Kenntnisnahme - FB 45/0494/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Statusbericht über den Stand der Anträge aus dem „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/220.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
|
|
|
16.04.2024
|
Erläuterungen
Erläuterungen und Hintergrund:
Wie in der KJA-Vorlage „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025" vom 05.11.2019 (Vorlage-Nr.: FB 45/0683/WP17) dargestellt, werden bei dem Förderprogramm „Kita- Investitionsprogramm NRW 2025" investive Mittel bereitgestellt, um jeden notwendigen Betreuungsplatz vor Ort bedarfsgerecht zu bewilligen und investiv zu fördern. Diese zentrale Aussage der Fördergarantie im Ausbau ohne Festsetzung von Jugendamtsbudgets gilt es auf kommunaler Ebene entsprechend zu würdigen und umzusetzen.
Die bisherige Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 19. Oktober 2020 ist mit Inkrafttreten der neuen Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung zum 01. März 2024 außerkraftgetreten. Im Vergleich zur bisherigen Förderrichtlinie haben sich sowohl die Fördersummern erhöht als auch der Durchführungszeitraum verlängert. Zudem gibt es nun keine getrennte Förderung von U3- und Ü3-Plätzen mehr, sondern lediglich eine U6 Förderung. Weitere Informationen können der Richtlinie in der Anlage entnommen werden (s. Anlage).
Die einzelnen Fördersummen können der tabellarischen Übersicht entnommen werden:
Fördertatbestand | bisher | neu | Fördersatz | Steigerung |
Neubau Schaffung | 33.000 € | 37.700 € | 90 % | 14,2 % |
Neubau Erhalt | 9.500 € | 10.900 € | 90 % | 14,7 % |
Aus- und Umbau Schaffung | 15.000 € | 17.200 € | 90 % | 14,7 % |
Aus- und Umbau Erhalt | 4.750 € | 5.430 € | 90 % | 14,3 % |
Sanierung | 9.500 € | 10.900 € | 70 % | 14,7 % |
Ausstattung | 3.500 € | 4.000 € | 90 % | 14,3 % |
Aus den bereitgestellten Mitteln können nun Maßnahmen gefördert werden, mit denen ab dem 01.01.2020 begonnen wurde und welche vor dem 31.12.2026 beendet werden. Der vorherige Durchführungszeitraum ging vom 08.01.2019 bis zum 30.06.2024. Gemäß des Beschlusses der o. g. KJA-Vorlage wird zweimal jährlich ein Statusbericht über den Stand der Anträge dem Kinder- und Jugendausschuss zur Verfügung gestellt.
- Statusbericht über den Stand der Anträge
1.1 Schaffung neuer Plätze
Einrichtung | Art der Maßnahme | Gesamtkosten | Förderung | Status | Projektstand |
Vorlage-Nr.: FB 45/0173/WP18 | |||||
Schillerstraße 10 (Studierendenwerk Aachen AÖR) | Aus- und Umbau sowie für die Herrichtung und Ausstattung zur Schaffung von 16 neuen ü3-Plätzen | 296.000,00 € | 266.400,00 € | Antrag bewilligt |
Abgeschlossen |
Vorlage-Nr.: FB 45/0195/WP18 | |||||
Nordstraße 6 (Kinderladen 7 e.V.) | Aus- und Umbau sowie für die Herrichtung und Ausstattung zur Schaffung von 2 neuen ü3-Plätzen | 43.070,00 € | 27.000,00 € | Antrag bewilligt |
Abgeschlossen
|
1.2 Erhalt von Plätzen und Ausstattungsförderung
Einrichtung | Art der Maßnahme | Gesamtkosten | Förderung | Status | Projektstand |
Passstraße 25 (städtisch) | Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung von 22 U3-Plätzen und 50 ü3-Plätzen | 234.200,00 € | 163.940,00 € | Antrag gestellt |
Abgeschlossen |
Steppenbergallee 3-5 (Kleine Strolche e.V.) | Aus- und Umbaumaßnahme sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zum Erhalt von 15 U3-Plätzen und 35 ü3-Plätzen | 237.452,00 € | 213.706,80 € | Antrag bewilligt |
Abgeschlossen |
In 2024 wurde bisher ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen Plätzen in einer Großtagespflege gestellt und bewilligt.
1.4 Kindertagespflege
In 2024 wurden bisher keine Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen Plätzen in der Kindertagespflege gestellt oder bewilligt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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151,6 kB
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