Entscheidungsvorlage - A 50/0084/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Aufhebung der Sperren bei den Haushaltsstellen 1.47000.71829.8 und 1.47000.71835.0

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit den beiden genannten Leistungsanbietern war für das Jahr 2005 je eine Leistungsvereinbarung mit dem auch jetzt zu Grunde liegenden finanziellen Umfang abgeschlossen worden. Die jeweiligen Leistungsentgelte bezogen sich auf eine halbe Stelle beim RCV und eine viertel Stelle beim Verein zur Förderung des Ehrenamtes (AWO und DRK).

Der Vereinbarungsgegenstand war wie folgt beschrieben:

 

"Gewinnung von Ehrenamtlern, Vermittlung von Basiswissen, Zusammenführung mit Tätigkeitsfeldern (Freiwilligenzentrum)"

 

Die Verwaltung hatte während der Verhandlungen über die Leistungsvereinbarungen mehrfach ihr Ziel formuliert, die identische Arbeit der beiden Leistungsanbieter ab dem Jahre 2006 enger zusammenzuführen, idealer Weise auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. So sollte deutlicher  herausgestellt werden, dass die Arbeit, so wie sie als Vereinbarungsgegenstand beschrieben wurde, allen Trägern aus der Freien Wohlfahrtspflege zu gute kommen soll. Um diese Zielsetzung zu fördern, waren die Leistungsvereinbarungen nur für ein Jahr abgeschlossen worden. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen für 2006 über die Absichten der beiden Leistungsanbieter keine Erkenntnisse vorlagen, waren die entsprechenden Mittel - bei der HH-Stelle 1.47000.71835.0 die anteiligen Mittel - zugunsten des SGA gesperrt worden.

 

Die beiden Leistungsanbieter haben mit Schreiben vom 24. 02. 2006 eine Verlängerung der Leistungsvereinbarungen mit gleich bleibendem finanziellem Umfange beantragt. Sie haben eine Kooperationsvereinbarung, "Gemeinsame Standards zur Vermittlung Ehrenamtlicher" und je eine überarbeitete

/ Leistungsbeschreibung vorgelegt. Diese drei Dokumente sind als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt nun, mit dem RCV und dem Verein zur Förderung des Ehrenamtes unter Berücksichtigung der Kooperationsvereinbarung Leistungsvereinbarungen mit einer Laufzeit vom 01. 01. 2006 bis 31. 12. 2007 abzuschließen.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen im lfd. HHJahr 2006 ergeben sich durch die Verwendung der zu Gunsten des SGA gesperrten Mittel bei den Haushaltsstellen

zu a): 1.47000.71835.0  i. H. v. 34.100 _

zu b): 1.47000.71829.8  i. H. v. 17.050 _

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren ergeben sich für 2007 in gleicher Höhe, da beabsichtigt ist, die Leistungsvereinbarung den allgemein üblichen Laufzeiten, also bis zum 31. 12. 2007, anzupassen.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

Maßnahmenbezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

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Anlagen

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