Entscheidungsvorlage - FB 45/0493/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Einrichtung eines temporären, konsumfreien Spiel- und Familienraums in der Innenstadt.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Studierendenwerk als Träger der Maßnahme, die finanziellen Mittel für das Projekt „konsumfreier Spiel- und Familienraum“ gemäß der in dieser Vorlage beschriebenen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Aachener Innenstadt ist ein hoch frequentierter Raum, in dem sich neben den Familien, die dort wohnen auch viele Familien aufhalten, die als Besucher*innen die Einkaufsmöglichkeiten vor Ort nutzen.

 

Der Innenstadtbereich weist aktuell nur wenige ausgewiesene Spielflächen für Kinder auf. Zudem fehlt es an konsumfreien (Aufenthalts-)Räumen, die bestenfalls ganzjährig und wetterunabhängig von Kindern und Familien genutzt werden können.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 wurden über die Fraktionen GRÜNE und SPD Mittel zur Schaffung eines konsumfreien Raums für Kinder/Jugendliche in der Innenstadt in den Haushalt eingebracht.

Mit Ratsanfrage vom 24.03.2023 bat die SPD um Informationen zum aktuellen Stand der Planungen seitens der Verwaltung.

Eine Beantwortung der Ratsanfrage mit einem aktuellen Zwischenstand erfolgte in der Ratssitzung am 07.06.2023.

Da seitens der Verwaltung das Jahr 2023 genutzt wurde, um den Bestand an Angeboten in der Innenstadt zu prüfen, Ortsbegehungen im Zusammenhang mit dem Innenstadtprozess für eine Einschätzung zu potentiellen Räumen/Orten und Bedarfen erfolgt sind und Gespräche mit Akteuren zu führen, sind die Haushaltsmittel in 2023 nicht verausgabt worden. Die Mittel wurden erfolgreich in das Haushaltsjahr 2024 übertragen und stehen für die Planung/Konzeption/Durchführung von zweckentsprechenden Maßnahmen zur Verfügung.

 

Auf Initiative eines bürgerschaftlich organisierten Projekts wird im ehemaligen Kaufhaus in der Komphausbadstraße für einen befristeten Zeitraum (Zwischennutzung) ein Raum für unterschiedlichste Angebote aus den Bereichen Kultur, Sport und sozialem Miteinander zur Verfügung gestellt.

 

Aufgrund der zentralen Lage ist die Verwaltung in Kontakt getreten, um zu prüfen, ob die Räumlichkeiten für die Schaffung eines konsumfreien Raums für Kinder geeignet sein könnten. Im Ergebnis erscheinen die Räumlichkeiten passend für die Gestaltung eines solchen Raums. Von Seiten des Projektverantwortlichen wird diese Art der Zwischennutzung ebenfalls positiv gesehen.

 

Damit besteht die Option, in der Zeit vom 01.05. bis 30.09.2024 einen „temporären Spiel- und Familienraum“ im Untergeschoss des ehemaligen Kaufhauses einzurichten.

 

  1. Zielsetzung eines Spiel- und Familienraums

Die Einrichtung und der Betrieb eines temporären Spiel- und Familienraums im Untergeschoss des ehemaligen Kaufhauses in der Komphausbadstraße bietet für Kinder und Familien ein zentral in der Innenstadt gelegenes Angebot, das witterungsunabhängig genutzt werden kann und für Familien vor allem bei schlechtem oder heißem Wetter eine attraktive und konsumfreie Aufenthaltsmöglichkeit bietet. Insgesamt trägt ein solches Angebot zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Familienfreundlichkeit in der Innenstadt bei.

 

Die Schaffung eines konsumfreien Aufenthalts- und Spielraums fördert die Begegnung und den Austausch zwischen Familien und bietet Kindern einen Ort, an dem sie spielerisch lernen, sich kreativ ausdrücken und sich bewegen können und dabei über die Interaktion mit anderen Kindern ihre sozialen Kompetenzen fördern.

Für Familien wird über dieses Angebot ein Raum geschaffen, in dem sie aktiv sein können und/oder sich entspannen – ein konsumfreier und attraktiv gestalteter Raum, der die Möglichkeit bietet, als Familie gemeinsam Zeit zu verbringen.

 

  1. Projektbeschreibung

Nach erfolgreichen Vorklärungen (Geeignetheit der Räumlichkeiten, möglicher Projektzeitraum, entstehende Kosten) mit den Projektverantwortlichen für die Zwischennutzung im Kaufhaus, erfolgte seitens der Verwaltung ein Interessensbekundungsverfahren für die Auswahl eines geeigneten Trägers. Hierfür wurden alle anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in der Stadt Aachen angeschrieben mit einer kurzen Erläuterung des angedachten Projekts. Die Träger wurden um Abgabe einer Interessensbekundung in Verbindung mit Ausführungen zu Ideen/Vorschlägen für die inhaltliche Ausgestaltung, der personellen Ausstattung sowie der Finanzierung gebeten.

 

Im Ergebnis haben zwei Träger Interessensbekundungen mit den geforderten Informationen eingereicht. Da die inhaltliche Ausgestaltung bei beiden Interessenten vergleichbar war, wurde sich für das wirtschaftlichere Angebot entschieden und das Studierendenwerk als Träger der Maßnahme ausgewählt / vorgeschlagen.

 

Die Konkretisierung der Rahmenbedingungen für das Projekt (u.a. Zeitraum, Angebot, Räumlichkeiten, Personal, Finanzierung) sind von Seiten der Verwaltung in einem Kurzkonzept zusammengefasst worden, das dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 1).

 

Aktuell stehen die Räumlichkeiten vom 01.05. – 30.09.2024 für dieses Projekt zur Verfügung. Für die Durchführung innerhalb dieses Zeitraums (Gestaltung und Betreiben des Raums) ist eine Finanzierung in Höhe von ca. 36.000 € vorgesehen (vgl. Kostenaufstellung aus Anlage 1).

Die Mittel werden dem Träger zu Beginn der Maßnahme zur Verfügung gestellt. Am Ende des Projekts ist ein Verwendungsnachweis über die tatsächlich verausgabten Kosten einzureichen.

 

Die mögliche Finanzierung sowie die Inhalte der Konzeption sind mit dem Träger abgestimmt, der eine Umsetzung des Projekts – Gestaltung sowie Betrieb des konsumfreien Raums – unter diesen Rahmenbedingungen als realisierbar erachtet.

 

  1. Nächste Schritte und Ausblick

Nach positiver politischer Beschlussfassung wird die Verwaltung kurzfristig die weiteren Abstimmungen mit dem Projektverantwortlichen des bürgerschaftlichen Projekts sowie dem Studierendenwerk vornehmen. Ziel ist ein möglichst zeitnaher Projektbeginn, um den Projektzeitraum (01.05. – 30.09.) bestmöglich zu nutzen und den Raum für Kinder und Familien schnellstmöglich anbieten zu können. 

 

Die finanziellen Mittel zur Durchführung der Maßnahme können dem Träger nach entsprechender Bereitstellung der dazu erforderlichen Sachkontierung zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach Projektabschluss erfolgt eine Auswertung des Projektverlaufs seitens der Verwaltung. Hierzu werden folgende Datenquelle genutzt: erfasste Besucherzahlen; Gespräche mit dem eingesetzten Personal und der Projektleitung des Freien Trägers nach Projektende; stichpunktartige Befragungen Besucher*innen des Spielraums (Eltern/Erwachsene). Die Ergebnisse werden in einem Kurzbericht zusammengefasst und dem Kinder- und Jugendausschuss präsentiert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

1) 4-060201-948-2, SK 52910000

2) 4-060201-948-2, SK 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2024

Fortg. Ansatz 2024

Ansatz 2025 ff.

Fortg. Ansatz 2025 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 50.000

2) 0

14.219,37

35.780,63

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-50.000

-50.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben*

Deckung ist gegeben

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* Die Mittel sind im Rahmen des § 9 II Haushaltssatzung i.V.m. § 26 IV Haushaltssatzung unterjährig auf die korrekte Sachkontierung (Zuschüsse an übrige Bereiche) zu verlagern


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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