Entscheidungsvorlage - FB 36/0374/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen - Brand, die Verwaltung mit der Neuplanung der Skateanlage auf dem Spiel-/Bolzplatz Schagenstraße zu beauftragen.

 

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Neuplanung der Skateanlage auf dem Spiel-/Bolzplatz Schagenstraße.

 

Der Antrag der SPD-BF in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 20.07.2020 (Nr. 126/WP 17), „Errichtung eines Skateparks im Gelände des Brander Walls“ gilt hiermit als behandelt.

Der Antrag der SPD-BF in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 06.08.2021 (Nr. 129/WP 17), „Aufstellung von Sitzmöbeln im Spielbereich Brander Wall“ gilt hiermit als behandelt.

Der Antrag der SPD-BF in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 06.04.2021 (Nr. 8/WP 18), „Errichtung einer Moutainbike-Strecke am Brander Wall“ gilt hiermit als behandelt.

Der Antrag der BF GRÜNE in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 19.04.2021 (Nr. 13/WP 18), „Mängelbeseitigung und Erweiterung des Skateplatzes auf dem Freizeitgelände Schagenstraßegilt hiermit als behandelt.

 


Der Sportausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Dokument nicht im Bestand.
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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2024*)

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

150.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

-150.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

* der fortgeschriebene Ansatz 2024 besteht ausschließlich aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr

         4-130101-103-1  Spielplatz Schagenstraße (52560000)

Aufwand für Festwerte

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024*)

Fortgeschriebener Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

150.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

-150.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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