Kenntnisnahme - FB 45/0492/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm Kita-Helfer:innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/220.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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16.04.2024
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Start des Förderprogramms
Angesichts der zusätzlichen Belastungen, die durch die verstärkten Hygieneauflagen aufgrund der Corona-Pandemie in Kindertageseinrichtungen auf die Träger von Kindertageseinrichtungen zugekommen sind, stellte die Landesregierung 2020 aus dem NRW-Rettungsschirm im Rahmen der Corona-Pandemie kurzfristig und befristet Billigkeitsleistungen im Bereich „Alltagshelferinnen und -helfer in Kitas“ für die Anstellung von Hilfskräften sowie für Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen zur Verfügung (vgl. FB 45/0096/WP18).
2. Fortführung/Verlängerung des Förderprogramms
Da das Programm sehr gut angenommen wurde und eine große Erleichterung - gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels - für die Kitas darstellt, wurde es seither stetig verlängert.
Gefördert wird die Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte und die Aufstockung von wöchentlichen Arbeitsstunden bei vorhandenem Personal im nichtpädagogischen Bereich in Kindertageseinrichtungen.
Ein Einsatz ist insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten möglich:
- Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, insbesondere Essensversorgung (zum Beispiel Zubereitung, Auf-, Abdecken, Einkäufe), Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion,
- Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten, Begleitung bei Ausflügen,
- Materialbeschaffung,
- Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen,
- Unterstützung auf dem Außengelände und
- einfache Bürotätigkeiten
Zum 01.08.2023 wurde die maximale Fördersumme auf einen Betrag von insgesamt 8.490,00 € pro Einrichtung für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.12.2023 begrenzt (~1.698,00 €/Monat). Neu hinzu kam zudem ein 10 %iger Eigenanteil für alle Träger.
Zuvor lag der Förderbetrag bei insgesamt 9.450,00 € pro Einrichtung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.07.2023 (~1.350,00 €/Monat), ohne Erbringung eines Eigenanteils. Gewährt werden kann die Förderung für alle KiBiz-geförderten Kindertagesstätten.
Am 28.11.2023 hat das Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern erlassen (s. Anlage). Hiermit wird die Förderung für die Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte und die Aufstockung von wöchentlichen Arbeitsstunden bei vorhandenem Personal im nichtpädagogischen Bereich in Kindertageseinrichtungen bis zum 31.07.2026 verstetigt. Für den Zeitraum 01.01.2024 bis einschließlich 31.07.2024 kann eine Förderung in Höhe von insgesamt 10.500,00 € pro Einrichtung beantragt werden (~1.500,00 €/Monat). Für die Kitajahre 2024/2025 und 2025/2026 je eine Förderung in Höhe von insgesamt 18.000,00 € pro Einrichtung (~1.500,00 €/Monat). Die Erbringung eines Eigenanteils wird nicht mehr gefordert.
3. Nutzung des Förderprogramms
Im Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2023 wurde insgesamt 58 Kita-Helfer:innen in städtischen Einrichtungen eingesetzt. Hierfür wurde eine Förderung von 466.950,00 € bewilligt, wovon Mittel in Höhe von 352.397,69 € verwendet wurden, der Eigenanteil betrug 69.950,61 €. Auch von den freien Trägern wird die Förderung rege in Anspruch genommen. Für das zweite Halbjahr 2023 wurden von insgesamt 30 Trägern Mittel in Höhe von insgesamt 610.791,47 € beim Land beantragt, wovon 508.648,16 € verausgabt wurden.
Die geringere Verausgabung der Mittel liegt meist im fehlenden Personal (unbesetzte Stellen oder Stundenanteile, Vakanzen aufgrund von Kündigungen bis zur Neueinstellung von Personal) begründet.
Für den Zeitraum 01.01.2024 bis einschließlich 31.07.2024 hat die Stadt Aachen Mittel in Höhe von 588.000,00 € beantragt und die freien Träger Mittel in Höhe von 825.478,93 €. Eine entsprechende Bewilligung des Landes für diese beantragten Mittel wurde mit Bescheid vom 07.03.2024 bereits erteilt.
2023 wurden im Stadtgebiet Aachen insgesamt 153 Kita-Helfer:innen beschäftigt. Die Rückmeldung der Kitas ist weiterhin positiv und die Verstetigung des Programmes wurde sehr positiv aufgenommen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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474,9 kB
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