Entscheidungsvorlage - E 26/0153/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:

 


1) Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Beitrittsabsicht der Betriebsleitung des Gebäudemanagements zum Bundesverband GebäudeGrün e.V. ab dem 01.07.2024 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen dem Beitritt zuzustimmen.

 

 

 

2.) Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen

Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem beabsichtigten Beitritt des Gebäudemanagements zum Bundesverband GebäudeGrün e.V. ab dem 01.07.2024 zu.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Zuge der Bestrebungen der Stadt Aachen Klimaneutralität zu erreichen und Klimaanpassungen vorzunehmen, rückt die Begrünung von kommunalen Gebäuden an Dach und Fassade in den Fokus des Gebäudemanagements.

 

Der Bundesverband GebäudeGrün e.V. (kurz: BuGG) bietet eine deutschlandweite sowie internationale Plattform zum fachlichen Austausch über den neusten Stand der Technik sowie Wissenschaft zum Thema Gebäudegrün.

 

Neben der Vermittlung/Vernetzung bietet die Vereinigung eine wichtige Informations-, Fortbildungs- und Qualifizierungsquelle und ist daher ein strategisch wichtiger Partner zur Etablierung von Fassadenbegrünungen an kommunalen Gebäuden.

Die ersten Qualifizierungen zur Fachberaterin / zum Fachberater Dach + Fassadenbegrünung werden bereits aufgenommen.

 

Als Anlage beigefügt ist eine Imagebroschüre des BuGG sowie ein Formular eines Aufnahmeantrages einschließlich der aktuellen Beitragsordnung.

 

Der Jahresmitgliedsbeitrag für Städte/Gemeinden/Kommunen beträgt 200 € netto/Jahr (davon 80% MwSt-frei), vgl. beiliegende Aufnahmeantrag inkl. Beitragsordnung zum Stand vom 15.05.2022.

 

Die Beitrittserklärung des Gebäudemanagements der Stadt Aachen zum Verein Bundesverband GebäudeGrün e.V. bedarf nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen der Anhörung im Betriebsausschuss und nach § 41 Abs.1 i.V.m. § 64 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Zustimmung durch den Rat der Stadt Aachen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...