Kenntnisnahme - FB 45/0502/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Seit Herbst 2017 wird das Landesprogramm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in und durch die Jugendhilfe“ zur Ergänzung der vor Ort geleisteten Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen und deren Familien vom Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Mit der fünften Förderphase von 03/2022 bis 02/2023 endete das o.g. Landesprogramm. Seit 03/2023 gibt es das Nachfolgeprogramm

 

„Gemeinsam MehrWert – Vielfältige Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“.

Schwerpunkt I: Prävention sexualisierter Gewalt, sexuelle Bildung

Schwerpunkt II: Demokratiebildung, politische Bildung, Wertedialog

 

Mit dem neuen Landesprogramm soll auf spezifische Bedarfe und unterschiedliche Voraussetzungen in den Kreisen und Kommunen im Kontext der Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen eingegangen werden.

Die Steuerungs- und Umsetzungsverantwortung liegt weiterhin beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe und soll für die ausführenden öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe attraktiv und im Sinne ihrer eigenen wertschätzenden Haltung gegenüber geflüchteten Menschen gestaltungsfähig sein. Daher soll das Landesprogramm für junge Geflüchtete auch ein Programm für die (jungen) Menschen sein, die in Nordrhein-Westfalen beheimatet sind und für Vielfalt und Zuwanderung sensibilisiert werden sollen.

 

Der folgende Bericht umfasst den Zeitraum der ersten Förderphase des neuen Landesprogramms.

Für den Förderzeitraum 2023/2024 wurden insgesamt 34 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 436.490,-€ angemeldet, davon wurden 80 % (rund 349.191,-€) vom Land als Zuschuss bewilligt.

Der Eigenanteil konnte zu 100% mit Personalkosten von FB 45 gedeckt werden.

 

  1. Programmverlauf in der Stadt Aachen vom 01.03.2023 bis 29.02.2024

Mit dem Start des neu aufgelegten Förderprogramms wurden die einzelnen Städte und Kommunen gebeten ihrem individuellen Programm einen eigenen Namen zu geben. In der Stadt Aachen ist das Landesprogramm nun bekannt unter dem Namen „Öcher (Mehr)Wert“.

 

Mit den überarbeiteten Schwerpunkten, die sich an der Präventionskette orientieren, konnte wieder ein umfangreiches Programm für die einzelnen Zielgruppen ermöglicht werden. Das Programm gliedert sich in folgende Punkte auf:

 

  1. Direktmaßnahmen mit jungen geflüchteten, zugewanderten und hier aufgewachsenen Menschen (6-27 Jahre)
  2. Maßnahmen für junge Eltern
  3. Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte

 

 

Während im alten Landesprogramm „Wertevermittlung“ die Maßnahmen noch an Schulen durchgeführt werden konnten, richtet sich das neue Programm fast ausschließlich an Angebote innerhalb der Jugendhilfe. Diese Neuerung war für die Erarbeitung des Antrags eine große Herausforderung, denn somit wurde die Adressatenliste zwar klarer definiert, aber auch enger gefasst.

Im alten Landesprogramm haben zuletzt 20 Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Lernort Schule stattgefunden. Zu diesen gehörten u.a. Sozialtrainings, Stressbewältigungsangebote, Sexualpräventions- und Selbstverteidigungstrainings. Einen Großteil dieser Angebote konnte der FB 45 mit dem Fonds zur Gewalt- und Rassismusprävention sowie aus Mitteln des Kinderschutzes zwar weiter, aber nur noch in einem geringeren Rahmen unterstützen.

 

Einige andere Projekte wurden schon im alten Landesprogramm gefördert und konnten auch im neuen Landesprogramm in den Antrag eingebracht werden.

Alle Anbieter werden eng von der Stadt Aachen begleitet und reflektieren ihre Angebote in regelmäßigen Qualitätsdialogen. Hierbei entwickeln die Anbieter ihre bestehenden Konzepte in enger Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen der Jugendpflege stetig weiter.

 

An den „Öcher (Mehr)Werten“ haben im Förderzeitraum 03/2023 – 02/2024 insgesamt über 1550 Kinder, Jugendlichen, junge Eltern und Fachkräfte der Jugendhilfe teilgenommen. Aus dem o.g. Förderzeitraum werden hier nun einige Projekte exemplarisch vorgestellt.

An der „Berufsbildungswoche für geflüchtete und zugewanderte junge Frauen“ des Netzwerks Wiedereinstieg (Netzwerk W) Aachenhaben ca. 600 Teilnehmerinnen im Alter von 15 bis 27 Jahren teilgenommen. Dieses Netzwerk Wiedereinstieg ist eine landesweite Initiative des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Höhepunkt dieser Woche war eine Abschlussveranstaltung im Depot. Insgesamt konnten 50 Aussteller die jungen Frauen über Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten informieren. Begleitet wurden die Frauen vom Netzwerk W Aachen zur Verfügung gestellten Dolmetscher*innen. In Aachen gehören zu den Netzwerkpartnern u.a. die low-tec gGmbH, das Kommunale Integrationszentrum der StädteRegion Aachen, die Handwerkskammer Aachen und das Jobcenter.

 

In der städtischen Offenen Tür Talstraße (OT Talstraße) wurde mit den Fördermitteln ein Bandprojekt initiiert. Die meisten Besucher*innen der OT haben einen Migrationshintergrund oder sind in den letzten Jahren aus ihrer Heimat geflüchtet. Die Musik bietet hierbei eine Sprache, die in allen Kulturen „gesprochen und verstanden“ wird und häufig ein wichtiger Bestandteil ihrer Lebenswelt ist.

In Kooperation mit Musiklehrer*innen wurde ein Bandraum eingerichtet, in dem mindestens einmal pro Woche Musikunterricht für interessierte Kinder und Jugendliche stattfindet. Die Besucher*innen können kostenlos verschiedene Instrumente ausprobieren, sich mit ihnen vertraut machen und sie erlernen.

Ziel ist es, neben der Entstehung einer OT-Band, sowohl die musikalischen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen zu fördern und zu stärken, als auch Mitwirkung, Verantwortung und demokratische Prozesse zu vermitteln. Diese Prozesse sind langfristig angesetzt, so dass auch im nächsten Förderzeitraum die OT-Talstraße wieder mit ihrem Bandprojekt gefördert wird. 

 

Das Projekt „Kunst im Viertel“ bot Jugendlichen aus dem Sozialraum Aachen-Ost ihren Lebensraum besser kennenzulernen, zu verschönern und gleichzeitig die Identifikation mit diesem zu erhöhen.

In unterschiedlichen kreativen Angeboten in den Bereichen Graffiti und Streetart haben sie sich mit der Geschichte ihrer Stadt, aber vor allem mit Themen wie Demokratie, Menschenrechte und Frieden beschäftigt.

Im Depot wurde eine Kreativwerkstatt eingerichtet, damit auch bei schlechtem Wetter im Sozialraum gearbeitet werden kann. Initiiert wurde das Projekt Kunst im Viertel vom Schulsozialarbeiter Jan Bernhardt.

 

Neben den Direktmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, gab es auch ein großes Angebot an Seminaren und Fortbildungen für Fachkräfte der Jugendhilfe.

Einen besonders großen Zulauf hatten die Seminare von Herrn Granrath zum Thema Traumapädagogik „Wenn die Eidechse das Kommando übernimmt“. Während der Seminare wurde sehr deutlich, dass durch die aktuell herrschenden weltpolitischen Konflikte und Kriege eine große Anzahl an traumatisierten Kindern und Jugendlichen in der Aachener Jugendhilfe angegliedert sind.

 

In den Seminaren von Frau Jelena Iyassu zu den Themen „Rassismuskritisch denken lernen“ und „Anti-Bias – Vorurteilsbewusstes leben und arbeiten“ wurden die Seminarteilnehmer*innen für die Themen sensibilisiert und können nun im Anschluss als Multiplikatoren*innen in der Jugendhilfe fungieren.

 

  1. Ausblick

Nach einem sehr erfolgreichen Start des neuen Landesprogramms „Gemeinsam Mehr Wert“ wird die zweite Förderphase von allen Beteiligten mit Spannung erwartet. Für den Förderzeitraum 03/2024 -02/2025 wurden beim LVR ein Antrag mit 29 unterschiedlichen Angeboten (siehe Anlage 2), mit einem Gesamtvolumen von 290.145,-€ angemeldet. Davon wurden 80% (rund 232.116,- €) vom Land als Zuschuss bewilligt. Der zu leistende Eigenanteil wird von Seiten des FB 45 zu 100% mit Personalkosten gedeckt.

 

Es zeigt sich deutlich, dass immer mehr Kommunen Anträge beim LVR für das Landesprogramm „Gemeinsam MehrWert“ stellen und auch berücksichtigt werden. Gleichzeitig ist die Fördersumme, die dem LVR jedoch zur Verfügung steht, in den letzten Jahren nicht gestiegen, sondern für den Förderzeitraum 01.03.2024 - 28.02.2025 sogar gekürzt wurden. Dem LVR wurden mit einer Gesamtsumme von 1,45 Mio. € insgesamt 36 % weniger Fördergelder zugeteilt.

So beantragte die Stadt Aachen ursprünglich für den genannten Förderzeitraum Projekte in Höhe von 361.078,-€, die im Ergebnis um 70.933,-€ gekürzt wurden.

 

Es ist insgesamt zu beobachten, dass die mögliche Fördersumme für die einzelnen Kommunen von Jahr zu Jahr geringer wird. Es bleibt abzuwarten, ob in der Stadt Aachen das Programm „Öcher (Mehr)Wert“ auch in Zukunft mit einer so großen Angebotsvielfalt genehmigt werden kann. Der Bedarf an solchen Förderprogrammen steigt deutlich an. Dies spiegeln sowohl die Qualitätsdialoge mit den Anbietern als auch die statistischen Zahlen der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 27 Jahren (siehe Anlage 1).
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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