Kenntnisnahme - FB 56/0386/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnperspektive Euregio Aachen – nachhaltige Wohnstrategien für die Region: Antrag im Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Mehr Wohnungsbau ermöglichen – Raumordnung und interkommunale Kooperation als Wege aus der Wohnungsnot“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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09.04.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Förderprojekt „Wohnperspektive Euregio Aachen – nachhaltige Wohnstrategien für die Region“ zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses am 27.02.2024 wurde mit einer Vorlage die Dokumentation zur Regionalen und Euregionalen Fachtagung „Wohnen“ eingebracht. Innerhalb dieser wurde auch kurz über ein MORO (Modellvorhaben der Raumordnung) Förderprojekt von Stadt und StädteRegion Aachen berichtet. Hiermit erfolgt der ausführliche Bericht zu dem Modellvorhaben.
- Fördervorhaben – Aktueller Stand
Im Nachgang zu der von Stadt und StädteRegion Aachen gemeinsam organsierten regionalen und euregionalen Fachtagung „Wohnen“ im Oktober 2023 wurden die Impulse der Veranstaltungsteilnehmenden aufgegriffen und ein Antrag für ein MORO-Förderprojekt (Modellvorhaben der Raumordnung): „Mehr Wohnungsbau ermöglichen: Raumordnung und interkommunale Kooperation als Wege aus der Wohnungsnot“ auf den Weg gebracht. Kooperationspartner in dem Projekt sind neben StädteRegion Aachen und Stadt Aachen, alle einzelnen Kommunen der StädteRegion, die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, der Zweckverband Region Aachen sowie die RWTH Aachen. Formaler Antragsteller ist die StädteRegion Aachen, da nur kommunale Verbünde berechtigt waren einen Förderantrag einzureichen.
Die Region Aachen wurde als eine von fünf Modellregionen Ende Januar in einer Fachtagung des Bundesbauministeriums prämiert. Der zuwendungsfähige Formalantrag für die Bewilligung wurde seitens der StädteRegion Aachen am 01.03.2024 eingereicht.
Neben Aachen wurden folgende Regionen/Institutionen ausgewählt:
- Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) Berlin-Brandenburg
- Regionalverband Hochrhein-Bodensee
- Regionalverband Mittlerer Oberrhein
- Stadtregion Münster
Beginn des Projektes soll Mai 2024 sein – mit der formalen Bewilligung ist spätestens im April zu rechnen.
- Zielsetzung des Projektes
Ziel des Aachener Vorhabens ist es, die Grundlagen zu einer schrittweise und exemplarisch entwickelten, gemeinsamen Wohnbaustrategie zu legen und der fragmentierten Wohnraumentwicklung mit Insellösungen entgegen zu wirken. Durch das Projekt soll die modellhafte Entwicklung von bedarfsgerechten, zukunftsorientierten und ressourcenschonenden Wohnangeboten forciert werden, deren Vorbildfunktion und Ausgestaltung durch Synergieeffekte Vorteile für die gesamte Region generiert, z.B. adäquate Wohnraumversorgung verschiedener Zielgruppen, ausgewogene Infrastrukturauslastung oder Gewinnung von Fachkräften durch angemessene Wohnangebote. Das Vorhaben soll die Basis für ein integriertes interkommunales Wohnentwicklungsmanagement legen, das perspektivisch in den Aufbau eines gemeinsamen Siedlungsflächenpools münden soll. Konkrete Bausteine des Modellvorhabens sind:
• die Erarbeitung von Wohnungsbedarfsprognosen mit Flächenbedarfsabschätzungen je Kommune als analytische Grundlage,
• der Ausbau vorhandener Kommunikationsstrukturen und -formate, um eine adäquate Beteiligungs- und Abstimmungsstruktur für eine gemeinsame Strategiebildung zu schaffen und konkrete Modellvorhaben zu erproben.
• Erarbeitung eines interkommunalen wohnbaulichen Entwicklungskonzeptes auf Basis der Daten der Wohnungsbedarfsprognose; dieses soll als Grundlage für ein kooperatives, kommunenübergreifendes Wohnentwicklungsmanagement dienen;
- Rahmenbedingungen des Projektes
Das Projekt sieht eine Förderung von 200.000€ für zwei Jahre (Mai 2024 bis Ende April 2026) vor. Der Förderanteil beträgt 90%, folglich müssen 10% Kofinanzierung aufgebracht werden. Diese werden 2024 über vorhandene Haushaltsmittel gedeckt. Mit dem Förderbudget werden eine halbe Projektleitungsstelle bei der Stadt Aachen sowie eine halbe Stelle bei der StädteRegion Aachen gefördert. Darüber hinaus fließen die Fördermittel in die Wohnungsbedarfsprognose. Da nur die StädteRegion als kommunaler Verbund berechtigt war einen Förderantrag einzureichen, werden die Fördermittel an die StädteRegion Aachen fließen. Die Mittelweiterleitung für die Finanzierung der halben Personalstelle bei der Stadt Aachen werden mittels entsprechender rechtlicher Vereinbarung zwischen Stadt und StädteRegion Aachen geregelt. Beim Fördermittelgeber ist die Weiterleitung bereits angemeldet.
Die Ausschreibung der Prognose wird von Stadt und StädteRegion Aachen abgestimmt erstellt, da die regionale Prognose mit der Methodik der Prognose Stadt Aachen in Einklang stehen muss.
- Weiteres Vorgehen
Im Mai/Juni ist der Kick-Off zu dem Projekt geplant, bei dem Inhalte, Arbeitsstrukturen und Beteiligungsmöglichkeiten im Projektverlauf vorgestellt werden. Etwa zeitgleich wird die Ausschreibung zur Wohnungsbedarfsprognose auf den Weg gebracht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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184,4 kB
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