Entscheidungsvorlage - FB 45/0499/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtische katholische Grundschule Karl-Kuck-Schule: Vorstellen der Konzeptstudien und Planungsauftrag für den Erweiterungsbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
|
|
|
14.05.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Brand
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
17.04.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
|
Entscheidung
|
|
|
18.04.2024
| |||
|
14.05.2024
| |||
|
20.06.2024
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung zu beauftragen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die KGS Karl-Kuck-Schule soll zum Schuljahr 2024/2025 erstmalig eine offene Ganztagsschule werden. Die zweizügige Grundschule verfügt aktuell über eine Nachmittagsbetreuung, die vom Förderverein der Schule geführt wird. Zur Betreuung der Kinder nutzt der Förderverein vornehmlich Räumlichkeiten im Pavillon der Schule, welcher jedoch aus ökologischer und ökonomischer Sicht auf Grundlage von Untersuchungen des Gebäudemanagements nicht erhalten bleiben kann und hinsichtlich einer langfristigen Nutzung im Rahmen eines OGS Betriebes keine Perspektiven bietet.
Darüber hinaus werden für die aktuelle Nachmittagsbetreuung Räumlichkeiten im Hauptgebäude der Schule multifunktional mitgenutzt und es steht eine Küche im Untergeschoss für die Mittagsverpflegung zur Verfügung. Mit ca. 65 qm ist diese aber deutlich zu klein, um gleichzeitig als Küche und Speiseraum genutzt werden zu können.
Aufgrund der Tatsache, dass die KGS Karl-Kuck-Schule zum Schuljahr 2024/2025 Offene Ganztagsschule werden soll, verbunden mit dem baulichen Zustand des OGS Pavillons, ergibt sich aus Sicht der Verwaltung ein dringender Handlungsbedarf an dieser Schule. Zum Zeitpunkt der Festlegung der Priorisierung des Ausbaus an den Aachener Ganztagsgrundschulen anhand des Status quo der Nutzung wurde der Handlungsbedarf an der KGS Karl-Kuck-Schule anders bewertet. Durch die Einführung OGS, insbesondere auch mit Blick auf den künftigen Rechtsanspruch, ergibt sich zwischenzeitlich ein zusätzlicher, räumlicher Bedarf.
Der Raumbedarf einer offenen Ganztagsgrundschule kann bei einem Wegfall der Räumlichkeiten des Pavillons nicht durch den Bestand gedeckt werden. Daher wurde das Gebäudemanagement (E 26) mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für den Abriss und Neubau des Pavillons beauftragt. Gleichzeitig wurde auch die Planung eines Umbaus im Bestand zur Optimierung der Raumnutzung und Herstellung der fehlenden Verwaltungsräume beauftragt.
2. Projektbeschreibung
Neben dem räumlichen Defizit von Küche und Mensa ist auch die Lage im Untergeschoss für die Mittagsverpflegung auf Dauer ungeeignet. Das Untergeschoss kann nicht barrierefrei erreicht werden, sodass der Caterer oder das Küchenpersonal die Speisen durch das Treppenhaus vertragen muss. Da der Umbau vorhandener Räume im Erdgeschoss in eine Küche aufgrund der benötigten Anschlüsse sehr aufwendig und kostenintensiv wäre, wurde bei der Planung die Unterbringung der Mensa und Küche im ebenerdigen Ersatzbau angestrebt.
Die Fläche des abzureißenden Pavillons bietet laut Untersuchung des E 26 genügend Platz, um dort eine ausreichend große Verpflegungsküche mit Nebenräumen, Toiletten, einen Speiseraum mit Stuhllager sowie einen kleinen, vielfältig nutzbaren Mehrzweckraum zu schaffen. Der Speiseraum könnte auf Wunsch mit einer mobilen Trennwand ausgestattet werden, um die multifunktionale Nutzbarkeit noch zu verbessern.
Übergangsweise soll die jetzige Küche weiterhin genutzt werden und der benachbarte Werkraum zum provisorischen Speiseraum umgebaut werden, um die benötigten Sitzplätze für die Mittagsverpflegung ab dem Schuljahr 2024/2025 gewährleisten zu können. Das Gebäudemanagement wurde bereits mit der Einrichtung eines provisorischen Speiseraums im Werkraum beauftragt, um den Start der OGS nach den Sommerferien gewährleisten zu können.
Durch eine Neuverteilung der von der Nachmittagsbetreuung genutzten Räume und der Klassenräume könnte zudem eine bessere Nutzung im Vormittag erzielt werden. Einige Räume, die derzeit durch die Nachmittagsbetreuung belegt sind, verfügen über Nebenräume, welche sich als Differenzierungsräume eignen würden. Hierfür wären teilweise lediglich kleine bauliche Eingriffe erforderlich. Die Planung sieht daher vor, einige Räume zu tauschen, um die Unterrichts- und Differenzierungsräume in einem Teil des Gebäudes auf zwei Etagen zu verteilen und die OGS-Räume in einem anderen Teil des Gebäudes zu bündeln.
Durch eine Anpassung der Räumgrößen im Verwaltungstrakt würde Platz für ein OGS Koordinationsbüro geschaffen. Die durch den Neubau nicht mehr benötigte Küche im Untergeschoss könnte zurückgebaut werden und Platz für eine neue Nutzung bieten.
Die Schule, vertreten durch die Schulleiterin Frau Zwingmann und wechselnde Personen der Arbeitsgruppe, wurden in die Planung mit einbezogen. Die Schulleiterin ist mit der Fortführung der Planung auf Basis der Machbarkeitsstudie einverstanden.
3. Kostenrahmen
Die Summe der Gesamtprojektkosten inkl. Betriebsausstattung i.H.v. 355.000 Euro und unter Berücksichtigung der Kostenvarianz und Risikokosten beläuft sich auf 5.923.000 Euro.
Die reinen Baukosten (KGr 200-500 = Basiskosten) belaufen sich auf 2.777.700 Euro, sowie Baunebenkosten in Höhe von 771.292 Euro.
Ohne Berücksichtigung der Kostenvarianz, der Risikokosten und der Betriebsausstattung belaufen sich die Gesamtbaukosten auf rd. 4.457.000 Euro.
Vorab bereitzustellende Planungsmittel (Lp 1-3) i.H.v. 288.000 Euro werden benötigt.
4. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Planung auf Basis der durchgeführten Machbarkeitsstudie in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung fortzuführen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
5-030101-900-00100-990-7, 78650000
| |||||||
Investive Auswirkungen | Teilansatz 2024 | Fortg. Teilansatz 2024 | Teilansatz 2025 ff. | Fortg. Teilansatz 2025 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 288.000 | 288.000 | 0 | 0 | 0 | 5.923.000* | |
Ergebnis | -288.000 | -288.000 | 0 | 0 | 0 | -5.923.000 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2024 | Fortgeschriebener Ansatz 2024 | Ansatz 2025 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2025 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
* Die derzeit noch nicht etatisierte Summe von 5.923.000 € wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2025 entsprechend auf der §13er-Liste vermerkt
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |