichtungsermächtigung zwingend erforderlich.
Die vorgeschriebene Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im HJ 2004 ist gewährleistet durch die sich abzeichnende Nicht-Inanspruchnahme verschiedener kleinerer eingeplanter Verpflichtungsermächtigungen.
Aufgrund der Erheblichkeit der außerplanmäßig bereitzustellenden Verpflichtungsermächtigung von 2.817.000,00 Euro war vor deren Genehmigung gemäß § 84 (1) GO NRW die Zustimmung des Rates der Stadt Aachen einzuholen. Die nächste Ratssitzung fand jedoch erst am 17.11. 2004 statt. Deshalb war die vorstehende Dringlichkeitsentscheidung notwendig, die nunmehr zu genehmigen ist.